?
Empfang Telefon, Chat, Termine, Rückruf
Dokumentation Angebote, Protokolle, Rechnungen
Betrieb Mail, Touren, Projekte, Recruiting
Branchen-Fachwissen SHK, Elektro, Maler
Sichtbarkeit Blog, Google-Profil, Audit
Für Ihre Branche KI-Lösungen für 8 Branchen
Open Source & KI Eigene Plattformen statt SaaS-Inseln
Verkündigung digital Werkzeuge für Gemeinden
Beispiele aus dem Haus KI-Anwendungen, die wir selbst betreiben
Übersicht Alle 56 Produkte auf einer Seite
Alle KI-Lösungen →
Beispiele aus dem Haus
Computer & Laptops PC, Mac, Kaufberatung
Mobilgeräte Smartphone, TV, Fotos
Peripherie & Netzwerk Drucker, WLAN, NAS
Smart Home & IoT Automation, PV, Homeoffice
Alle Hardware-Leistungen →
IT-Infrastruktur VPN, Netzwerk, DSGVO
Business-Software Buchhaltung, Kasse, Zeiterfassung
Web & Marketing Webseite, SEO, WordPress, Newsletter
Entwicklung & Beratung KI-Tools, Automation, Wartung, Beratung
Krypto & Web3 Steuern, Wallets, Mining, DePIN
Monitoring & IoT Sensoren, Dashboards, Alarmierung
Branchen-IT Spezialisierte IT für kleine Betriebe
Service & Recht Termin, Verträge, Karriere
Alle Unternehmens-Leistungen →
spuerwerk© Mess-Module Temperatur, CO², Strom, .
spuerwerk© Branchen I Apotheke, Praxis, Hotel, .
spuerwerk© Branchen II Lager, Logistik, Manufaktur.
linkx© Hub + Module Schlauer QR-Code mit Funktion
linkx© Module II Karte, Wache, Wahl, .
naturwerk© Bürger-Tech gegen Umweltgift
Weitere Submarken bildwache, fermentwerk, kurierwerk, spaehwerk
diffus© Modi I Privat, Erbe, B2B, Versicherung
diffus© Modi II Pflege, Miete, Reise, Sammler, Logistik
Alle Submarken →
Prüfung nach Aktenlage

Angebot, Leistungsverzeichnis und Rechnung prüfen lassen

Ein Elektroangebot ist für den Laien ein Zahlenteppich. Wir lesen es als Fachmann: Sind die Positionen vollständig, passen Mengen zum Grundriss, ist der Nachtrag wirklich eine Zusatzleistung oder war er von Anfang an geschuldet, deckt die Schlussrechnung das, was tatsächlich verbaut wurde. Sie schicken die Unterlagen, Sie bekommen einen schriftlichen Befund.

Ausgedrucktes Leistungsverzeichnis einer Elektroinstallation auf einem hellen Schreibtisch, daneben ein zusammengefalteter Grundriss, ein Textmarker und eine Lesebrille
Sie liefernAngebot oder Rechnung als PDF, dazu Grundriss oder Plan, falls vorhanden der Bauvertrag.
Sie bekommenEinen schriftlichen Befund je Position: nachvollziehbar, unklar, fehlend, doppelt oder unüblich.
Ohne OrtsterminDie Prüfung findet ausschließlich an den eingereichten Unterlagen statt.
BearbeitungIn der Regel drei bis fünf Arbeitstage nach vollständigem Eingang der Unterlagen.

Wann sich das Gegenlesen lohnt

Vier Situationen, in denen eine Zahl auf dem Papier steht und niemand im Haus beurteilen kann, ob sie stimmt.

Vor der AuftragsvergabeZwei oder drei Angebote liegen vor und unterscheiden sich um mehrere tausend Euro. Meist liegt der Unterschied nicht am Preis, sondern daran, dass die Angebote nicht dasselbe enthalten. Wir stellen die Positionen gegenüber und machen die Lücken sichtbar.
Wenn ein Nachtrag kommtNachträge sind der häufigste Streitpunkt am Bau. Die technische Frage lautet: War die Leistung im ursprünglichen Umfang bereits enthalten oder ist sie tatsächlich neu hinzugekommen. Wir beantworten diese Frage aus dem Leistungsverzeichnis heraus, nicht aus dem Bauchgefühl.
Vor der SchlussrechnungAbgerechnet wird häufig nach Aufmaß. Wir prüfen die angesetzten Mengen gegen Plan und Bautenstand und benennen Positionen, die mit dem Ausgeführten nicht zusammenpassen.
Für Anwälte im laufenden VerfahrenSie brauchen für den Schriftsatz eine technische Grundlage: Welche Position ist fachlich geschuldet, welche nicht. Wir liefern den technischen Teil, die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen.
Ausgedruckte Prüftabelle eines Elektro-Leistungsverzeichnisses auf einem Schreibtisch, daneben ein Bauplan, ein Textmarker und ein Taschenrechner
DER BEFUND

Was am Ende auf dem Tisch liegt

Kein Gutachtenroman. Eine Tabelle, in der jede geprüfte Position eine Einordnung bekommt, davor eine Zusammenfassung auf einer Seite, dahinter die Begründung zu jeder Beanstandung mit Verweis auf die Norm oder die Vertragsunterlage, aus der sie sich ergibt.

  • Positionsliste — Jede Position mit einer von fünf Einordnungen: nachvollziehbar, unklar, fehlend, doppelt erfasst, unüblich.
  • Fehlstellen — Was in keinem der Angebote steht, aber für eine funktionierende Anlage gebraucht wird. Das ist erfahrungsgemäß die teuerste Kategorie.
  • Mengenabgleich — Angesetzte Stückzahlen und Längen gegen Plan, soweit sich das aus den Unterlagen ergibt.
  • Fragenkatalog — Formulierte Rückfragen an den ausführenden Betrieb, die Sie eins zu eins weitergeben können.

