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Auslegung nach Aktenlage

Lastmanagement und Ladeinfrastruktur auslegen

Die Frage klingt einfach und wird fast immer falsch beantwortet: Wie viele Ladepunkte verträgt unser Anschluss. Die Antwort hängt nicht an der Zahl der Stellplätze, sondern an der gemessenen Lastkurve, der Gleichzeitigkeit, dem Ladeverhalten und der Reserve am Hausanschluss. Aus diesen Größen ergibt sich ein Konzept, das trägt, oder die Erkenntnis, dass es das nicht tut.

Reihe von Ladepunkten an einer Betonwand in einer leeren Tiefgarage, daneben ein geschlossener Wandverteiler, gleichmäßiges künstliches Licht, keine Fahrzeuge und keine Menschen
Sie liefernAnschlussdaten, Verteilerschema, Lastgang oder Verbrauchsabrechnungen, Zahl der Stellplätze und Nutzungsprofil.
Sie bekommenDie tragfähige Ausbaustufe, das erforderliche Lastmanagement und die Grenze, ab der eine Verstärkung nötig wird.
Ohne OrtsterminGerechnet wird an Anschlussdaten und Lastgang, nicht an der Wand.
BearbeitungFünf bis zehn Arbeitstage nach vollständiger Datenlage.

Wer diese Rechnung braucht

Ladeinfrastruktur scheitert selten an der Technik und häufig daran, dass niemand vorher gerechnet hat.

WohnungseigentümergemeinschaftenEin Eigentümer hat einen Anspruch auf einen Ladepunkt. Kommt der zweite und der fünfte, ist die Frage nicht mehr, ob es geht, sondern in welcher Reihenfolge und mit welchem Konzept. Wer erst nach dem dritten Einzelanschluss anfängt zu rechnen, baut zweimal.
Betriebe mit FuhrparkFahrzeuge, die über Nacht stehen, brauchen keine hohe Ladeleistung, sondern Zeit. Wer statt der Anschlussverstärkung ein Lastmanagement rechnet, kommt oft mit dem vorhandenen Anschluss aus. Das ist der größte Hebel in dieser Rechnung.
Hausverwaltungen und VermieterFür die Objektplanung braucht es keine Wallbox-Empfehlung, sondern eine Aussage über die Ausbaufähigkeit: Wie viele Ladepunkte trägt das Objekt, welche Vorleistung ist heute sinnvoll, und was kostet es später, wenn sie heute unterbleibt.
Vor dem Antrag beim NetzbetreiberLadeeinrichtungen sind anzeigepflichtig, oberhalb einer Leistungsschwelle zustimmungspflichtig. Die Rechnung liefert die Zahlen für den Antrag und zeigt, ob sich das Vorhaben unterhalb der Schwelle darstellen lässt.
Reihe von Ladepunkten in einer Tiefgarage ohne Fahrzeuge und ohne Menschen, daneben ein Wandverteiler, gleichmäßiges künstliches Licht
DAS KONZEPT

Ausbaustufen statt einer Zahl

Eine einzelne Zahl hilft niemandem, weil sich Bedarf und Fahrzeugbestand über Jahre verändern. Das Konzept beschreibt deshalb Stufen: was heute ohne Eingriff geht, was mit statischem Lastmanagement geht, was mit dynamischem Lastmanagement geht und ab welchem Punkt eine Verstärkung des Anschlusses die einzige Möglichkeit bleibt.

  • Anschlussreserve — Auswertung des Lastgangs oder der Abrechnungen: tatsächliche Spitzenlast, verbleibende Reserve, und wann im Tages- und Jahresverlauf sie am kleinsten ist.
  • Gleichzeitigkeit — Realistische Annahme statt Rechnung mit voller Leistung an allen Punkten, hergeleitet aus dem Nutzungsprofil und offengelegt.
  • Ausbaustufen — Je Stufe die mögliche Zahl der Ladepunkte, die erforderliche Steuerung und die Eingriffe in Verteiler und Zuleitung.
  • Netzanschluss — Ob das Vorhaben anzeige- oder zustimmungspflichtig ist und welche Angaben der Netzbetreiber dafür braucht.

Wie wir dabei vorgehen

Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.

Die Reserve ist nicht konstant — entscheidend ist ihr kleinster Wert Anschlussleistung Nacht Vormittag Nachmittag Abend kleinste Reserve hier wird gerechnet Grundlast des Gebäudes Stufe 1 — ohne Eingriffwas die Reserve heute hergibt Stufe 2 — statischfeste Leistung, fest verteilt Stufe 3 — dynamischgibt frei, was gerade frei ist Stufe 4 — Verstärkungerst wenn nichts anderes trägt

Tagesverlauf der Grundlast mit der verbleibenden Anschlussreserve und die vier Ausbaustufen der Auslegung.

Was wir von Ihnen brauchen

Der Lastgang ist die wichtigste Größe. Ohne ihn muss aus Abrechnungen geschätzt werden, und das kostet Genauigkeit.

