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Verpackungsrecht

Verpackungsmengen melden
gerechnet aus Ihren Bestelldaten statt geschätzt

Wer Ware verpackt versendet, meldet die Mengen jährlich an das duale System und an das Register, und beide Angaben müssen übereinstimmen. Wir rechnen sie aus Ihren Artikel- und Bestelldaten, getrennt nach Material und Gewicht.

Packtisch mit Kartons, Polstermaterial und Klebeband, daneben eine Waage
Je Material und Gewicht getrennt Deckungsgleich für beide Stellen Nachvollziehbar bis zum Artikel Eintragung bleibt bei Ihnen

Vier Lagen, in denen die Mengenmeldung zum Problem wird. Meistens fehlt nicht der Wille, sondern die Zahl.

Gemeldet wird nach Gefühl

Die Planmenge wurde vor Jahren einmal geschätzt und seitdem fortgeschrieben. Ob sie zur tatsächlich versandten Ware passt, weiß niemand.

Register und duales System weichen ab

Beim dualen System steht eine Menge, im Register eine andere. Die Angaben müssen deckungsgleich sein, sonst entstehen Rückfragen.

Das Sortiment ist gewachsen

Neue Artikel, neue Kartongrößen, andere Polsterung, Umstellung auf Papier. Die alte Rechnung bildet das Sortiment nicht mehr ab.

Der Marktplatz prüft nach

Plattformen und Erfüllungsdienstleister prüfen, ob die Pflichten erfüllt sind, und sperren im Zweifel das Angebot.

Was wir rechnen

Aus Artikelstamm und Bestellungen entsteht eine Aufstellung, die sich Zeile für Zeile zurückverfolgen lässt.

Material je Artikel

Wir hinterlegen zu jedem Artikel die Verpackung: Karton, Papier, Kunststofffolie, Klebeband, Füllmaterial, Etikett, jeweils mit Gewicht.

Menge aus Bestellungen

Aus den versandten Bestellungen eines Jahres wird die tatsächliche Menge je Material gerechnet, statt sie zu schätzen.

Aufstellung für beide Stellen

Sie bekommen eine Aufstellung, die sich sowohl beim dualen System als auch im Register eintragen lässt, mit identischen Zahlen.

Plan und Abschluss

Zum Jahresende die Abschlussmenge für das abgelaufene Jahr, dazu die Planmenge für das kommende, aus derselben Grundlage.

Versandverpackung, Umverpackung und Verkaufsverpackung werden getrennt geführt, ebenso Serviceverpackungen im Hofladen oder Ladengeschäft.

So läuft es ab

Von den Rohdaten zur eintragungsfertigen Aufstellung in vier Schritten.

Daten senden

Artikelstamm und Bestellungen eines vollständigen Jahres als Export aus Shop, Marktplatz oder Warenwirtschaft.

Verpackung erfassen

Wir wiegen mit Ihnen die Verpackungsarten durch und ordnen sie den Artikeln oder Artikelgruppen zu.

Rechnen und prüfen

Die Jahresmenge entsteht je Material, mit Stichproben gegen den tatsächlichen Versand und einer Abweichungsliste.

Sie tragen ein

Sie übernehmen die Zahlen beim dualen System und im Register. Im Folgejahr wiederholen wir den Lauf mit den neuen Daten.

Warum geschätzte Mengen teuer werden

Wer zu wenig meldet, hat nicht lizenzierte Verpackungen im Umlauf. Das ist der Fall, der am härtesten geahndet wird, und er lässt sich öffentlich nachvollziehen, weil das Register einsehbar ist. Wer zu viel meldet, zahlt jahrelang für Mengen, die nie versandt wurden.

Beides entsteht aus derselben Ursache: Die Meldung stützt sich auf eine Schätzung statt auf die Bestelldaten, die ohnehin im Haus liegen. Sobald Artikel, Verpackung und Gewicht einmal verknüpft sind, ist die Jahresmenge eine Rechnung und keine Meinung.

