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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Sicherheits-Audits und Penetrationstests gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für Sicherheits-Audits und Penetrationstests. Diese Anlage geht den allgemeinen AGB bei Audit-Leistungen vor.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Daniel Wesseling, Die Netzhandwerker, Achtenbuhr 12, 48599 Gronau (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über IT-Dienstleistungen, insbesondere technische Fernwartung, IT-Support sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Schulungsleistungen.

(2) Sachlicher Anwendungsbereich: Für andere Vertragsgegenstände gelten gesonderte Vertragsbedingungen, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss in Textform übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Verkauf von Hardware (z. B. Sensor-Module der Submarke spuerwerk©, Robert-Hardware, Diskettenwerk-Produkte) – hierfür gelten gesonderte Kauf-AGB inklusive Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Mängelrechten.
  • Software-Lizenzen und Lizenz+Service-Modelle – hierfür gelten gesonderte Software-Lizenz- und Service-Bedingungen.
  • Online-Kurse und digitale Inhalte (z. B. Audio-Kursmodule, PDF-Unterlagen) – hierfür gelten gesonderte Bedingungen für digitale Inhalte gemäß §§ 327 ff. BGB inklusive angepasster Widerrufsbelehrung.
  • Sachverständigen-Gutachten (z. B. Elektro-Gutachten) – hierfür gelten gesonderte Gutachter-Bedingungen.
  • Sicherheits-Audits und Penetrationstests – hierfür gelten die Besonderen Bedingungen für Sicherheits-Audits und Penetrationstests ergänzend zu diesen AGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail) zu.

(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Unterscheidung getroffen.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen per Fernwartung (Fernwartung). Dazu zählen insbesondere: Fehlerdiagnose und -behebung an PC, Laptop und mobilen Geräten, Einrichtung und Konfiguration von Software, E-Mail, Druckern und Netzwerken, Virenentfernung und Sicherheitsprüfungen, Datensicherung und -wiederherstellung, Schulung und Einweisung in Software und KI-Werkzeuge sowie allgemeine technische Beratung.

(2) Die Leistung erfolgt ausschließlich per Fernwartung über gängige Fernwartungssoftware (z.B. TeamViewer, AnyDesk, Microsoft Quick Assist, Chrome Remote Desktop). Ein Vor-Ort-Service ist nicht Bestandteil des Angebots.

(3) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Bemühung zur Lösung des beschriebenen Problems. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Siehe jedoch § 4 Abs. 4 zum Faire-Abrechnung-Versprechen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Auftraggeber gibt durch das Absenden des Kontaktformulars oder eine E-Mail an support@netzhandwerker.de eine Anfrage.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage annimmt und beide Parteien einen Termin für die Fernwartung vereinbaren.

(4) Der Auftraggeber muss volljährig sein oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters haben.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung auf der Website genannten Preise. Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(2) Die aktuellen Preismodelle sind:

  • Kurztermin (bis 30 Min.): 29,00 Euro
  • Standardtermin (bis 60 Min.): 59,00 Euro
  • Langtermin (bis 90 Min.): 89,00 Euro
  • Zusatzzeit: 15,00 Euro je angefangene 15 Minuten

(3) Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Dienstleistung. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Standard-Zahlungsweg ist die Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Auf Wunsch und nach gesonderter Vereinbarung können weitere Zahlungswege über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland) freigeschaltet werden, insbesondere Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), PayPal, SEPA-Lastschrift, Apple Pay, Google Pay sowie Klarna. Welche Zahlungswege im Einzelfall verfügbar sind, wird vor der Beauftragung mitgeteilt.

(4) Faire-Abrechnung-Versprechen (freiwillige Kulanz): Der Auftragnehmer bietet als freiwillige Kulanzleistung an, keine Kosten zu berechnen, wenn das vom Auftraggeber konkret beschriebene technische Problem im Rahmen der Fernwartungssitzung nicht behoben oder das vereinbarte Ziel nicht erreicht werden kann. Diese Kulanzregelung begründet keinen Werkvertrag; der Vertrag bleibt ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Bemühung, nicht einen bestimmten Erfolg. Als „gelöst" gilt ein Problem, wenn die beschriebene Störung beseitigt ist oder die vereinbarte Einrichtung/Konfiguration funktionsfähig abgeschlossen wurde. Der Auftraggeber bestätigt am Ende der Sitzung, ob das Problem aus seiner Sicht gelöst wurde. Im Zweifelsfall wird zugunsten des Auftraggebers entschieden. Dieses Versprechen gilt nicht für Probleme, die auf defekter Hardware, fehlenden Lizenzen oder Einschränkungen durch Drittanbieter beruhen und daher per Fernwartung nicht behebbar sind.

