Krypto in der Insolvenz
sichten, sichern, verwerten
Spezial-Service für Insolvenzverwalter und Kanzleien: Wallet-Sichtung, On-Chain-Analyse, Beweissicherung und Verwertung von Bitcoin, Ethereum, Stablecoins, Staking-Positionen und NFTs — in die Insolvenzmasse, gerichtsfest dokumentiert. Stundenhonorar 150 Euro, Mindesthonorar 990 Euro. Deutschlandweit remote.
Krypto-Vermögen gehört zur Insolvenzmasse — Sie brauchen jemanden, der es findet
Bitcoin, Ethereum, Stablecoins und NFTs sind Vermögenswerte im Sinne des §35 InsO. Sie unterliegen dem Insolvenzbeschlag, müssen vom Verwalter erfasst und verwertet werden. In der Praxis scheitert das oft nicht am Recht, sondern an drei Hürden: Der Schuldner schweigt zu Wallets, Hardware-Wallets sind ohne Seed nicht zu öffnen, und die Spuren ziehen sich durch Börsen-Konten, Hardware, Cloud-Backups und Steuerunterlagen früherer Jahre.
Wir übernehmen den technischen Teil: Sichtung der Asservaten, On-Chain-Analyse aller bekannten Adressen, Bewertung der Bestände in Euro zum Stichtag, Kurzbericht für Ihre Akte. Wenn der Bericht zur Verwertung führt, fahren wir das Verfahren über regulierte EU-Börsen oder OTC-Desks bis zum Bank-Eingang auf das Anderkonto durch.
Vom Mandat zur Bank-Gutschrift in vier Schritten
Klare Phasen mit Zwischenberichten, sodass Sie als Verwalter jederzeit entscheiden können, ob die nächste Stufe Sinn ergibt.
Schriftliche Beauftragung mit Aktenzeichen, vorhandenen Hinweisen und Zugriff auf Asservate. Honorar-Eckpunkte fixiert, Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Hardware, Cloud-Konten, E-Mail-Postfächer, Steuerunterlagen früherer Jahre, Bankauszüge mit Krypto-Bezug. Wir leiten daraus Wallet-Adressen ab.
Bestand pro Adresse, Cluster-Bildung, Transaktionspfade, Mixer-Hinweise, Staking-Positionen, NFT-Bewertung. Bewertung zum Stichtag in Euro.
Verkauf über regulierte EU-Börse oder OTC-Desk, Eingang auf Anderkonto. Schlussbericht mit Hashes, Belegen und Methodik — verwendbar als Anlage zum Verwalter-Bericht.
Was wir konkret prüfen und liefern
Acht Bausteine, aus denen ein vollständiger Krypto-Befund entsteht. Je nach Mandat einzeln oder als Paket.
Asservaten-Sichtung
Hardware-Wallets, Laptops, Smartphones, USB-Sticks, Notizbücher und Klebezettel. Modell- und Firmware-Bestimmung, Spuren auf Seed-Phrasen, Backup-Karten, Cloud-Hinweise.
On-Chain-Analyse
Bitcoin, Ethereum, Layer-2 (Arbitrum, Optimism, Base), Solana, Polygon. Bestand, Cluster, Transaktionspfade. Etherscan, Mempool.space, eigene Node-Abfragen.
Börsen-Konten
Bitpanda, Coinbase, Kraken, Binance, Bitvavo. Stand der Konten, KYC-Daten, Transaktions-Historie, Auszahlungs-Adressen. Anschreiben an die Börse durch Sie, technische Auswertung durch uns.
Beweissicherung
SHA-256-Hashes auf alle Dateien, Asservaten-Verzeichnis mit Zeitstempel, Screenshots mit Block-Höhe, Roh-Transaktionen aus dem Netzwerk. Chain of Custody dokumentiert.
Bewertung zum Stichtag
Marktwert in Euro pro Coin und Position, getrennt nach Datum (Insolvenzeröffnung, Sichtungsdatum, Verwertungsdatum). Quellen mit Zeitstempel dokumentiert.
Staking & DeFi
Lido stETH, Rocket Pool, Coinbase cbETH, native ETH-Validatoren, Aave, Compound, Uniswap-LP. Lock-up-Zeiten, Unstaking-Reihenfolge, hidden Value in Liquidity-Positionen.
