Montage im Ausland
A1, Meldeportale und Fristen an einer Stelle
Jeder Einsatz im EU-Ausland braucht eine A1-Bescheinigung, viele Länder zusätzlich eine eigene Meldung vor Arbeitsbeginn. Wir bauen die Verwaltung dazu: welcher Mitarbeiter, welcher Einsatz, welches Papier, welche Frist.
Vier Lagen, in denen die Entsendung zum Papierproblem wird. Der Ärger entsteht selten beim ersten Einsatz.
Kontrolle auf der Baustelle
Auf der Baustelle wird nach der A1-Bescheinigung gefragt. Wer sie nicht vorzeigen kann, riskiert je nach Land empfindliche Bußgelder und im Zweifel den Stopp der Arbeiten.
Kurzeinsatz vergessen
Ein Termin von zwei Tagen wurde kurzfristig eingeschoben. Die Bescheinigung fehlt, weil niemand daran dachte, dass auch ein Tag zählt.
Jedes Land anders
Frankreich, Belgien, Österreich, Niederlande: jedes Zielland mit eigenem Portal, eigenen Angaben und eigener Frist. Ohne Übersicht wird geraten.
Niemand weiß, was vorliegt
Bescheinigungen liegen in Postfächern, im Lohnprogramm und in Ordnern. Wer nachweisen soll, was für welchen Einsatz vorlag, sucht Stunden.
Was wir bauen
Eine Verwaltung, die den Einsatz kennt und daraus ableitet, was fällig ist.
Einsatzplanung mit Frist
Jeder Auslandseinsatz wird mit Zeitraum, Land, Baustelle und Mitarbeitern erfasst. Daraus entstehen die Fristen, die vor Arbeitsbeginn liegen.
Antragsdaten vorbereitet
Die Angaben für den A1-Antrag werden aus Stammdaten und Einsatz zusammengestellt, damit sie nicht für jeden Einsatz neu gesucht werden.
Meldepflichten je Land
Zu jedem Zielland hinterlegen wir, welche Meldung zusätzlich nötig ist und welche Angaben dafür gebraucht werden.
Nachweisarchiv
Bescheinigungen und Meldebestätigungen liegen am Einsatz, nicht im Postfach. Auf Verlangen ist in Sekunden sichtbar, was vorlag.
Auf Wunsch mit Kurzansicht für den Monteur: welche Papiere gehören zu diesem Einsatz, abrufbar auf dem Mobilgerät, auch ohne Empfang auf der Baustelle.
So läuft es ab
Vom ersten Einsatz zur laufenden Verwaltung in vier Schritten.
Bestand aufnehmen
Welche Länder, welche Einsatzarten, wie viele Mitarbeiter, wie wird heute beantragt und abgelegt.
Verwaltung bauen
Einsätze, Mitarbeiter, Länder und Fristen werden verbunden, Vorlagen für Anträge und Meldungen hinterlegt.
Fristen scharf schalten
Erinnerungen laufen vor Arbeitsbeginn, nicht danach. Wer zuständig ist, bekommt die Meldung.
Laufender Betrieb
Neue Einsätze werden erfasst, Nachweise landen am Einsatz. Kommt ein neues Zielland dazu, ergänzen wir dessen Regeln.
Warum auch der Zweitagestermin zählt
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass ein Beschäftigter während des Auslandseinsatzes weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. Sie hängt nicht an einer Mindestdauer: Auch die Wartung an einem Vormittag ist eine Entsendung.
Sie soll bei Beginn der Tätigkeit vorliegen und mitgeführt werden. Genau das wird bei Kontrollen geprüft, und gerade die kurzen Einsätze sind die, an die niemand denkt.
Die zweite Pflicht: die Meldung im Zielland
Neben der Bescheinigung verlangen viele Länder eine eigene Meldung vor Arbeitsbeginn, jeweils über ein eigenes Portal und mit eigenen Angaben zu Auftraggeber, Einsatzort, Zeitraum und Ansprechpartner.
