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Fachliche Nachprüfung

Zweitmeinung zu einem Elektro-Gutachten

Ein Gutachten ist eine technische Argumentation, und Argumentationen kann man prüfen. Wir lesen ein vorliegendes Gutachten Satz für Satz gegen: Trägt die Datengrundlage die Schlussfolgerung, sind die herangezogenen Normen einschlägig und in der richtigen Fassung, sind naheliegende Ursachen ausgeschlossen worden oder nur nicht erwähnt.

Zwei aufgeschlagene technische Berichte nebeneinander auf einem dunklen Holzschreibtisch, farbige Haftstreifen an den Seiten, daneben ein Stapel Normenhefte und eine Lupe
Sie liefernDas vollständige Gutachten samt Anlagen, Messprotokollen und Lichtbildern.
Sie bekommenEine gegliederte Stellungnahme: was trägt, was nicht trägt, was fehlt.
Ohne OrtsterminReine Nachprüfung der vorgelegten Argumentation und ihrer Grundlagen.
BearbeitungFünf bis zehn Arbeitstage, abhängig von Umfang und Zahl der Anlagen.

Wann eine Zweitmeinung angezeigt ist

Nicht jedes Gutachten ist falsch. Aber jedes ist von einem Menschen mit einem bestimmten Auftrag geschrieben worden, und das ist prüfbar.

Das Ergebnis widerspricht dem AugenscheinDer Befund sagt, alles sei in Ordnung, aber der Schaden ist eingetreten. Oder umgekehrt: Es wird ein Totalschaden festgestellt, wo eine Baugruppe getauscht werden könnte. In beiden Fällen lohnt der Blick auf die Herleitung.
Die Ursache wurde nicht wirklich ermitteltHäufigste Schwachstelle in Elektro-Gutachten: Es wird eine mögliche Ursache benannt und als erwiesen behandelt, ohne dass die konkurrierenden Ursachen ausgeschlossen wurden. Das ist keine Ursachenermittlung, sondern eine Vermutung mit Deckblatt.
Der Normbezug stimmt nichtNormen werden zurückgezogen, ersetzt und in Übergangsfristen parallel geführt. Ein Gutachten, das eine Anlage von 2009 an einer Norm von 2018 misst, beurteilt einen Maßstab, der zur Bauzeit nicht galt.
Vor der Beauftragung eines GerichtsgutachtensEin Verfahren mit Beweisbeschluss ist teuer und dauert. Vorher zu wissen, ob das vorliegende Gutachten tatsächlich angreifbar ist, ändert die Entscheidung darüber, ob man den Weg geht.
Zwei aufgeschlagene technische Berichte nebeneinander auf einem Schreibtisch, einer mit farbigen Haftmarkern versehen, daneben ein Normenordner
DIE STELLUNGNAHME

Vier Ebenen, getrennt bewertet

Wir vermischen nicht, was sich trennen lässt. Ein Gutachten kann in der Feststellung sauber und in der Schlussfolgerung überzogen sein. Genau diese Unterscheidung ist der Wert der Stellungnahme, weil sie Ihrem Anwalt zeigt, wo anzusetzen ist.

  • Datengrundlage — Welche Messungen, Sichtbefunde und Unterlagen liegen zugrunde. Was wurde erhoben, was nur angenommen.
  • Methodik — Ist das gewählte Vorgehen für diese Fragestellung geeignet. Wurden konkurrierende Ursachen systematisch ausgeschlossen.
  • Normbezug — Welche Regelwerke sind zitiert, in welcher Fassung, und galten sie zum maßgeblichen Zeitpunkt.
  • Schlussfolgerung — Trägt die Begründung das Ergebnis, oder ist zwischen Befund und Fazit eine Lücke, die nicht gefüllt wurde.

Wie wir dabei vorgehen

Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.

Vier Ebenen, getrennt bewertet — ein Gutachten kann unten tragen und oben nicht Schlussfolgerung Trägt die Begründung das Ergebnis, oder klafft dazwischen eine Lücke hier scheitert es am häufigsten Normbezug Ist die zitierte Fassung die, die zur Bauzeit galt Methodik Wurden konkurrierende Ursachen ausgeschlossen oder nur nicht erwähnt Datengrundlage Was wurde gemessen, was wurde angenommen Die Prüfung geht von unten nach oben. Bricht die Datengrundlage weg, tragen die Ebenen darüber nicht mehr — unabhängig davon, wie sorgfältig sie formuliert sind. Die Trennung ist der eigentliche Wert: Sie zeigt, an welcher Stelle anzusetzen ist, statt das Gutachten pauschal zu bestreiten.

