Zweitmeinung zu einem Elektro-Gutachten
Ein Gutachten ist eine technische Argumentation, und Argumentationen kann man prüfen. Wir lesen ein vorliegendes Gutachten Satz für Satz gegen: Trägt die Datengrundlage die Schlussfolgerung, sind die herangezogenen Normen einschlägig und in der richtigen Fassung, sind naheliegende Ursachen ausgeschlossen worden oder nur nicht erwähnt.
Wann eine Zweitmeinung angezeigt ist
Nicht jedes Gutachten ist falsch. Aber jedes ist von einem Menschen mit einem bestimmten Auftrag geschrieben worden, und das ist prüfbar.
Vier Ebenen, getrennt bewertet
Wir vermischen nicht, was sich trennen lässt. Ein Gutachten kann in der Feststellung sauber und in der Schlussfolgerung überzogen sein. Genau diese Unterscheidung ist der Wert der Stellungnahme, weil sie Ihrem Anwalt zeigt, wo anzusetzen ist.
- Datengrundlage — Welche Messungen, Sichtbefunde und Unterlagen liegen zugrunde. Was wurde erhoben, was nur angenommen.
- Methodik — Ist das gewählte Vorgehen für diese Fragestellung geeignet. Wurden konkurrierende Ursachen systematisch ausgeschlossen.
- Normbezug — Welche Regelwerke sind zitiert, in welcher Fassung, und galten sie zum maßgeblichen Zeitpunkt.
- Schlussfolgerung — Trägt die Begründung das Ergebnis, oder ist zwischen Befund und Fazit eine Lücke, die nicht gefüllt wurde.
Wie wir dabei vorgehen
Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.
Die vier Prüfebenen der Stellungnahme, von der Datengrundlage bis zur Schlussfolgerung.
Was wir von Ihnen brauchen
Eine Zweitmeinung ist nur so gut wie das, was dem Erstgutachter vorlag. Anlagen sind deshalb wichtiger als das Gutachten selbst.
Was diese Stellungnahme nicht leistet
- – Kein Ersatzgutachten. Wir prüfen die vorgelegte Argumentation. Ein eigener Befund zur Sache setzt eigene Feststellungen voraus, und die brauchen einen Ortstermin.
- – Keine Bewertung der Person des Erstgutachters. Wir beurteilen einen Text und seine Grundlagen, nicht dessen Verfasser.
- – Keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Stellungnahme im Verfahren verwertet wird, entscheidet Ihr Anwalt.
- – Keine Aussage über Tatsachen, die im Erstgutachten nicht dokumentiert sind. Was nicht festgehalten wurde, lässt sich nachträglich nicht aus der Ferne feststellen.
- – Keine Beurteilung von Brandursachen. Die Ermittlung von Brandursachen ist ein eigenes Fachgebiet mit eigener Ausbildung und gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.
Verwandte Leistungen
Häufig hängen zwei Fragen zusammen. Diese Leistungen greifen dieselbe Anlage von einer anderen Seite an.
Ein Gutachten ist eine Argumentation. Die kann man prüfen.
Schicken Sie uns das Gutachten mit allen Anlagen. Sie bekommen eine gegliederte Stellungnahme dazu, was der Befund trägt, was nicht trägt und was fehlt.
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Häufig gestellte Fragen
Ist die Zweitmeinung selbst ein Gutachten?
Sie ist eine schriftliche Stellungnahme nach Aktenlage und wird auch so bezeichnet. Diese Bezeichnung ist kein Understatement, sondern eine notwendige Klarstellung: Wir haben die Anlage nicht selbst in Augenschein genommen und stützen uns ausschließlich auf die vorgelegten Unterlagen. Das steht in jeder Stellungnahme ausdrücklich drin, samt Auflistung dessen, was uns vorlag.
Und wenn das Gutachten in Ordnung ist?
Dann steht das genauso im Ergebnis. Eine Zweitmeinung, die nur bestätigen darf, ist wertlos. Es kommt regelmäßig vor, dass ein Gutachten der Nachprüfung standhält, und diese Auskunft ist für Ihre weitere Entscheidung ebenso viel wert wie der umgekehrte Fall, weil sie Ihnen ein aussichtsloses Verfahren erspart.
Wir haben ein Gerichtsgutachten. Können Sie das prüfen?
Ja. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist nicht unfehlbar, und die Zivilprozessordnung sieht ausdrücklich vor, dass Parteien Einwendungen gegen ein Gutachten erheben. Die fachliche Grundlage für solche Einwendungen ist genau das, was wir liefern. Die prozessuale Umsetzung übernimmt Ihr Anwalt.
Wie lange brauchen Sie?
Fünf bis zehn Arbeitstage. Der Umfang der Anlagen ist der bestimmende Faktor, nicht die Seitenzahl des Gutachtens. Vierzig Seiten mit drei Messprotokollen sind schneller geprüft als fünfzehn Seiten mit zweihundert Lichtbildern.
Nehmen Sie auch Aufträge von Versicherern?
Ja. Die Fragestellung ist dieselbe, unabhängig davon, wer beauftragt. Wir legen in jeder Stellungnahme offen, wer den Auftrag erteilt hat, und wir formulieren das Ergebnis unabhängig davon, welche Antwort dem Auftraggeber gelegen käme.
Können Sie an einem Ortstermin des Gerichtsgutachters teilnehmen?
Die Begleitung eines Ortstermins ist eine Leistung vor Ort und damit nicht Teil dieses Fernangebots. Sprechen Sie uns an, wenn Sie das brauchen, dann klären wir gesondert, ob und wie das machbar ist.