NFT-Bewertung
Floor-Price der Collection, letzter Verkauf, Realisierbarkeit auf OpenSea oder Blur. Royalty-Strukturen, Smart-Contract-Sperren, einzelne Bewertung statt pauschaler Annahme.
Verwertung
Verkauf über Bitpanda Pro, Bitstamp, Kraken EU oder OTC-Desk mit Bank-Eingang aufs Anderkonto. Keine Provision von der Börsenseite, ausschließlich Honorar gegenüber Ihrer Kanzlei.
Beispielhafte Bestands-Aufstellung aus einem Mandat
Realer Befund-Typ, Beträge anonymisiert. So sieht das Ergebnis nach Schritt 3 in der Praxis aus — bevor die Verwertung anläuft.
| Asset | Quelle | Adresse / Konto | Bestand | Kurs Stichtag | Wert € |
|---|---|---|---|---|---|
| BTC | Hardware-Wallet (Seed gefunden) | bc1q...8f7n | 0,42301 BTC | 57.158 | 24.180,00 |
| ETH | Browser-Wallet (Backup im E-Mail-Postfach) | 0x7a3f...e29d | 3,18 ETH | 2.811 | 8.940,00 |
| USDC | Bitpanda-Konto (Anschreiben Verwalter) | Konto-ID 9847312 | 1.200 USDC | 0,925 | 1.110,00 |
| stETH | Lido-Staking (Browser-Wallet) | 0x7a3f...e29d | 0,84 stETH | 2.798 | 2.350,00 |
| NFT | OpenSea-Wallet (Cloud-Backup) | 0xab12...4c2d | 3 St. (Coll. X) | 600 / St. | 1.800,00 |
| Realisierbar gesamt zum Stichtag | 38.380,00 € | ||||
Anonymisiertes Beispiel. Eine reale Aufstellung enthält zusätzlich Cluster-Analyse, Transaktions-Historie pro Adresse und Quellen-Belege mit Block-Höhe.
Rechtlicher Rahmen, mit dem wir arbeiten
Wir liefern den technischen Befund. Die rechtliche Würdigung bleibt bei Ihnen als Verwalter und Ihrem Steuerberater.
Insolvenzordnung (InsO)
§35 InsO regelt den Insolvenzbeschlag — Krypto-Vermögen ist davon erfasst. §80 InsO überträgt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter, womit auch die Schlüsselgewalt über Wallets gemeint ist, sobald sie zugänglich gemacht werden konnten.
§97 InsO verpflichtet den Schuldner zur Auskunft über seine Vermögensverhältnisse. Schweigen oder Verschleiern führt in den Bereich von §283 StGB (Bankrott) — wir liefern die technische Faktenlage, der Verwalter und die Staatsanwaltschaft bewerten das.
§148 InsO verpflichtet den Verwalter, das zur Insolvenzmasse gehörige Vermögen in Besitz und Verwaltung zu nehmen. §159 InsO verpflichtet zur Verwertung. Beides setzt voraus, dass das Vermögen zuerst gefunden wird — genau dort setzen wir an.
Anfechtungsrechtliches Umfeld
Krypto-Transfers in den letzten Wochen oder Monaten vor Insolvenzantrag werden regelmäßig nach §§129 ff InsO geprüft. Wir können on-chain belegen, wann welche Beträge an welche Adressen geflossen sind — mit Block-Höhe und Zeitstempel. Die rechtliche Anfechtungs-Prüfung machen Sie oder Ihre Anfechtungs-Spezialisten.
Steuer in der Insolvenzmasse
Veräußerungsgewinne aus Krypto-Verwertungen fließen in die Insolvenzmasse und unterliegen den steuerlichen Regeln nach §23 EStG bzw. §22 EStG (Staking, Lending, Airdrops nach BMF-Schreiben 2022 und 2023). Die steuerliche Würdigung im Einzelfall gehört in die Hände des Steuerberaters Ihrer Kanzlei oder eines beauftragten Krypto-Steuerberaters.
Honorar — transparent und planbar
Stundensatz mit Mindesthonorar, Paket-Optionen für umfangreichere Mandate. Vergütung als Massekosten oder Direktbeauftragung der Kanzlei — beides möglich.
