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Werbung & Sichtbarkeit5. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit

Google Ads lehnt Reparatur-Anzeigen ab: „Technischer Support durch Drittanbieter“ erklärt

Reparaturplatz mit geöffnetem Smartphone, Feinwerkzeug und Lupenleuchte, daneben ein Laptop mit unscharfer Übersicht und rotem Statussignal

Die Kampagne lief jahrelang. Dann wird die Website neu gebaut, die Anzeigen werden neu eingereicht – und jede einzelne kommt zurück mit dem Vermerk „Technischer Support für Verbraucher durch Drittanbieter“. Betroffen sind Handy- und Computerreparatur, Datenrettung, PC-Hilfe. Das ist kein Irrtum des Prüfsystems, sondern eine Richtlinie. Dieser Beitrag zeigt, was sie verbietet, was erlaubt bleibt und wie ein Reparaturbetrieb trotzdem gefunden wird.

Reparaturvon Hardware steht ausdrücklich in der Verbotsliste
Verkaufvon Geräten und Zubehör bleibt zulässig
B2BSupport nur für Unternehmen bleibt zulässig
7 TageVorwarnung, bevor ein Konto gesperrt wird

Quelle: Google Ads-Richtlinienhilfe, „Technischer Support für Verbraucher durch Drittanbieter“, abgerufen am 05.10.2026.

Was die Richtlinie verbietet

Google lässt keine Werbung für technischen Support zu, den Dritte für Produkte und Onlinedienste aus dem Bereich Verbrauchertechnologie leisten. Die Richtlinie nennt als Beispiele Datenwiederherstellung, Sicherheit, Virenentfernung, Internetverbindung, Kontowiederherstellung, Zurücksetzen von Kennwörtern, Installationen und Wartung – und ausdrücklich auch die Reparatur von Hardware, die Installation von Software sowie Vergleichsportale für technischen Support. „Dritte“ ist jeder, der nicht selbst Hersteller des Geräts oder Anbieter des Dienstes ist. Der freie Reparaturbetrieb an der Ecke gehört dazu.

Der Hintergrund ist Betrug: Jahrelang schalteten falsche Support-Dienste Anzeigen, gaben sich als Hersteller aus und kassierten für erfundene Probleme. Google hat darauf nicht mit einer Prüfung der einzelnen Anbieter reagiert, sondern mit einem Verbot der ganzen Kategorie. Den ehrlichen Betrieb trifft es genauso.

Nachgestellte Anzeigenliste eines Werbekontos, zwei Reparatur-Anzeigen abgelehnt wegen technischem Support für Verbraucher durch Drittanbieter, eine Zubehör-Anzeige aktiv
Beispielansicht, von uns nachgestellt: Reparatur wird abgelehnt, Verkauf läuft. Das Muster ist typisch.

Warum es oft erst nach Jahren auffällt

Viele Betriebe haben alte Kampagnen, die einmal freigegeben wurden und seitdem unverändert laufen. Geprüft wird neu, sobald sich etwas ändert: ein neuer Anzeigentext, eine neue Zielseite, eine neu aufgebaute Website. Dann liest das Prüfsystem die Seite, findet „Reparatur“, „Displaytausch“, „Datenrettung“ – und lehnt ab. Nicht die Anzeige allein zählt, sondern auch, was auf der Zielseite steht.

Laptop mit unscharfer Werbeübersicht, eine Zeile rot hinterlegt, eine Hand auf dem Tastfeld
Abgelehnt heißt: null Auslieferung. Die Anzeige existiert im Konto, erscheint aber nirgends. Symbolbild.

Was erlaubt bleibt

AngebotAnzeige möglich?Bedingung
Verkauf von Geräten, Ersatzteilen, ZubehörjaAnzeige und Zielseite handeln vom Verkauf. Ein Menüpunkt „Reparatur“ auf der Seite ist laut Richtlinie kein Hindernis.
Technischer Support ausschließlich für UnternehmenjaDas Angebot richtet sich erkennbar nur an Firmenkunden.
Reparatur von Handys, Tablets, Rechnern für PrivatkundenneinUnabhängig von Qualität, Alter oder Bewertungen des Betriebs.
Datenrettung, Virenentfernung, Einrichtung für PrivatkundenneinSteht wörtlich in der Beispielliste.
Herstellereigener ServicejaNur der Hersteller selbst oder der Anbieter des Dienstes.

Für einen Betrieb, der repariert und verkauft, ist das der zulässige Weg: eine Kampagne für den Verkauf – geprüfte Gebrauchtgeräte, Zubehör, Ersatzteile – mit einer Zielseite, die genau davon handelt. Wer dabei die Reparatur in den Anzeigentext schmuggelt, riskiert das Konto. Google kündigt eine Sperrung mindestens sieben Tage vorher an; wer die Warnung übergeht, verliert auch die zulässigen Kampagnen.

Was nicht funktioniert

Umschreiben

„Service“ statt „Reparatur“, „Hilfe“ statt „Support“: Das Prüfsystem liest die Zielseite mit. Umbenennen ändert das Angebot nicht.

