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EU-Versand

OSS-Meldung vorbereiten
Umsatz je Land und Steuersatz aus den eigenen Daten

Vier Quartalsmeldungen im Jahr, jede mit Umsatz und Steuer je Bestimmungsland. Wir bereiten die Zahlen aus Shop, Marktplätzen und Zahlungsdiensten auf, gleichen sie gegen die Auszahlungen ab und liefern die Aufstellung, die Sie übertragen.

Versandtisch mit Paketen und Adressetiketten, daneben ein Notebook mit Tabellenansicht
Je Land und Steuersatz getrennt Abgleich gegen Auszahlungen Nullmeldung nicht vergessen Übertragung bleibt bei Ihnen

Vier Lagen, in denen die Quartalsmeldung zur Nachtarbeit wird. Der Zeitdruck ist dabei das kleinere Problem.

Die Schwelle ist gerissen

Der Versand in die EU hat die Schwelle von 10.000 Euro überschritten. Ab dem Umsatz, der sie reißt, gilt der Steuersatz des Bestimmungslands, nicht mehr der deutsche.

Mehrere Kanäle, eine Meldung

Shop, Amazon, Etsy und ein Marktplatz mehr: Jeder liefert seine Zahlen anders. Zusammengeführt wird von Hand, Quartal für Quartal.

Der Steuersatz stimmt nicht

Ermäßigte Sätze, Bücher, Lebensmittel, digitale Leistungen: Ein falsch zugeordneter Satz fällt nicht auf, solange niemand nachrechnet.

Umsatz und Auszahlung passen nicht

Der gemeldete Umsatz lässt sich nicht mit dem abgleichen, was auf dem Konto ankam. Gebühren, Erstattungen und Währungen liegen dazwischen.

Was wir aufbereiten

Aus den Rohdaten des Quartals entsteht eine Aufstellung, die sich Zeile für Zeile begründen lässt.

Umsatz je Bestimmungsland

Alle Fernverkäufe an Privatkunden werden nach Bestimmungsland sortiert, mit Nettoumsatz, angewandtem Steuersatz und geschuldeter Steuer.

Steuersätze zugeordnet

Regel- und ermäßigte Sätze werden je Land und Warenart zugeordnet, statt pauschal einen Satz über alles zu legen.

Kanäle zusammengeführt

Shop, Marktplätze und Zahlungsdienste laufen in eine Aufstellung, ohne dass Bestellungen doppelt oder gar nicht auftauchen.

Abgleich und Prüfliste

Die Summen werden gegen Auszahlungen und Buchhaltung gestellt. Was nicht aufgeht, steht mit Betrag und Grund im Bericht.

B2B-Umsätze, Lieferungen ins Drittland und Leistungen, die nicht über das Verfahren laufen, werden ausgesondert und getrennt ausgewiesen, damit sie nicht in der Meldung landen.

So läuft es ab

Vom Quartalsexport zur übertragbaren Aufstellung in vier Schritten.

Daten senden

Bestellungen des Quartals aus allen Kanälen, dazu die Auszahlungsberichte der Zahlungsdienste.

Prüfen und aussondern

Wir trennen B2C von B2B, Inland von EU-Ausland und Drittland, und prüfen die Vollständigkeit der Zeiträume.

Aufbereiten

Je Land und Steuersatz entsteht die Aufstellung, dazu eine Abweichungsliste gegen die Auszahlungen.

Sie übertragen

Sie oder Ihre Kanzlei tragen die Zahlen im Portal ein. Im nächsten Quartal wiederholen wir den Lauf.

Warum der Zuordnungsfehler teurer ist als die verpasste Frist

Eine verspätete Meldung fällt sofort auf und lässt sich nachholen. Ein falsch zugeordneter Steuersatz fällt jahrelang nicht auf, weil das Verfahren die Angaben zunächst übernimmt und das Geld verteilt. Erst wenn ein Bestimmungsland nachrechnet, kommt die Forderung, und dann für alle betroffenen Quartale gleichzeitig.

Der Aufwand steckt deshalb nicht im Ausfüllen des Formulars, sondern in der Datengrundlage darunter. Wer sie einmal sauber aufbaut, hat den Rest in einer halben Stunde erledigt.

