Google Ads lehnt Reparatur-Anzeigen ab: „Technischer Support durch Drittanbieter“ erklärt
Die Kampagne lief jahrelang. Dann wird die Website neu gebaut, die Anzeigen werden neu eingereicht – und jede einzelne kommt zurück mit dem Vermerk „Technischer Support für Verbraucher durch Drittanbieter“. Betroffen sind Handy- und Computerreparatur, Datenrettung, PC-Hilfe. Das ist kein Irrtum des Prüfsystems, sondern eine Richtlinie. Dieser Beitrag zeigt, was sie verbietet, was erlaubt bleibt und wie ein Reparaturbetrieb trotzdem gefunden wird.
Quelle: Google Ads-Richtlinienhilfe, „Technischer Support für Verbraucher durch Drittanbieter“, abgerufen am 05.10.2026.
Was die Richtlinie verbietet
Google lässt keine Werbung für technischen Support zu, den Dritte für Produkte und Onlinedienste aus dem Bereich Verbrauchertechnologie leisten. Die Richtlinie nennt als Beispiele Datenwiederherstellung, Sicherheit, Virenentfernung, Internetverbindung, Kontowiederherstellung, Zurücksetzen von Kennwörtern, Installationen und Wartung – und ausdrücklich auch die Reparatur von Hardware, die Installation von Software sowie Vergleichsportale für technischen Support. „Dritte“ ist jeder, der nicht selbst Hersteller des Geräts oder Anbieter des Dienstes ist. Der freie Reparaturbetrieb an der Ecke gehört dazu.
Der Hintergrund ist Betrug: Jahrelang schalteten falsche Support-Dienste Anzeigen, gaben sich als Hersteller aus und kassierten für erfundene Probleme. Google hat darauf nicht mit einer Prüfung der einzelnen Anbieter reagiert, sondern mit einem Verbot der ganzen Kategorie. Den ehrlichen Betrieb trifft es genauso.

Warum es oft erst nach Jahren auffällt
Viele Betriebe haben alte Kampagnen, die einmal freigegeben wurden und seitdem unverändert laufen. Geprüft wird neu, sobald sich etwas ändert: ein neuer Anzeigentext, eine neue Zielseite, eine neu aufgebaute Website. Dann liest das Prüfsystem die Seite, findet „Reparatur“, „Displaytausch“, „Datenrettung“ – und lehnt ab. Nicht die Anzeige allein zählt, sondern auch, was auf der Zielseite steht.

Was erlaubt bleibt
| Angebot | Anzeige möglich? | Bedingung |
|---|---|---|
| Verkauf von Geräten, Ersatzteilen, Zubehör | ja | Anzeige und Zielseite handeln vom Verkauf. Ein Menüpunkt „Reparatur“ auf der Seite ist laut Richtlinie kein Hindernis. |
| Technischer Support ausschließlich für Unternehmen | ja | Das Angebot richtet sich erkennbar nur an Firmenkunden. |
| Reparatur von Handys, Tablets, Rechnern für Privatkunden | nein | Unabhängig von Qualität, Alter oder Bewertungen des Betriebs. |
| Datenrettung, Virenentfernung, Einrichtung für Privatkunden | nein | Steht wörtlich in der Beispielliste. |
| Herstellereigener Service | ja | Nur der Hersteller selbst oder der Anbieter des Dienstes. |
Für einen Betrieb, der repariert und verkauft, ist das der zulässige Weg: eine Kampagne für den Verkauf – geprüfte Gebrauchtgeräte, Zubehör, Ersatzteile – mit einer Zielseite, die genau davon handelt. Wer dabei die Reparatur in den Anzeigentext schmuggelt, riskiert das Konto. Google kündigt eine Sperrung mindestens sieben Tage vorher an; wer die Warnung übergeht, verliert auch die zulässigen Kampagnen.
Was nicht funktioniert
„Service“ statt „Reparatur“, „Hilfe“ statt „Support“: Das Prüfsystem liest die Zielseite mit. Umbenennen ändert das Angebot nicht.
Ein neues Konto für dieselbe Website verstößt gegen die Regeln zur Umgehung. Die Folge ist die Sperrung beider Konten.
Ein Einspruch lohnt, wenn wirklich ein Fehler vorliegt – etwa beim reinen Verkauf. Bei Reparatur für Privatkunden bleibt die Ablehnung bestehen.
Eine Zielseite ohne Reparatur, die danach auf das Reparaturangebot weiterleitet, wird als Irreführung gewertet.
Wie ein Reparaturbetrieb trotzdem gefunden wird
Wer ein kaputtes Display hat, sucht nach „Handy Reparatur“ und dem Stadtteil. Über den Anzeigen stehen bei solchen Suchen die Karte und die örtlichen Einträge – und dort gilt die Werberichtlinie nicht, weil es keine Werbung ist.

- Unternehmensprofil pflegen. Vollständige Leistungen, Öffnungszeiten, Fotos aus dem Laden, Antworten auf Bewertungen. Der Eintrag braucht kein Anzeigenbudget und erscheint genau bei den örtlichen Suchen. Anleitung: Google-Unternehmensprofil einrichten.
- Je Leistung eine Seite. „Displaytausch iPhone 13“, „Akkuwechsel Galaxy S22“, „Wasserschaden“ – mit Ablauf, Dauer und Gewährleistung. Solche Seiten ranken in der normalen Suche.
- Weitere Verzeichnisse. Bing Places und Apple Maps kosten nur die Einrichtung und bringen die Kunden, die nicht über Google suchen.
- Zulässige Kampagne für den Verkauf. Gebrauchtgeräte und Zubehör bewerben. Wer im Laden steht, sieht die Reparaturannahme.
- Andere Werbenetze prüfen. Auch Microsoft Advertising kennt Einschränkungen für technischen Support durch Dritte. Die dortige Richtlinie vor dem Start lesen, nicht danach.
Wir bauen die Seiten und Datenwege dafür: Website als Unikat mit Leistungsseiten, die gefunden werden, und Sichtbarkeit in Suche und KI-Antworten. Wenn nicht eine Anzeige, sondern das ganze Konto betroffen ist: Google-Ads-Konto gesperrt.
Quellen
Google Ads-Richtlinienhilfe: Technischer Support für Verbraucher durch Drittanbieter (abgerufen 05.10.2026) · Google Ads-Richtlinienhilfe: Andere eingeschränkt zulässige Unternehmen (abgerufen 05.10.2026)
Interesse?
Schicken Sie uns die Adresse Ihrer Website und den Wortlaut der Ablehnung. Wir sagen Ihnen, welcher Teil Ihres Angebots beworben werden darf, und bauen die Seiten, über die der Rest gefunden wird.