Werkzeug · Datenschutz

Drittland-Check.
Wohin Ihre Website beim Laden Verbindungen aufbaut.

Adresse eingeben, Seite wird im echten Browser geladen. Sie sehen jeden Host, der dabei angesprochen wird, mit Serverstandort, Anbieter und Einstufung EU/EWR, Angemessenheitsbeschluss oder Drittland. Auch der Standort Ihrer eigenen Seite.

Serverraum mit geöffnetem Netzwerkschrank, Switches und sauber gepatchten Kabeln in Blau und Gelb

Website eingeben

Die Seite wird in einem Chromium ohne Anmeldung geladen, inklusive Scrollen; Anfragen nach Klick auf Cookie-Banner werden nicht ausgelöst. Dauer 10 bis 40 Sekunden.

So sieht Ihr Befund aus

Beispielbefund für netzhandwerker.de: ein Host, keine fremden Quellen, Auslieferung über ein Anycast-Netz eines US-Anbieters mit Antwort aus Kanada. Werte aus dem Testlauf vom 21.10.2026.

Mit Hinweisen

Drittland-Check netzhandwerker.de

1 Hosts beim Laden von netzhandwerker.de: 0 im Drittland, 1 EU-Standorte von US-Anbietern (Anycast), 0 EU/EWR. Seite selbst: Kanada.

Nachgeladene Hosts1
Fremde Hosts0
Drittland0
EU/EWR0
US-Anbieter (Anycast)1
Angemessenheit0
Standort der SeiteKanada (Cloudflare, Inc.)
Anfragen gesamt18

Seite selbst

  • warnung: netzhandwerker.de → 104.21.61.138, Kanada, Anbieter Cloudflare, Inc.: US-Anbieter, Anycast/CDN (Antwort aus CA; Vertrag und DPF-Zertifizierung des Anbieters prüfen)
  • ok: Titel „Digitale Lösungen und Sensorik nach Maß | Netzhandwerker“, 18 Anfragen beim Laden erfasst

Befunde

  • warnung: Eigene Seite netzhandwerker.de: US-Anbieter, Anycast/CDN (Antwort aus CA; Vertrag und DPF-Zertifizierung des Anbieters prüfen)Anbieter Cloudflare, Inc., Standort Kanada

Alle Hosts

HostArtAnfragenIPLandAnbieter (ASN)Einstufung
netzhandwerker.de (eigene Seite)Bild, Dokument, Schrift, Skript, Stylesheet18172.67.210.247Kanada (CA)Cloudflare, Inc.US-Anbieter, Anycast/CDN (Antwort aus CA; Vertrag und DPF-Zertifizierung des Anbieters prüfen)

Lesart

Der Standort sagt, wo der Server antwortet. Für die DSGVO zählt zusätzlich, wer der Anbieter ist und ob eine Übermittlung in ein Drittland stattfinden kann (Art. 44 ff. DSGVO). Bei US-Anbietern gilt der EU-US Data Privacy Framework-Beschluss vom 10.07.2023 nur für zertifizierte Unternehmen; sonst Standardvertragsklauseln. Geodaten: DB-IP Lite (CC BY 4.0), Stand der Datenbank auf dem Prüfserver.

Grundlagen: IP Geolocation by DB-IP (db-ip.com), CC BY 4.0, lokale Datenbank · DSGVO Art. 44–49; Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission (Art. 45), EU-US Data Privacy Framework (Beschluss 10.07.2023)

Wer braucht das

Vier Fälle, in denen die Frage nach dem Serverstandort gestellt wird.

Datenschutzbeauftragte

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Datenschutzerklärung gegen das tatsächliche Ladeverhalten prüfen.

Behörden und Schulen

Vorgaben der Landesdatenschutzbeauftragten zu US-Diensten; Nachweis, dass keine Drittlandquellen eingebunden sind.

Agenturen vor der Übergabe

Abnahmeprüfung: Keine Google Fonts, keine fremden CDNs, keine vergessenen Tracking-Skripte aus der Entwicklung.

Betriebe nach einer Abmahnung

Die Abmahnung nennt eine Quelle; der Check zeigt, ob es noch mehr gibt.

Was geprüft wird

Acht Schritte je Prüflauf.

Seite laden

Chromium ohne Anmeldung, 1366 Pixel breit, Laden, Warten, Scrollen; jede Netzwerkanfrage wird protokolliert.

Hosts sammeln

Skripte, Stylesheets, Schriften, Bilder, Medien, XHR/Fetch, Frames und Beacons je Hostname mit Anzahl der Anfragen.

Adresse auflösen

DNS-Auflösung je Host zur IPv4- oder IPv6-Adresse zum Zeitpunkt der Prüfung.

Geodatenbank

Land, EU-Kennzeichen und Autonomes System (Anbieter) aus DB-IP Lite, lokal, ohne Weitergabe.

Anycast erkennen

US-Anbieter mit EU-Knoten als eigene Kategorie, damit der Standort nicht täuscht.

Einstufen

EU/EWR, Angemessenheitsbeschluss, Drittland USA, Drittland sonstige, unbekannt.