Zweites Konto

Ein neues Konto für dieselbe Website verstößt gegen die Regeln zur Umgehung. Die Folge ist die Sperrung beider Konten.

Einspruch ohne Änderung

Ein Einspruch lohnt, wenn wirklich ein Fehler vorliegt – etwa beim reinen Verkauf. Bei Reparatur für Privatkunden bleibt die Ablehnung bestehen.

Tarnseite

Eine Zielseite ohne Reparatur, die danach auf das Reparaturangebot weiterleitet, wird als Irreführung gewertet.

Wie ein Reparaturbetrieb trotzdem gefunden wird

Wer ein kaputtes Display hat, sucht nach „Handy Reparatur“ und dem Stadtteil. Über den Anzeigen stehen bei solchen Suchen die Karte und die örtlichen Einträge – und dort gilt die Werberichtlinie nicht, weil es keine Werbung ist.

Ladengeschäft mit Glastheke voller Handyhüllen und Ersatzteile, auf einer Matte liegen Reparaturwerkzeuge
Verkauf darf beworben werden, die Reparatur muss gefunden werden: über Karte, Einträge und eine Seite, die Fragen beantwortet. Symbolbild.
  1. Unternehmensprofil pflegen. Vollständige Leistungen, Öffnungszeiten, Fotos aus dem Laden, Antworten auf Bewertungen. Der Eintrag braucht kein Anzeigenbudget und erscheint genau bei den örtlichen Suchen. Anleitung: Google-Unternehmensprofil einrichten.
  2. Je Leistung eine Seite. „Displaytausch iPhone 13“, „Akkuwechsel Galaxy S22“, „Wasserschaden“ – mit Ablauf, Dauer und Gewährleistung. Solche Seiten ranken in der normalen Suche.
  3. Weitere Verzeichnisse. Bing Places und Apple Maps kosten nur die Einrichtung und bringen die Kunden, die nicht über Google suchen.
  4. Zulässige Kampagne für den Verkauf. Gebrauchtgeräte und Zubehör bewerben. Wer im Laden steht, sieht die Reparaturannahme.
  5. Andere Werbenetze prüfen. Auch Microsoft Advertising kennt Einschränkungen für technischen Support durch Dritte. Die dortige Richtlinie vor dem Start lesen, nicht danach.

Wir bauen die Seiten und Datenwege dafür: Website als Unikat mit Leistungsseiten, die gefunden werden, und Sichtbarkeit in Suche und KI-Antworten. Wenn nicht eine Anzeige, sondern das ganze Konto betroffen ist: Google-Ads-Konto gesperrt.

Quellen

Google Ads-Richtlinienhilfe: Technischer Support für Verbraucher durch Drittanbieter (abgerufen 05.10.2026) · Google Ads-Richtlinienhilfe: Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen (abgerufen 05.10.2026)

Interesse?

Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website und den Wortlaut der Ablehnung. Wir sagen Ihnen, welcher Teil Ihres Angebots beworben werden darf, und bauen die Seiten, über die der Rest gefunden wird.

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Häufig gestellte Fragen

Warum lehnt Google Ads Anzeigen für Handyreparatur ab?

Wegen der Richtlinie zum technischen Support für Verbraucher durch Drittanbieter. Sie verbietet Werbung für technischen Support an Verbrauchertechnologie durch alle, die nicht selbst Hersteller oder Anbieter sind, und nennt die Reparatur von Hardware ausdrücklich.

Gilt das auch für seriöse Betriebe mit guten Bewertungen?

Ja. Die Richtlinie verbietet die ganze Kategorie und prüft nicht den einzelnen Betrieb. Alter, Bewertungen oder Gewährleistung ändern daran nichts.

Was darf ein Reparaturbetrieb bei Google bewerben?

Den Verkauf von Geräten, Ersatzteilen und Zubehör. Laut Richtlinie ist das auch dann zulässig, wenn die Zielseite Navigationselemente zum technischen Support enthält. Zulässig ist außerdem technischer Support, der sich ausschließlich an Unternehmen richtet.

Lohnt ein Einspruch?

Nur wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt, etwa bei einer reinen Verkaufsanzeige, oder nachdem das Anzeigenziel geändert wurde. Bei Reparatur für Privatkunden bleibt die Ablehnung bestehen.

Kann ich die Anzeige umformulieren oder ein neues Konto anlegen?

Davon ist abzuraten. Das Prüfsystem liest die Zielseite mit, und ein zweites Konto für dieselbe Website gilt als Umgehung. Google kündigt Kontosperrungen mindestens sieben Tage vorher an; wer weitermacht, verliert auch zulässige Kampagnen.

Wie werden Reparaturbetriebe ohne Anzeigen gefunden?

Über das Unternehmensprofil in der Kartensuche, über eigene Seiten je Reparaturleistung in der normalen Suche und über weitere Verzeichnisse wie Bing Places und Apple Maps. Diese Treffer sind keine Werbung und fallen nicht unter die Richtlinie.

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