GAEB 90 und GAEB DA XML
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen definiert seit 1985 die Regelungen für den Datenaustausch im Bauwesen. GAEB 90 ist das Format von 1990: feste Satzlänge von 80 Zeichen, zweistellige Satzart am Anfang, Felder an festen Spalten, Dateiendung aus Datenart und Format (D83). GAEB DA XML löst es seit 2003 ab; die Version 3.3 ist Stand 2026 die aktuelle, 3.1 und 3.2 sind weiter im Umlauf. Das XML-Schema beschreibt das Leistungsverzeichnis als BoQ (Bill of Quantities) mit Gliederungsebenen (BoQCtgy), Positionslisten (Itemlist) und Positionen (Item) mit Ordnungszahlteilen (RNoPart), Menge (Qty), Einheit (QU) und Beschreibung (Description mit Kurz- und Langtext).
Datenarten und Austauschphasen
Die Datenart beschreibt die Austauschphase: 81 Leistungsbeschreibung, 82 Kostenansatz, 83 Angebotsaufforderung, 84 Angebotsabgabe, 85 Nebenangebot, 86 Auftragserteilung, 89 Rechnung. Der Bieter erhält eine 83 ohne Preise, trägt Einheitspreise ein und gibt eine 84 zurück; der Auftraggeber erteilt den Auftrag als 86. Die OZ-Maske (Ordnungszahl-Gliederung) wird in der 83 festgelegt und darf in den folgenden Datenarten nicht verändert werden, sonst können Angebot und Ausschreibung nicht zusammengeführt werden.
Rechtslage
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A, § 7) verlangt eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibungen; nach § 11 VOB/A erfolgt die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch, bei öffentlichen Auftraggebern über Vergabeplattformen. Das Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau) liefert die Texte, GAEB das Austauschformat. Eine fehlerhafte GAEB-Datei ist zwar kein Vergaberechtsverstoß, führt aber zu Bieterfragen, Nachträgen und im schlechtesten Fall zu einem Angebot mit falschen Mengen.
Typische Fehler
- OZ-Maske und OZ passen nicht: Die Maske sagt 11.22.4444, die Positionen tragen 1.1.10. Kalkulationsprogramme lehnen den Import ab.
- Mengen bei Normalpositionen fehlen: Der Bieter kann keinen Gesamtpreis bilden; die Ausschreibung ist anzugreifen.
- Einheiten uneinheitlich: „St“, „Stck“ und „Stück“ in einer Datei; bei der Zusammenführung von 83 und 84 bleiben Positionen ohne Preis.
- Zeichensatz: GAEB 90 ist in DOS-Codepage 850 oder Windows-1252 kodiert; Umlaute brechen, wenn die Datei als UTF-8 weiterverarbeitet wird.
- Gruppen ohne Ende: Satzart 11 ohne 12, oder BoQCtgy ohne schließendes BoQBody: Die Gliederung läuft in die nächste hinein.
- Nachträge im LV versteckt: Nachtragspositionen in der 83 statt in einer 89 oder einem eigenen Nachtrags-LV.
Was eine saubere Lösung ausmacht
Eingehende GAEB-Dateien werden automatisch geprüft, Gliederung und Positionen in die Kalkulation übernommen, Positionstexte mit den eigenen Stammdaten und Lieferantenpreisen verknüpft (hier hilft Datanorm vom Großhandel), und das Angebot als X84 ohne Handarbeit zurückgeschrieben. Nach Auftrag folgen Aufmaß und Abrechnung über X86 und X89 bis zur Schlussrechnung als XRechnung. Jede Datei bleibt mit Prüfprotokoll beim Projekt. Wie wir die GAEB-Schnittstelle einrichten, steht unter https://netzhandwerker.de/anzeige/gaeb-d83; Datanorm-Dateien vom Großhandel prüfen Sie unter https://netzhandwerker.de/werkzeuge/datanorm-pruefen.
Quellen: GAEB DA XML 3.3 Schema und Dokumentation (gaeb.de); GAEB-Regelungen für den Datenaustausch im Bauwesen; VOB/A 2019 § 7 und § 11; STLB-Bau. Feldpositionen für GAEB 90 nach verbreiteter Satzbeschreibung, nicht gegen die Originalausgabe von 1990 belegt.
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