Angebot, Leistungsverzeichnis und Rechnung prüfen lassen
Ein Elektroangebot ist für den Laien ein Zahlenteppich. Wir lesen es als Fachmann: Sind die Positionen vollständig, passen Mengen zum Grundriss, ist der Nachtrag wirklich eine Zusatzleistung oder war er von Anfang an geschuldet, deckt die Schlussrechnung das, was tatsächlich verbaut wurde. Sie schicken die Unterlagen, Sie bekommen einen schriftlichen Befund.
Wann sich das Gegenlesen lohnt
Vier Situationen, in denen eine Zahl auf dem Papier steht und niemand im Haus beurteilen kann, ob sie stimmt.
Was am Ende auf dem Tisch liegt
Kein Gutachtenroman. Eine Tabelle, in der jede geprüfte Position eine Einordnung bekommt, davor eine Zusammenfassung auf einer Seite, dahinter die Begründung zu jeder Beanstandung mit Verweis auf die Norm oder die Vertragsunterlage, aus der sie sich ergibt.
- Positionsliste — Jede Position mit einer von fünf Einordnungen: nachvollziehbar, unklar, fehlend, doppelt erfasst, unüblich.
- Fehlstellen — Was in keinem der Angebote steht, aber für eine funktionierende Anlage gebraucht wird. Das ist erfahrungsgemäß die teuerste Kategorie.
- Mengenabgleich — Angesetzte Stückzahlen und Längen gegen Plan, soweit sich das aus den Unterlagen ergibt.
- Fragenkatalog — Formulierte Rückfragen an den ausführenden Betrieb, die Sie eins zu eins weitergeben können.
Wie wir dabei vorgehen
Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.
Die fünf Einordnungen und der Ablauf vom eingereichten Dokument bis zum Fragenkatalog.
Was wir von Ihnen brauchen
Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer der Befund. Fehlt etwas, sagen wir es und arbeiten mit dem, was da ist.
Was diese Prüfung nicht leistet
- – Keine Aussage über die Ausführungsqualität. Ob sauber verlegt wurde, sieht man an keinem Angebot. Dafür braucht es einen Ortstermin.
- – Keine Rechtsberatung. Wir sagen, ob eine Position technisch geschuldet ist. Ob daraus ein Anspruch folgt, beurteilt ein Anwalt.
- – Keine Preisbewertung im Sinne einer Marktüblichkeitsprüfung mit Zahlen. Wir benennen Positionen, deren Ansatz auffällig ist, führen aber keine Preisdatenbank.
- – Keine Beweissicherung. Der Befund nach Aktenlage ist kein Ersatz für die Feststellung des tatsächlichen Zustands vor Ort.
- – Keine Prüfung der steuerlichen Richtigkeit einer Rechnung. Umsatzsteuer, Bauabzugsteuer und Fristen beurteilt Ihr Steuerbüro.
Verwandte Leistungen
Häufig hängen zwei Fragen zusammen. Diese Leistungen greifen dieselbe Anlage von einer anderen Seite an.
Bevor Sie unterschreiben oder überweisen
Schicken Sie uns das Angebot oder die Rechnung. Sie bekommen einen schriftlichen Befund je Position und einen Fragenkatalog, den Sie direkt weitergeben können.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ich auch nur ein einzelnes Angebot prüfen lassen?
Ja. Der häufigste Fall ist sogar genau der: Es liegt ein Angebot vor, es klingt hoch, und im Haus kann niemand einordnen, ob der Umfang stimmt. Bei einem einzelnen Angebot prüfen wir auf Vollständigkeit und Plausibilität. Liegen mehrere Angebote vor, kommt der Vergleich der Positionen dazu, und der ist meist der wertvollere Teil.
Wir sind mitten im Streit. Ist so ein Befund vor Gericht etwas wert?
Es handelt sich um ein Privatgutachten, im Verfahren auch Parteigutachten genannt. Es hat nicht die Stellung eines gerichtlich beauftragten Sachverständigengutachtens, wird aber als substantiierter Parteivortrag gewertet und ist oft der Anlass, aus dem ein Gericht überhaupt einen Sachverständigen bestellt. Ihr Anwalt kann Ihnen sagen, wie er es im Verfahren einsetzt.
Was kostet das?
Der Aufwand hängt vom Umfang der Unterlagen ab. Ein Angebot über zwanzig Positionen für ein Einfamilienhaus ist etwas anderes als ein Leistungsverzeichnis über hundertfünfzig Positionen für ein Mehrfamilienhaus. Schicken Sie uns die Unterlagen, dann nennen wir Ihnen den Aufwand schriftlich, bevor wir anfangen.
Sprechen Sie mit unserem Elektrobetrieb?
Auf Wunsch ja, schriftlich. In vielen Fällen genügt aber der Fragenkatalog aus dem Befund, den Sie selbst weitergeben. Erfahrungsgemäß löst sich ein Teil der Beanstandungen auf, sobald der Betrieb merkt, dass jemand mit Fachkenntnis mitliest.
Prüfen Sie auch Angebote für Photovoltaik und Wallbox?
Ja. Für die inhaltliche Bewertung eines PV-Konzepts gibt es eine eigene Leistung, ebenso für Ladeinfrastruktur. Wenn es Ihnen um Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Angebots geht, sind Sie hier richtig.
Wie schicke ich die Unterlagen?
Per E-Mail als PDF. Bei größeren Datenmengen richten wir einen Uploadbereich ein. Aufnahmen mit dem Telefon reichen, wenn jede Zeile lesbar ist.