Diese Meldungen sind der häufigere Stolperstein, weil sie weniger bekannt sind als die A1-Bescheinigung und weil sich Anforderungen je Land unterscheiden. Wer regelmäßig in dieselben Länder fährt, hinterlegt die Regeln einmal und arbeitet danach mit einer Liste statt mit Erinnerung.
Was bei der Kontrolle wirklich gefragt wird
Gezeigt werden muss, was zu diesem Einsatz gehört: Bescheinigung für diesen Mitarbeiter, für diesen Zeitraum, dazu die Meldebestätigung des Landes. Eine Sammelmappe im Büro hilft auf der Baustelle nicht.
Deshalb hängt in der Verwaltung jedes Papier am Einsatz und ist mobil abrufbar. Das ist der praktische Kern der Sache, nicht die Antragstellung selbst.
Für wen sich das lohnt
Elektro-, Sanitär- und Metallbaubetriebe mit Montage im Nachbarland, Maschinenbauer mit Inbetriebnahme beim Kunden, Servicetechniker mit Wartungsverträgen im Ausland, Bau- und Gerüstbaubetriebe im Grenzgebiet.
Ab etwa einem Auslandseinsatz im Monat rechnet sich eine feste Verwaltung. Darunter genügt oft eine gute Liste, und das sagen wir dann auch.
Was wir machen und was nicht
Wir bauen die Verwaltung und bereiten die Daten auf. Beantragt und gemeldet wird von Ihnen.
Das machen wir
- Verwaltung von Einsätzen, Mitarbeitern, Ländern und Fristen
- Vorbereitete Antrags- und Meldedaten je Einsatz
- Erinnerung vor Arbeitsbeginn an die zuständige Person
- Archiv der Bescheinigungen und Meldebestätigungen am Einsatz
- Mobile Kurzansicht für den Monteur auf der Baustelle
Das machen wir nicht
- Keine Rechtsberatung zum Sozialversicherungs- oder Entsenderecht
- Keine Antragstellung oder Meldung in Ihrem Namen
- Keine Auskunft zu Mindestlohn und Arbeitsbedingungen im Zielland
- Keine Vertretung bei Kontrollen oder Bußgeldverfahren
Weiterführend
Beschreiben Sie Ihr Anliegen
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die A1-Bescheinigung?
Der Nachweis, dass ein Beschäftigter während eines Einsatzes im Ausland weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt. Sie wird je Einsatz und Mitarbeiter beantragt.
Gilt das auch für einen Tag?
Ja. Eine Mindestdauer gibt es nicht. Auch eine Wartung an einem Vormittag ist eine Entsendung.
Reicht die A1-Bescheinigung allein?
Oft nicht. Viele Länder verlangen zusätzlich eine eigene Meldung vor Arbeitsbeginn über ein nationales Portal, mit eigenen Angaben und Fristen.
Gilt das auch für Selbstständige?
Auch selbstständig Tätige benötigen für Einsätze im EU-Ausland eine Bescheinigung. Die Einzelheiten klärt der zuständige Träger.
Beantragen Sie das für uns?
Nein. Wir bereiten die Daten auf, führen die Fristen und archivieren die Nachweise. Beantragt und gemeldet wird von Ihnen oder Ihrer Lohnstelle.
Woher kommen die Regeln je Land?
Wir hinterlegen zu jedem Zielland, das Sie anfahren, die dort verlangten Angaben und Fristen und halten sie nach, wenn sich etwas ändert.
Können Monteure die Papiere selbst abrufen?
Ja, auf Wunsch über eine mobile Kurzansicht, in der nur die Papiere des eigenen Einsatzes sichtbar sind.
Was kostet es?
Festpreis nach Sichtung. Der Aufwand hängt an der Zahl der Länder und daran, wie viele Einsätze parallel laufen.