Die Eintragung bleibt bei Ihnen

Registrierung und Datenmeldung sind höchstpersönliche Pflichten. Ein Dienstleister darf zuarbeiten, die Eingabe muss aber das Unternehmen selbst vornehmen. Deshalb liefern wir die Aufstellung und die Nachvollziehbarkeit dahinter, nicht die Abgabe.

Dieselbe Trennung gilt bei der Kassenmeldung an das Finanzamt: Wir bauen die Datei, übermittelt wird von Ihnen oder Ihrer Kanzlei.

Was sich gerade ändert

Das Verpackungsgesetz wurde zum 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz abgelöst, gleichzeitig gilt die europäische Verpackungsverordnung unmittelbar. An den laufenden Pflichten ändert das zunächst wenig: Registrierung, Systembeteiligung und jährliche Mengenmeldung bleiben.

Neu geordnet wird vor allem, wer als Verantwortlicher gilt, besonders bei Eigenmarken und Importen. Wer seine Mengen sauber aus den eigenen Daten rechnet, ist auf diese Verschiebung besser vorbereitet als jemand, der eine alte Schätzung fortschreibt.

Für wen sich das lohnt

Onlineshops und Marktplatzhändler mit gewachsenem Sortiment, Hofläden und Direktvermarkter mit Serviceverpackungen, Manufakturen mit Eigenmarke und alle, die aus mehreren Kanälen versenden und deshalb ihre Gesamtmenge nicht an einer Stelle ablesen können.

Was wir machen und was nicht

Wir liefern die Zahl und den Weg dorthin. Eingetragen und vertreten wird von Ihnen.

Das machen wir

  • Verknüpfung von Artikeln mit Verpackungsarten und Gewichten
  • Jahresmenge je Material aus den tatsächlichen Bestellungen
  • Aufstellung für duales System und Register mit identischen Zahlen
  • Planmenge für das Folgejahr aus derselben Grundlage
  • Nachvollziehbarkeit bis zur einzelnen Bestellzeile

Das machen wir nicht

  • Keine Eintragung im Register in Ihrem Namen
  • Keine Rechtsberatung zur Einordnung Ihres Unternehmens
  • Keine Vermittlung von Lizenzverträgen
  • Keine Aussage darüber, welches duale System für Sie günstiger ist

Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss Verpackungsmengen melden?

Wer gewerbsmäßig befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringt. Das gilt ohne Mindestmenge und betrifft auch kleine Shops, Hofläden mit Serviceverpackungen und Manufakturen mit Eigenmarke.

Was heißt deckungsgleich?

Die Mengen, die Sie beim dualen System lizenzieren, und die Mengen, die Sie im Register melden, müssen übereinstimmen. Abweichungen fallen beim Abgleich auf und führen zu Rückfragen.

Können Sie die Meldung für uns abgeben?

Nein. Registrierung und Datenmeldung sind höchstpersönliche Pflichten und müssen vom Unternehmen selbst eingegeben werden. Wir liefern die Aufstellung, die Sie dort eintragen.

Welche Daten brauchen Sie?

Den Artikelstamm und die versandten Bestellungen eines vollständigen Jahres als Export aus Shop, Marktplatz oder Warenwirtschaft, dazu Muster Ihrer Verpackungen zum Wiegen.

Wie genau wird das?

So genau, wie die Verknüpfung von Artikel und Verpackung es zulässt. Bei einheitlichen Kartongrößen ist die Abweichung gering, bei stark wechselnder Verpackung arbeiten wir mit Gruppen und weisen die Unschärfe aus.

Was ist mit Versand ins Ausland?

Für andere Länder gelten eigene Register und eigene Pflichten. Wir rechnen die Mengen je Zielland getrennt aus, damit Sie sie dort verwenden können.

Wie oft läuft das?

Einmal im Jahr für die Abschlussmenge, einmal für die Planmenge des Folgejahres. Ändert sich das Sortiment stark, lohnt ein Zwischenlauf.

Was kostet es?

Festpreis nach Sichtung. Der Aufwand hängt an der Zahl der Artikel und daran, wie einheitlich Ihre Verpackung ist.

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