Eigene Seite

Standort und Anbieter des geprüften Hosts selbst, getrennt von den fremden Quellen.

Befund

Tabelle aller Hosts, Liste der Befunde und Lesart nach Art. 44 bis 49 DSGVO.

So geht es weiter

Drei Stufen, jede für sich nutzbar. Nichts davon setzt eine Anmeldung voraus.

Stufe 1: Kurzbefund sofort

Das Werkzeug oben liefert den Befund ohne Anmeldung und ohne persönliche Daten. Datei oder Adresse rein, Ergebnis lesen.

Stufe 2: Vollbefund als PDF

Alle Zeilen, alle Fundstellen, alle Grundlagen in einer Datei zum Weitergeben an Kanzlei, Agentur oder Elektrobetrieb. Nur Ihre E-Mail-Adresse.

Stufe 3: Wir beheben es

Sie fordern ein Angebot an. Betreff und Kennzahlen aus dem Befund sind vorausgefüllt. Wir antworten per E-Mail mit Umfang und Festbetrag.

Was mit Ihren Daten passiert

Hochgeladene Dateien werden nach der Auswertung sofort gelöscht. Das PDF liegt 24 Stunden unter einem zufälligen Link und wird dann automatisch entfernt. Gespeichert bleiben nur E-Mail, Firma und Kennzahlen zur Bearbeitung.

Vollbefund als PDF anfordern

Führen Sie zuerst das Werkzeug aus. Danach können Sie den Vollbefund zu genau diesem Ergebnis anfordern.

Drittlandübermittlung: Recht, Technik, Lösung

Was beim Laden einer Website an Dritte geht und wie die DSGVO das bewertet.

Was beim Laden einer Seite passiert

Ein Browser lädt nicht nur die Seite, sondern alles, was sie einbindet: Skripte von Content Delivery Networks, Schriften von Google Fonts, Bilder von Bildservern, Karten, Videos, Zahlungs-Widgets, Chat-Fenster, Analyse- und Werbeskripte. Jede dieser Anfragen überträgt die IP-Adresse des Besuchers, Browser-Kennung, Referrer und oft Cookies an den jeweiligen Server. Die IP-Adresse ist nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO ein personenbezogenes Datum (EuGH, Urteil vom 19.10.2016, C-582/14). Steht der Server außerhalb der EU oder gehört er einem Unternehmen außerhalb der EU, liegt eine Übermittlung in ein Drittland vor, die nach Art. 44 ff. DSGVO einer Grundlage bedarf.

Die Rechtslage

Art. 45 DSGVO erlaubt Übermittlungen in Länder mit Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Für die USA gilt seit dem 10.07.2023 der Beschluss zum EU-US Data Privacy Framework, allerdings nur für Unternehmen, die sich dort zertifiziert haben; die Liste führt das US-Handelsministerium. Ohne Beschluss braucht es geeignete Garantien nach Art. 46, in der Praxis Standardvertragsklauseln der Kommission (Beschluss 2021/914) mit einer Transfer-Folgenabschätzung, wie sie der EuGH im Urteil Schrems II (16.07.2020, C-311/18) verlangt. Art. 49 nennt Ausnahmen, darunter die ausdrückliche Einwilligung, die für regelmäßige Einbindungen nicht trägt. Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, § 25) verlangt zusätzlich eine Einwilligung für das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät, also für die meisten Cookies und Fingerprinting-Skripte, unabhängig vom Standort.

Anycast und der Trugschluss vom EU-Server

Große Netze beantworten Anfragen aus dem nächstgelegenen Rechenzentrum. Eine Geodatenbank zeigt deshalb für Cloudflare, Google oder Amazon oft Frankfurt oder Amsterdam an. Der Standort des antwortenden Knotens ist aber nicht der Maßstab: Entscheidend ist, wer die Daten verarbeitet und welchem Recht das Unternehmen unterliegt. Ein US-Anbieter mit EU-Knoten bleibt ein US-Anbieter, dessen Zugriff durch US-Behörden der EuGH in Schrems II als Problem benannt hat. Das Werkzeug stuft solche Hosts deshalb als eigene Kategorie ein und nennt den Anbieter aus den Daten des Autonomen Systems.

Typische Fehler

  • Google Fonts dynamisch eingebunden: Der häufigste Fund, seit dem Münchner Urteil vom 20.01.2022 Gegenstand von Abmahnwellen.
  • CDN-Skripte aus der Vorlage: jQuery, Bootstrap oder Icon-Fonts von cdnjs, jsDelivr oder unpkg, obwohl die Dateien lokal liegen könnten.
  • YouTube ohne erweiterten Datenschutzmodus: Das Video lädt Cookies und Tracking vor dem Abspielen; youtube-nocookie.com und Zwei-Klick-Lösung fehlen.
  • Analyse- und Werbeskripte vor der Einwilligung: Der Banner ist da, die Skripte laden trotzdem.
  • Datenschutzerklärung veraltet: Nennt Dienste, die nicht mehr eingebunden sind, und verschweigt neue.
  • Eigener Server im Drittland: Hosting bei einem Anbieter außerhalb der EU ohne Vertrag nach Art. 28 und Art. 46 DSGVO.