Erst-Sichtung
- Aktenlage und Asservate sichten
- Erste On-Chain-Recherche
- Kurzbericht mit Empfehlung
- Schriftlich, in Ihrer Akte verwendbar
Nach Aufwand
- Volle On-Chain-Analyse
- Beweissicherung mit Hash-Protokoll
- Bewertung zum Stichtag
- Vorab-Schätzung pro Block
Vollanalyse
- Sichtung & Spurensuche
- Multi-Chain-Analyse
- Schlussbericht mit Methodik
- Anlage-fähig zum Verwalter-Bericht
Verwertungs-Begleitung
- Verkauf über regulierte EU-Börse
- OTC-Desk bei größeren Beträgen
- Bank-Eingang aufs Anderkonto
- Schlussabrechnung & Beleg
Alle Preise netto. Als Kleinunternehmer nach §19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Honorar als Massekosten oder Direktauftrag der Kanzlei — beides möglich, im Mandatsschreiben festgelegt. Verwertungsgebühren der Börse oder des OTC-Desks werden separat ausgewiesen, ohne Aufschlag durch uns.
Krypto-Mandat auf dem Tisch?
Schicken Sie uns kurz Aktenzeichen, das Insolvenzgericht und in zwei Sätzen, was Sie wissen oder vermuten. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer Honorar-Indikation und einem ersten Schritt — oder mit einer ehrlichen Einschätzung, wenn der Fall aus unserer Sicht keinen Sinn ergibt.
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Wir melden uns bei Ihnen und finden eine Lösung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Auftraggeber bedienen Sie konkret?
Insolvenzverwalter, Sachwalter, Treuhänder in Verbraucherinsolvenzen, Rechtsanwaltskanzleien mit Insolvenzmandaten und gerichtlich bestellte Sachverständige. Wir arbeiten ausschließlich auf Auftrag des Verwalters oder seiner Kanzlei und nicht für den Schuldner. Doppelmandate schließen wir aus.
Wie läuft die Beauftragung ab?
Sie beauftragen uns formlos per E-Mail oder Telefon mit Aktenzeichen, Az. des Insolvenzgerichts und einer ersten Indikation, was bekannt ist (Hinweise auf Konten, Hardware-Wallets, Browser-Wallets, Mining-Setups, Steuerunterlagen). Wir bestätigen schriftlich mit Honorar-Eckdaten, danach beginnt die Sichtung. Eine Vergütungsfähigkeit aus der Insolvenzmasse nach §4 InsVV oder eine Direkt-Beauftragung der Kanzlei ist beides möglich.
Was kostet eine Erst-Sichtung?
Stundenhonorar 150 Euro netto, Mindesthonorar 990 Euro netto. Damit lassen sich rund sechseinhalb Stunden abdecken — ausreichend für eine erste Bestandsaufnahme inklusive Aktenlage, Adress-Recherche an bekannten Fundstellen und einem Kurzbericht mit Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Größere Mandate rechnen wir nach Aufwand mit Vorab-Schätzung pro Block.
Was, wenn der Schuldner nicht mitwirkt?
Das ist der Regelfall, mit dem wir rechnen. Wir arbeiten dann mit dem, was greifbar ist: Steuerunterlagen, Anlage SO früherer Jahre, Bank-Auszüge mit Krypto-Börsen-Buchungen, beschlagnahmte Hardware (Hardware-Wallets, Laptops, Smartphones), Cloud-Konten, E-Mail-Postfächer mit Börsen-Verifizierungen. Daraus rekonstruieren wir Wallet-Adressen und Transaktionspfade. §97 InsO mit Auskunftspflicht und §283 StGB als Schwert für die Schuldnerseite kennen Sie als Verwalter besser als wir.
Können Sie Hardware-Wallets ohne Seed-Phrase auslesen?
In aller Regel nicht und wir versprechen das auch nicht. Hardware-Wallets sind genau dafür gebaut, ohne Seed nicht zugänglich zu sein. Was wir tun: Modell und Firmware-Stand bestimmen, das Gerät als Beweismittel sichern, Begleit-Asservate (Notizbücher, Klebezettel, Backup-Karten, Cloud-Backups) systematisch durchsehen und die Wahrscheinlichkeit einer Wiederherstellung einschätzen. Bei BIP39-Word-Lists mit fehlenden Wörtern gibt es Brute-Force-Wege — das bewerten wir im Einzelfall mit Aufwand und Erfolgsaussicht.