Die Schwelle gilt für die ganze EU zusammen

Die Grenze von 10.000 Euro netto ist keine Grenze je Land, sondern die Summe aller Fernverkäufe an Privatkunden in der EU. Sie ist schneller erreicht, als viele annehmen, besonders wenn Marktplätze mitspielen.

Wird sie mitten im Quartal überschritten, entscheidet der Zeitpunkt der Registrierung darüber, ob die Umsätze noch über das Verfahren gemeldet werden können. Wer das verpasst, muss sich in jedem betroffenen Land einzeln registrieren, und das dauert Monate.

Nullmeldung ist Pflicht

Wer im Verfahren registriert ist, gibt für jedes Quartal eine Erklärung ab, auch wenn keine Umsätze angefallen sind. Eine vergessene Nullmeldung gilt als Fristversäumnis, und wiederholte Versäumnisse können zum Ausschluss führen.

Der Ausschluss ist die eigentliche Strafe: Danach gilt wieder die Registrierungspflicht in jedem einzelnen Bestimmungsland.

Was mit den Auszahlungen zusammenhängt

Auf dem Konto kommt nicht der gemeldete Umsatz an, sondern die Auszahlung abzüglich Gebühren, Erstattungen und gelegentlich in anderer Währung. Wer beides nicht gegeneinander stellt, bemerkt fehlende Bestellungen nicht.

Wie dieser Abgleich auf der Buchhaltungsseite aussieht, steht unter Marktplatz-Abrechnungen in die Buchhaltung. Beide Aufgaben nutzen dieselben Rohdaten, deshalb lohnt es sich, sie zusammen zu bauen.

Was wir machen und was nicht

Wir liefern die Zahlen und die Herleitung. Erklärt und vertreten wird von Ihnen und Ihrer Kanzlei.

Das machen wir

  • Zusammenführung der Quartalsdaten aus allen Kanälen
  • Trennung von B2C, B2B, Inland und Drittland
  • Umsatz und Steuer je Bestimmungsland und Steuersatz
  • Abgleich gegen Auszahlungen mit Abweichungsliste
  • Wiederholbarer Lauf für jedes Quartal

Das machen wir nicht

  • Keine Übertragung der Meldung in Ihrem Namen
  • Keine Steuerberatung und keine Auskunft zu Steuersätzen im Einzelfall
  • Keine Registrierung für das Verfahren
  • Keine Vertretung gegenüber Behörden im In- oder Ausland

Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann brauche ich das Verfahren?

Sobald die Fernverkäufe an Privatkunden in der EU zusammen 10.000 Euro netto im Jahr überschreiten. Die Schwelle gilt EU-weit, nicht je Land.

Wie oft wird gemeldet?

Vierteljährlich. Meldung und Zahlung müssen bis zum letzten Tag des Folgemonats beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein. Eine Dauerfristverlängerung gibt es nicht.

Muss ich auch ohne Umsätze melden?

Ja. Wer registriert ist, gibt für jedes Quartal eine Erklärung ab, notfalls als Nullmeldung. Ein Versäumnis kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Gehören B2B-Umsätze hinein?

Nein. Das Verfahren gilt für Umsätze an Privatkunden. Für Lieferungen an Unternehmen bleibt es bei der bisherigen Systematik.

Woher kommen die Steuersätze?

Aus den Sätzen des jeweiligen Bestimmungslands, je nach Warenart Regelsatz oder ermäßigter Satz. Die Zuordnung stimmen wir mit Ihrer Kanzlei ab und bauen sie fest ein.

Können Sie die Meldung abgeben?

Nein. Wir liefern die Aufstellung mit Herleitung, übertragen wird von Ihnen oder Ihrer Kanzlei.

Welche Daten brauchen Sie?

Die Bestellungen des Quartals aus allen Kanälen und die Auszahlungsberichte der Zahlungsdienste. Je vollständiger, desto weniger Rückfragen.

Was kostet es?

Festpreis je Quartalslauf nach einmaliger Sichtung. Der Aufwand hängt an der Zahl der Kanäle und Länder, nicht an der Zahl der Bestellungen.

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