Was eine saubere Lösung ausmacht

Schriften, Skripte und Stylesheets liegen auf dem eigenen Server oder bei einem EU-Anbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Karten, Videos und Social-Media-Einbettungen laden erst nach Klick. Analyse läuft serverseitig oder mit einem EU-Werkzeug ohne Cookies. Der Consent-Banner steuert tatsächlich, was geladen wird, und die Datenschutzerklärung beschreibt genau diese Quellen. Ein wiederkehrender Prüflauf wie dieser meldet, wenn eine neue Quelle auftaucht. Wie wir Websites ohne fremde Einbettungen bauen, steht unter https://netzhandwerker.de/webseite-erstellen-lassen; Speicher aus Deutschland unter https://netzhandwerker.de/cloudwerk.

Quellen: DSGVO Art. 4, 28, 44 bis 49; Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 (EU-US Data Privacy Framework, 10.07.2023); Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 (Standardvertragsklauseln); EuGH C-311/18 (Schrems II, 16.07.2020) und C-582/14 (Breyer, 19.10.2016); LG München I, 3 O 17493/20 (20.01.2022); TDDDG § 25; IP Geolocation by DB-IP (db-ip.com), CC BY 4.0.

Weiterführend auf netzhandwerker.de

Jede fremde Quelle ist ein Satz in der Datenschutzerklärung. Oder ein Problem.

Wir ersetzen Google Fonts, Skripte und Einbettungen aus Drittländern durch lokal gehostete Alternativen, prüfen Tracking und Consent und bringen die Datenschutzerklärung mit dem tatsächlichen Verhalten der Seite in Übereinstimmung. Festbetrag nach Sichtung des Befunds.

Angebot anfordern

Angebot anfordern

Beschreiben Sie, was aus dem Befund werden soll. Betreff und Kennzahlen sind nach dem Prüflauf vorausgefüllt. Wir antworten per E-Mail an support@netzhandwerker.de mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Woher kommt der Serverstandort?

Aus der Datenbank DB-IP Lite (IP Geolocation by DB-IP, CC BY 4.0), die lokal auf unserem Prüfserver liegt und monatlich aktualisiert wird. Keine bezahlte API, keine Weitergabe der geprüften Adresse an Dritte. Die Zuordnung ist auf Landesebene zuverlässig, auf Stadtebene nur grob.

Was bedeutet US-Anbieter mit Anycast?

Netze wie Cloudflare, Google, Amazon CloudFront, Microsoft, Akamai und Fastly beantworten Anfragen vom nächstgelegenen Knoten, oft in Frankfurt oder Amsterdam. Der Standort sagt dann EU, der Anbieter ist aber ein Unternehmen mit Sitz in den USA, das dem US-Recht unterliegt. Das Werkzeug stuft solche Hosts als Warnung ein: Vertrag, Standardvertragsklauseln und Zertifizierung nach dem EU-US Data Privacy Framework sind je Anbieter zu prüfen.

Welche Länder gelten als sicher?

EU-Mitgliedstaaten und der EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) ohne Einschränkung. Länder mit Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO: Andorra, Argentinien, Kanada (kommerzielle Organisationen), Färöer, Guernsey, Isle of Man, Israel, Japan, Jersey, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Uruguay und das Vereinigte Königreich. Für die USA gilt der Beschluss vom 10.07.2023 nur für Unternehmen, die nach dem Data Privacy Framework zertifiziert sind.

Warum fehlen manche Anfragen?

Das Werkzeug lädt die Seite, wartet und scrollt einmal. Anfragen, die erst nach Klick auf den Cookie-Banner, nach Formulareingaben oder nach längerer Nutzung ausgelöst werden, fehlen. Für die Datenschutzerklärung zählt aber, was ohne Einwilligung geladen wird: genau das zeigt der Befund.

Ist ein Drittland-Host automatisch ein Verstoß?

Nein. Eine Übermittlung in ein Drittland ist zulässig, wenn ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt, Standardvertragsklauseln mit Transfer-Folgenabschätzung geschlossen wurden oder eine Ausnahme nach Art. 49 DSGVO greift. Das Werkzeug zeigt, wo eine Übermittlung stattfindet; ob sie rechtmäßig ist, ergibt sich aus Vertrag und Datenschutzerklärung.

Was ist mit Google Fonts?

Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung als Verstoß gewertet, weil die IP-Adresse an Google in die USA übermittelt wird. Der Befund zeigt Hosts wie fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com als Drittland- oder Anycast-Quelle; die Lösung ist lokales Hosting der Schriften.

Welche Daten werden beim Check verarbeitet?

Die eingegebene Adresse und die beim Laden beobachteten Hosts. Der Prüfdienst speichert keine Seiteninhalte; protokolliert werden Zeitpunkt, Dauer und Status. Beim Vollbefund entsteht ein PDF für 24 Stunden.

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