Wie wir dabei vorgehen

Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.

Jede Position bekommt genau eine Einordnung nachvollziehbarUmfang und Menge passen unklarRückfrage formuliert fehlendteuerste Kategorie doppeltzweimal erfasst unüblichAnsatz auffällig Der Weg vom Dokument zum Fragenkatalog Eingang Positions-abgleich Mengengegen Plan Fehlstellenbenennen Fragen-katalog Der Fragenkatalog ist das Arbeitsergebnis: fertig formulierte Rückfragen, die ohne Umschreiben an den Betrieb gehen.

Die fünf Einordnungen und der Ablauf vom eingereichten Dokument bis zum Fragenkatalog.

Was wir von Ihnen brauchen

Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer der Befund. Fehlt etwas, sagen wir es und arbeiten mit dem, was da ist.

ZwingendDas zu prüfende Dokument als PDF oder scharfe Aufnahme: Angebot, Leistungsverzeichnis, Nachtrag oder Rechnung.
Sehr hilfreichGrundriss oder Elektroplan, auch als Handskizze. Ohne Plan lassen sich Mengen nur eingeschränkt beurteilen.
Falls vorhandenBauvertrag oder Auftragsbestätigung, Baubeschreibung, frühere Angebote desselben Betriebs.
Bei NachträgenDer ursprüngliche Auftragsumfang und der Schriftverkehr, aus dem hervorgeht, wann die Zusatzleistung vereinbart wurde.
Bei RechnungenAufmaßblätter, Stundenzettel, Lieferscheine, soweit sie Ihnen vorliegen.

Was diese Prüfung nicht leistet

  • – Keine Aussage über die Ausführungsqualität. Ob sauber verlegt wurde, sieht man an keinem Angebot. Dafür braucht es einen Ortstermin.
  • – Keine Rechtsberatung. Wir sagen, ob eine Position technisch geschuldet ist. Ob daraus ein Anspruch folgt, beurteilt ein Anwalt.
  • – Keine Preisbewertung im Sinne einer Marktüblichkeitsprüfung mit Zahlen. Wir benennen Positionen, deren Ansatz auffällig ist, führen aber keine Preisdatenbank.
  • – Keine Beweissicherung. Der Befund nach Aktenlage ist kein Ersatz für die Feststellung des tatsächlichen Zustands vor Ort.
  • – Keine Prüfung der steuerlichen Richtigkeit einer Rechnung. Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer und Fristen beurteilt Ihr Steuerbüro.


Bevor Sie unterschreiben oder überweisen

Schicken Sie uns das Angebot oder die Rechnung. Sie bekommen einen schriftlichen Befund je Position und einen Fragenkatalog, den Sie direkt weitergeben können.

Jetzt anfragen

So funktioniert's

So lösen wir Ihr Problem per Fernwartung – in vier einfachen Schritten.

Anfrage senden

Sie beschreiben Ihr Problem

Verbindung herstellen

Sicherer Zugriff auf Ihren PC

Problem beheben

Wir lösen es vor Ihren Augen

Ergebnis bestätigt

Alles läuft – und Sie wissen warum

Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.



Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch nur ein einzelnes Angebot prüfen lassen?

Ja. Der häufigste Fall ist sogar genau der: Es liegt ein Angebot vor, es klingt hoch, und im Haus kann niemand einordnen, ob der Umfang stimmt. Bei einem einzelnen Angebot prüfen wir auf Vollständigkeit und Plausibilität. Liegen mehrere Angebote vor, kommt der Vergleich der Positionen dazu, und der ist meist der wertvollere Teil.

Wir sind mitten im Streit. Ist so ein Befund vor Gericht etwas wert?

Es handelt sich um ein Privatgutachten, im Verfahren auch Parteigutachten genannt. Es hat nicht die Stellung eines gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens, wird aber als substantiierter Parteivortrag gewertet und ist oft der Anlass, aus dem ein Gericht überhaupt einen Sachverständigen bestellt. Ihr Anwalt kann Ihnen sagen, wie er es im Verfahren einsetzt.

Was kostet das?

Der Aufwand hängt vom Umfang der Unterlagen ab. Ein Angebot über zwanzig Positionen für ein Einfamilienhaus ist etwas anderes als ein Leistungsverzeichnis über hundertfünfzig Positionen für ein Mehrfamilienhaus. Schicken Sie uns die Unterlagen, dann nennen wir Ihnen den Aufwand schriftlich, bevor wir anfangen.

Sprechen Sie mit unserem Elektrobetrieb?

Auf Wunsch ja, schriftlich. In vielen Fällen genügt aber der Fragenkatalog aus dem Befund, den Sie selbst weitergeben. Erfahrungsgemäß löst sich ein Teil der Beanstandungen auf, sobald der Betrieb merkt, dass jemand mit Fachkenntnis mitliest.

Prüfen Sie auch Angebote für Photovoltaik und Wallbox?

Ja. Für die inhaltliche Bewertung eines PV-Konzepts gibt es eine eigene Leistung, ebenso für Ladeinfrastruktur. Wenn es Ihnen um Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Angebots geht, sind Sie hier richtig.

Wie schicke ich die Unterlagen?

Per E-Mail als PDF. Bei größeren Datenmengen richten wir einen Uploadbereich ein. Aufnahmen mit dem Telefon reichen, wenn jede Zeile lesbar ist.


Cookie-EinwilligungTechnisch notwendige Cookies sind immer aktiv. Externe Inhalte wie Terminbuchung und Kartenmaterial sowie Google Analytics laden wir erst nach Ihrer Zustimmung. Mehr erfahren