Wie sichern Sie Beweise gerichtsfest?
Hash-Werte (SHA-256) auf alle entnommenen Datenbestände, dokumentierter Asservaten-Verzeichnis mit Zeitstempel und Bearbeiter, Screenshots von Block-Explorern mit Block-Höhe und Quelle, Export der Roh-Transaktionen aus dem Netzwerk. Die Berichts-Bausteine sind so geschnitten, dass sie als Anlage zum Bericht des Verwalters oder als Sachverständigen-Anhang im Insolvenzverfahren verwendbar sind. Eine Kopie der Arbeits-Dokumentation bleibt verschlüsselt bei uns für sieben Jahre.
Wie verwerten Sie gefundene Krypto-Vermögen?
Verwertung über regulierte deutsche oder EU-Börsen mit Insolvenz-tauglicher KYC-Strecke (z.B. Bitpanda Pro, Bitstamp, Kraken EU). Bei größeren Beträgen alternativ OTC-Desks mit schriftlicher Bestätigung und Bank-Eingang auf das Anderkonto des Verwalters. Wir treten dabei nicht als Käufer auf und nehmen keine Provision von der Gegenseite — unsere Vergütung ist ausschließlich das vereinbarte Honorar gegenüber Ihrer Kanzlei oder Masse.
Was ist mit Staking, DeFi-Positionen oder NFTs?
Staking-Positionen (Lido stETH, Rocket Pool, Coinbase cbETH, native ETH-Validatoren) müssen unstaked werden — Lock-up-Zeiten beachten. DeFi-Positionen in Aave, Compound, Uniswap-LPs sind oft mehr wert als der reine Token-Bestand suggeriert. NFTs werden einzeln bewertet (Floor-Price der Collection, letzter Verkauf, Realisierbarkeit auf OpenSea oder Blur). Wir liefern eine vollständige Bestands-Aufstellung; ob und wie verwertet wird, entscheidet der Verwalter.
Was, wenn Mixer, Tornado Cash oder ChipMixer im Spiel sind?
Bekannte Mixer-Cluster sind in den großen Chain-Analyse-Datenbanken markiert. Spuren in einen Mixer enden in der Regel dort — aus dem Mixer heraus lassen sich Adressen meist nicht zurückverfolgen. Wir dokumentieren das ehrlich. Bei Verdacht auf Verschleierung von Insolvenzmasse ist das ein Befund für den Verwalter zur weiteren Bewertung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft (§283 StGB).
Treten Sie auch als Sachverständiger im gerichtlichen Verfahren auf?
Auf Anfrage ja, mit klaren Grenzen. Bestellung als gerichtlicher Sachverständiger erfolgt durch das Insolvenz- oder Strafgericht direkt. Privatgutachten im Auftrag der Kanzlei sind möglich und werden mit Stundensatz und schriftlichem Auftrag vereinbart. Die IHK-Bestellung als öffentlich vereidigter Sachverständiger für Krypto-Vermögen ist in Vorbereitung — bis dahin treten wir als zertifizierter IT-Spezialist mit dokumentierter Methodik auf, ohne öffentlichen Bestellungstitel.
Sind Sie Steuerberater oder Rechtsanwalt?
Nein, weder noch. Wir sind IT-Werkstatt mit Spezialisierung auf Krypto-Forensik. Steuerliche Bewertung der Veräußerungsgewinne in der Insolvenzmasse, Anfechtungs-Prüfungen nach §§129ff InsO oder Strafanträge wegen Bankrott (§283 StGB) gehören in die Hände Ihres Steuerberaters und Ihrer Kanzlei. Wir liefern den technischen Befund, die Bewertung in Fiat zum Stichtag und die saubere Verwertung — nicht die rechtliche Würdigung.
Wie ist die Datenhaltung geregelt?
Akten-Material und forensische Befunde werden auf einem dedizierten, verschlüsselten Mandatsspeicher in Deutschland abgelegt. Zugriff nur durch den bearbeitenden Techniker und den Geschäftsinhaber. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bieten wir mit unserem AVV-Standardvertrag — relevant, sobald personenbezogene Daten des Schuldners aus den Asservaten verarbeitet werden. Nach Abschluss des Verfahrens Aufbewahrung sieben Jahre, danach gesicherte Löschung mit Protokoll.