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Datenumzug zwischen Programmen

Neue Buchhaltungssoftware
und alle Daten ziehen mit

Der Wechsel ist entschieden, aber im neuen Programm fehlen Kunden, offene Posten und die Rechnungen der letzten Jahre. Wir übernehmen Stammdaten, offene Posten, Rechnungshistorie und Belegarchiv aus dem alten Programm, gleichen Mengen und Summen ab und legen ein Protokoll daneben. Den Kontenrahmen gibt Ihre Kanzlei vor.

Büroschreibtisch mit zwei Monitoren ohne lesbaren Inhalt, daneben ein offener Umzugskarton voller Aktenordner
Stammdaten und offene Posten Abgleich von Mengen und Summen Altbestand bleibt lesbar Kontenrahmen nach Vorgabe der Kanzlei

Vier Lagen, in denen ein Softwarewechsel Daten kostet.

Der Import nimmt nur einen Teil

Kunden kommen an, Ansprechpartner und Zahlungsbedingungen nicht. Was fehlt, merkt man beim ersten Auftrag.

Offene Posten bleiben zurück

Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind, müssen ins neue Programm, sonst laufen Mahnungen ins Leere.

Die Historie fehlt

Frühere Rechnungen und Belege lassen sich im neuen Programm nicht finden. Wer nachsehen will, startet das alte.

Nummernkreise passen nicht

Rechnungs- und Kundennummern laufen im neuen System anders weiter. Doppelte oder springende Nummern sorgen für Rückfragen.

Was wir übernehmen

Was im alten Programm steckt, kommt im neuen an oder bleibt nachweisbar lesbar.

Stammdaten

Kunden, Lieferanten, Ansprechpartner, Artikel und Leistungen mit allen Feldern, die das neue Programm aufnehmen kann.

Offene Posten

Unbezahlte Ausgangs- und Eingangsrechnungen mit Fälligkeit, damit Mahnwesen und Zahlungsabgleich weiterlaufen.

Rechnungen und Belege

Rechnungshistorie und Belegarchiv ziehen mit oder bleiben in einem durchsuchbaren Archiv lesbar, wenn das neue Programm sie nicht aufnehmen kann.

Abgleich und Protokoll

Anzahl der Datensätze und Summen werden vor und nach dem Umzug verglichen. Jede Abweichung steht mit Grund im Protokoll.

Kontenrahmen, Kontenzuordnung und Eröffnungswerte gibt Ihre Kanzlei vor. Wir übernehmen Daten, keine buchhalterischen Entscheidungen.

So läuft es ab

Vom alten Programm zum Stichtag im neuen.

Programme nennen

Sie nennen altes und neues Programm, den Zeitraum und den geplanten Stichtag.

Sichtung und Festbetrag

Wir prüfen Export und Import beider Programme und nennen einen Festbetrag.

Probeumzug

Ein Probeumzug in einer Testumgebung zeigt, was ankommt. Abweichungen werden vor dem Stichtag geklärt.

Umzug zum Stichtag

Zum Stichtag läuft der Umzug mit Protokoll. Der Altbestand bleibt lesbar, bis Sie mit Ihrer Kanzlei über das Abschalten entscheiden.

Für wen das gedacht ist

Für alle, bei denen der eingebaute Import des neuen Programms nicht reicht.

Betriebe im Wechsel

  • Sie wechseln Buchhaltungs-, Rechnungs- oder Warenwirtschaftsprogramm.
  • Der eingebaute Import reicht nicht.
  • Sie möchten zum Stichtag ohne Lücke weiterarbeiten.

Steuerkanzleien

  • Mandanten wechseln Programme, und die Kanzlei soll es richten.
  • Ein Protokoll zeigt, was übernommen wurde.
  • Kontenvorgaben bleiben in Ihrer Hand.

Was Sie uns liefern

  • Exporte oder Zugriff auf das alte Programm.
  • Einen Testzugang im neuen Programm.
  • Die Vorgaben Ihrer Kanzlei zu Kontenrahmen und Stichtag.

Was nicht umziehen kann, bleibt lesbar

Nicht jedes neue Programm nimmt alles auf. Was übrig bleibt, geht in ein Archiv in offenen Formaten, das ohne das alte Programm auskommt.

Was wir machen und was nicht

Wir übernehmen Daten und belegen, was übernommen wurde. Buchhalterische Entscheidungen trifft Ihre Kanzlei.

Das machen wir

  • Export aus dem alten und Import in das neue Programm
  • Stammdaten, offene Posten, Rechnungshistorie und Belegarchiv
  • Abgleich von Mengen und Summen mit Protokoll
  • Archiv für alles, was nicht umziehen kann

Das machen wir nicht

  • Keine Buchung, keine Kontierung, keine Eröffnungsbuchungen
  • Keine Einrichtung von Kontenrahmen oder Kontenplan
  • Keine Steuerberatung
  • Keine Empfehlung für ein bestimmtes Programm

Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Programme gehen?

Programme mit Exportfunktion, Datenbank oder Schnittstelle, auf der alten wie auf der neuen Seite. Welche Wege es bei Ihnen gibt, klären wir in der Sichtung.

Übernehmen Sie auch Buchungen?

Wir übertragen Daten, wenn das neue Programm sie aufnimmt und Ihre Kanzlei die Zuordnung vorgibt. Eröffnungsbuchungen und Kontenrahmen legt die Kanzlei fest.

Was passiert mit Rechnungsnummern?

Das neue Programm setzt an der Nummer fort, die Sie festlegen. Die alten Nummern bleiben in der Historie unverändert.

Was, wenn das neue Programm nicht alles aufnimmt?

Dann geht der Rest in ein durchsuchbares Archiv in offenen Formaten. Nichts wird stillschweigend weggelassen, jede Lücke steht im Protokoll.

Muss das alte Programm danach weiterlaufen?

Nur so lange, bis Sie mit Ihrer Kanzlei entschieden haben, dass das Archiv ausreicht.

Wann ist ein guter Stichtag?

Häufig ein Monats- oder Jahresanfang. Den Stichtag stimmen Sie mit Ihrer Kanzlei ab.

Können wir den Umzug vorher sehen?

Ja. Der Probeumzug läuft vor dem Stichtag, Sie und Ihre Kanzlei prüfen das Ergebnis.

Was kostet das?

Einen Festbetrag je Umzug, abhängig von Datenmenge und Programmen. Wir nennen ihn nach der Sichtung.

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