(5) Grenzüberschreitende Leistungen: Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird auch bei Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland keine Umsatzsteuer ausgewiesen; das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG bzw. Art. 196 MwStSystRL wird nicht angewendet. Bei Leistungen in Drittländer (z.B. Schweiz) prüft der Auftraggeber etwaige nationale Steuerpflichten selbst.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sein Gerät zum vereinbarten Zeitpunkt eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist.

(2) Der Auftraggeber installiert auf Anweisung des Auftragnehmers die vereinbarte Fernwartungssoftware oder stellt den Zugang über eine bereits vorhandene Lösung bereit.

(3) Der Auftraggeber ist während der gesamten Fernwartungssitzung anwesend und kann den Bildschirm einsehen. Der Auftraggeber kann die Sitzung jederzeit beenden.

(4) Datensicherungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn jeder Fernwartungssitzung eine eigenverantwortliche Sicherung aller wichtigen Daten durchzuführen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass Fernwartungsarbeiten trotz aller Sorgfalt zu Datenverlust führen können. Unterlassene Datensicherung geht zulasten des Auftraggebers (siehe auch § 7 Abs. 3).

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er berechtigt ist, den Fernwartung auf das betroffene Gerät zu gewähren.

§ 6 Fernwartung und Datenschutz

(1) Der Fernwartung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und nur für die Dauer der vereinbarten Sitzung.

(2) Nach Beendigung der Sitzung wird die Verbindung vollständig getrennt. Es wird kein dauerhafter Zugang zum Gerät des Auftraggebers eingerichtet.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Fernwartung nur die für die Problemlösung notwendigen Bereiche des Systems einzusehen und keine persönlichen Daten des Auftraggebers zu kopieren, zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist und bei der Fernwartung personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiter, Kunden, Mandanten) verarbeitet werden, schließen die Parteien vor Beginn der Leistungserbringung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ein entsprechendes Muster wird vom Auftragnehmer bereitgestellt.

(4) Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung unter netzhandwerker.de/datenschutz/.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf – insbesondere die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Fernwartungs-Maßnahmen sowie die Wahrung der Vertraulichkeit der dabei eingesehenen Daten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, vorausgesetzt der Auftraggeber hat seine Sicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 4 erfüllt. Bei nachweisbarer Verletzung der Sicherungspflicht entfällt die Haftung für den auf der unterlassenen Sicherung beruhenden Schadensanteil. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Fernwartung selbst verantwortlich.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter: netzhandwerker.de/widerruf.

(2) Zustimmung zum Sofortbeginn: Da die IT-Fernwartung in der Regel unmittelbar nach Auftragserteilung beginnt, wird der Auftraggeber vor Beginn der Leistung um seine ausdrückliche Zustimmung gebeten, dass die Dienstleistung sofort beginnt. Gleichzeitig bestätigt der Auftraggeber seine Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 Nr. 1 BGB).

(3) Haben Sie dem Sofortbeginn zugestimmt und wird die Dienstleistung vollständig erbracht, erlischt Ihr Widerrufsrecht.

(4) Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine formlose Mitteilung an: support@netzhandwerker.de

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Informationen über den Auftraggeber vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Affiliate-Links und Produktempfehlungen

(1) Diese Website enthält Affiliate-Links (Partnerlinks) zu Produkten und Dienstleistungen externer Anbieter. Diese Links sind als „Partnerlinks" gekennzeichnet. Beim Kauf über einen solchen Link erhält der Betreiber eine Provision vom jeweiligen Anbieter.

(2) Für den Nutzer entstehen durch die Nutzung von Affiliate-Links keine zusätzlichen Kosten. Der Preis des Produkts oder der Dienstleistung bleibt identisch.

(3) Produktempfehlungen auf dieser Website spiegeln die persönliche Einschätzung des Betreibers wider und werden nicht durch die Höhe der Provision beeinflusst. Der Betreiber empfiehlt ausschließlich Produkte und Dienste, die er selbst nutzt oder deren Qualität er einschätzen kann.

(4) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Qualität oder Preisgestaltung der über Partnerlinks erreichbaren Produkte und Dienstleistungen. Für diese gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

(5) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Affiliate-Links finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Heimatlandes unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).

(2) Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Gronau, Westfalen). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§§ 12, 17, 29, 38 ZPO).

(3) Kündigung: Das Recht zur Kündigung eines Dienstvertrags nach § 627 BGB (Kündigung bei Vertrauensstellung) bleibt beiden Parteien unbenommen. Eine ordentliche Kündigung von Einzelaufträgen ist bis zum Beginn der Leistungserbringung jederzeit möglich; bereits entstandene Aufwände sind zu vergüten.

(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann mit Forderungen des Auftragnehmers nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche eines Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis.

(5) Verzug (B2B): Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB), zuzüglich einer Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(6) Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: Mai 2026

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