Die vier Prüfebenen der Stellungnahme, von der Datengrundlage bis zur Schlussfolgerung.

Was wir von Ihnen brauchen

Eine Zweitmeinung ist nur so gut wie das, was dem Erstgutachter vorlag. Anlagen sind deshalb wichtiger als das Gutachten selbst.

ZwingendDas vollständige Gutachten einschließlich aller Anlagen und Lichtbilder, nicht nur die Zusammenfassung.
ZwingendDer Auftrag oder die Beweisfrage, auf die das Gutachten antwortet. Ein Gutachten kann nur an seiner eigenen Fragestellung gemessen werden.
Sehr hilfreichMessprotokolle im Original, Prüfberichte, Anlagendokumentation, Schaltpläne.
Sehr hilfreichDer Schriftverkehr, aus dem der Sachverhalt hervorgeht, und Ihre eigene Darstellung des Ablaufs.
Falls vorhandenFrühere Berichte zur selben Anlage, Wartungsnachweise, Herstellerunterlagen der beteiligten Betriebsmittel.

Was diese Stellungnahme nicht leistet

  • – Kein Ersatzgutachten. Wir prüfen die vorgelegte Argumentation. Ein eigener Befund zur Sache setzt eigene Feststellungen voraus, und die brauchen einen Ortstermin.
  • – Keine Bewertung der Person des Erstgutachters. Wir beurteilen einen Text und seine Grundlagen, nicht dessen Verfasser.
  • – Keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Stellungnahme im Verfahren verwertet wird, entscheidet Ihr Anwalt.
  • – Keine Aussage über Tatsachen, die im Erstgutachten nicht dokumentiert sind. Was nicht festgehalten wurde, lässt sich nachträglich nicht aus der Ferne feststellen.
  • – Keine Beurteilung von Brandursachen. Die Ermittlung von Brandursachen ist ein eigenes Fachgebiet mit eigener Ausbildung und gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.


Ein Gutachten ist eine Argumentation. Die kann man prüfen.

Schicken Sie uns das Gutachten mit allen Anlagen. Sie bekommen eine gegliederte Stellungnahme dazu, was der Befund trägt, was nicht trägt und was fehlt.

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Häufig gestellte Fragen

Ist die Zweitmeinung selbst ein Gutachten?

Sie ist eine schriftliche Stellungnahme nach Aktenlage und wird auch so bezeichnet. Diese Bezeichnung ist kein Understatement, sondern eine notwendige Klarstellung: Wir haben die Anlage nicht selbst in Augenschein genommen und stützen uns ausschließlich auf die vorgelegten Unterlagen. Das steht in jeder Stellungnahme ausdrücklich drin, samt Auflistung dessen, was uns vorlag.

Und wenn das Gutachten in Ordnung ist?

Dann steht das genauso im Ergebnis. Eine Zweitmeinung, die nur bestätigen darf, ist wertlos. Es kommt regelmäßig vor, dass ein Gutachten der Nachprüfung standhält, und diese Auskunft ist für Ihre weitere Entscheidung ebenso viel wert wie der umgekehrte Fall, weil sie Ihnen ein aussichtsloses Verfahren erspart.

Wir haben ein Gerichtsgutachten. Können Sie das prüfen?

Ja. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ist nicht unfehlbar, und die Zivilprozessordnung sieht ausdrücklich vor, dass Parteien Einwendungen gegen ein Gutachten erheben. Die fachliche Grundlage für solche Einwendungen ist genau das, was wir liefern. Die prozessuale Umsetzung übernimmt Ihr Anwalt.

Wie lange brauchen Sie?

Fünf bis zehn Arbeitstage. Der Umfang der Anlagen ist der bestimmende Faktor, nicht die Seitenzahl des Gutachtens. Vierzig Seiten mit drei Messprotokollen sind schneller geprüft als fünfzehn Seiten mit zweihundert Lichtbildern.

Nehmen Sie auch Aufträge von Versicherern?

Ja. Die Fragestellung ist dieselbe, unabhängig davon, wer beauftragt. Wir legen in jeder Stellungnahme offen, wer den Auftrag erteilt hat, und wir formulieren das Ergebnis unabhängig davon, welche Antwort dem Auftraggeber gelegen käme.

Können Sie an einem Ortstermin des Gerichtsgutachters teilnehmen?

Die Begleitung eines Ortstermins ist eine Leistung vor Ort und damit nicht Teil dieses Fernangebots. Sprechen Sie uns an, wenn Sie das brauchen, dann klären wir gesondert, ob und wie das machbar ist.


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