ZwingendAnschlussdaten: Netzform, Vorsicherung am Hausanschluss, vereinbarte Anschlussleistung, Angaben zum Zählerkonzept.
ZwingendVerteilerschema und Angaben zu Zuleitungen, Querschnitten und Längen bis zu den vorgesehenen Ladepunkten.
ZwingendZahl und Lage der Stellplätze sowie das Nutzungsprofil: Standzeiten, Fahrzeugtypen, tägliche Fahrleistung.
Sehr hilfreichLastgang aus einem registrierenden Zähler, ersatzweise die Verbrauchsabrechnungen der letzten zwei Jahre mit Leistungswerten.
Falls vorhandenVorhandene Photovoltaikanlage und Speicher mit Leistungsdaten, bereits installierte Ladepunkte, Angebote, die Ihnen bereits vorliegen.

Was diese Auslegung nicht leistet

  • – Keine Installation und keine Inbetriebnahme. Wir liefern das Konzept, ausgeführt wird es von einem Elektrobetrieb Ihrer Wahl.
  • – Keine Produktempfehlung. Wir beschreiben die erforderlichen Eigenschaften des Lastmanagements. Welches Fabrikat sie erfüllt, entscheiden Sie mit dem ausführenden Betrieb.
  • – Keine Messung der Netzimpedanz und keine Prüfung der bestehenden Anlage. Beides geht nur vor Ort.
  • – Keine Verhandlung mit dem Netzbetreiber. Wir liefern die Zahlen für den Antrag, gestellt wird er von Ihnen oder vom Errichter.
  • – Keine Förderberatung und keine Abrechnungsberatung. Für den Umgang mit Abrechnung und Eichrecht am Ladepunkt sprechen Sie mit dem Betreiberdienst oder Ihrem Steuerbüro.


Erst rechnen, dann Wände aufstemmen

Schicken Sie uns Anschlussdaten, Verteilerschema und Lastgang. Sie bekommen die tragfähigen Ausbaustufen und die Grenze, ab der eine Verstärkung unvermeidlich wird.

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Häufig gestellte Fragen

Wir haben nur die Stromrechnung, keinen Lastgang.

Dann arbeiten wir mit den Abrechnungen und rechnen die Spitzenlast aus Verbrauch und Benutzungsdauer ab, was gröber ist und im Bericht als solches gekennzeichnet wird. In vielen Fällen liefert der Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber den Lastgang auf Anfrage. Es lohnt sich, vorher zu fragen, weil die Genauigkeit deutlich steigt.

Reicht ein statisches Lastmanagement oder brauchen wir ein dynamisches?

Statisches Management teilt eine feste Leistung auf die Ladepunkte auf und ist einfach und robust. Dynamisches Management misst zusätzlich den übrigen Verbrauch im Gebäude und gibt frei, was gerade übrig ist. Wo die Grundlast stark schwankt und die Reserve knapp ist, holt das dynamische Verfahren deutlich mehr heraus. Die Rechnung zeigt, ob sich der Mehraufwand in Ihrem Fall lohnt.

Wie viele Ladepunkte sind an einem normalen Hausanschluss realistisch?

Eine allgemeine Zahl wäre geraten und wir nennen sie deshalb nicht. Was sich sagen lässt: Der begrenzende Faktor ist fast nie die Zahl der Fahrzeuge, sondern die Gleichzeitigkeit. Fahrzeuge, die zwölf Stunden stehen und achtzig Kilometer am Tag fahren, brauchen sehr wenig Leistung. Genau deshalb ist die Auswertung des Nutzungsprofils der Kern dieser Arbeit.

Was ist mit Photovoltaik und Speicher?

Beide gehen in die Rechnung ein, allerdings vorsichtig: Eine PV-Anlage senkt die Netzbezugsspitze nur, wenn geladen wird, während die Sonne scheint. Bei Fahrzeugen, die abends kommen und morgens fahren, ist der Beitrag ohne Speicher gering. Wir rechnen das durch, statt es als Selbstverständlichkeit zu behaupten.

Muss der Netzbetreiber zustimmen?

Ladeeinrichtungen sind dem Netzbetreiber anzuzeigen. Oberhalb einer Leistungsschwelle ist eine Zustimmung erforderlich, und die kann mit Auflagen verbunden sein. Welche Schwelle gilt und welche Angaben verlangt werden, unterscheidet sich zwischen den Netzbetreibern. Wir bereiten die technischen Angaben so auf, dass der Antrag ohne Rückfragen durchgeht.

Gilt das auch für Betriebe mit Lastspitzenabrechnung?

Dort ist die Rechnung besonders lohnend. Bei leistungsgemessenen Kunden schlägt eine einzige neue Viertelstundenspitze auf die Abrechnung des ganzen Jahres durch. Ein Lastmanagement, das diese Spitze verhindert, ist dann nicht nur eine technische, sondern eine unmittelbar wirtschaftliche Maßnahme.


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