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Arbeitsschutz

Gefahrstoffverzeichnis
aus Sicherheitsdatenblättern statt aus der Excel-Liste

Jeder Betrieb, der mit Gefahrstoffen arbeitet, führt ein Verzeichnis und hält Betriebsanweisungen bereit. Wir bauen beides aus Ihren Sicherheitsdatenblättern auf, halten es aktuell und melden, wenn ein Lieferant sein Datenblatt ändert.

Regal mit beschrifteten Gebinden in einer Werkstatt, daneben ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern
Verzeichnis und Anweisung in einem Zug Nach TRGS 555 aufgebaut Wiedervorlage bei neuer Datenblatt-Fassung Auch für Fremdfirmen lesbar

Vier Lagen, in denen das Gefahrstoffverzeichnis zum Thema wird. Keine davon lässt sich am Tag der Begehung noch lösen.

Die Begehung kommt

Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder ein Auditor kündigt sich an. Verlangt werden Verzeichnis, Betriebsanweisungen und der Nachweis, dass unterwiesen wurde.

Die Liste ist von 2019

Es gibt eine Tabelle, aber die Hälfte der Produkte wird nicht mehr verwendet, neue fehlen, und die Einstufungen stammen aus Datenblättern, die längst ersetzt wurden.

Ein Auftraggeber fragt nach

Im Industrie- oder Klinikumfeld verlangt der Auftraggeber vor dem Einsatz die Betriebsanweisungen zu allen mitgebrachten Stoffen, oft in kurzer Frist.

Neue Mitarbeiter, neue Stoffe

Unterweisung steht an, aber die Anweisungen existieren nur für einen Teil der Stoffe, und niemand weiß, welche Fassung aktuell ist.

Was wir bauen

Aus dem Stapel Sicherheitsdatenblätter wird ein gepflegter Bestand, aus dem sich beides erzeugen lässt: Verzeichnis und Anweisung.

Datenblätter auslesen

Wir übernehmen die Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern: Bezeichnung, Hersteller, Einstufung, Gefahren- und Sicherheitshinweise, Fassung und Datum.

Verzeichnis nach Vorgabe

Bezeichnung, Einstufung, Menge im Betrieb, Arbeitsbereich und Verwendungszweck stehen in einer Tabelle, die sich ausdrucken und vorlegen lässt.

Betriebsanweisungen

Je Stoff eine Anweisung nach dem Aufbau der TRGS 555: Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe, sachgerechte Entsorgung. Auf einer Seite, am Arbeitsplatz aushängbar.

Wiedervorlage

Ändert ein Lieferant sein Datenblatt, ändern sich oft Einstufung und Schutzmaßnahmen. Wir melden das und ziehen die Anweisung nach.

Auf Wunsch mit Arbeitsbereichen und Tätigkeiten verknüpft, damit am Lackierplatz eine andere Mappe hängt als im Lager, und mit Unterweisungsliste zum Abzeichnen.

So läuft es ab

Vom Stapel Datenblätter zum vorlegbaren Bestand in vier Schritten.

Datenblätter senden

Sie schicken uns die Sicherheitsdatenblätter, die im Haus sind, dazu eine Liste der Arbeitsbereiche.

Bestand prüfen

Wir gleichen ab, welche Blätter veraltet sind, welche fehlen und welche Produkte gar nicht mehr verwendet werden.

Erzeugen

Verzeichnis und Betriebsanweisungen entstehen aus dem geprüften Bestand, einheitlich aufgebaut und durchgängig benannt.

Übergabe und Pflege

Sie erhalten Verzeichnis, Anweisungen und Aushänge. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Pflege bei Änderungen.

Warum die Excel-Liste irgendwann nicht mehr trägt

Am Anfang steht eine Tabelle mit zwölf Produkten, gepflegt von einer Person. Dann kommen ein neuer Lieferant, ein Ersatzprodukt, eine zweite Betriebsstätte. Nach drei Jahren stimmt die Hälfte der Einstufungen nicht mehr, weil die Datenblätter neu ausgestellt wurden, ohne dass es jemand bemerkt hat.

Das Problem ist nicht die Tabelle, sondern die fehlende Verbindung zur Quelle. Steht hinter jedem Eintrag das Datenblatt mit Fassung und Datum, lässt sich jederzeit prüfen, ob die Angabe noch stimmt. Steht dort nur ein Produktname, bleibt nur das Nachschlagen von Hand.

Verzeichnis und Betriebsanweisung sind zweierlei

Das Verzeichnis ist die Übersicht für den Betrieb: welche Gefahrstoffe sind da, in welcher Menge, in welchem Bereich, wofür. Die Betriebsanweisung richtet sich an die Beschäftigten am Arbeitsplatz und sagt, wie mit dem Stoff umzugehen ist und was im Gefahrfall zu tun ist.

Beide speisen sich aus derselben Quelle, dem Sicherheitsdatenblatt. Deshalb werden sie bei uns auch aus einem Bestand erzeugt: Ändert sich das Datenblatt, ändern sich beide, und zwar zur selben Zeit.

Was an einer guten Betriebsanweisung anders ist

Sie passt auf eine Seite, benennt den Stoff so, wie er im Betrieb heißt, und beschreibt die Tätigkeit, bei der er eingesetzt wird. Eine Anweisung, die den Wortlaut des Datenblatts wiederholt, erfüllt die Form, wird aber nicht gelesen und hilft im Gefahrfall niemandem.

Deshalb fragen wir nach der Tätigkeit: Wird gespritzt, gewischt, umgefüllt, geschliffen? Danach richten sich Schutzmaßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung, nicht nach dem Gebinde im Regal.

Wer das braucht

Maler und Lackierer, Kfz- und Lackierbetriebe, Reinigungsdienste, Galvanik und Metallbau, Tischlereien mit Beize und Lack, Labore, Schwimmbäder, Hausmeisterdienste, landwirtschaftliche Betriebe mit Pflanzenschutz und Reinigungsmitteln. Die Pflicht hängt am Umgang mit dem Stoff, nicht an der Betriebsgröße.

Was wir machen und was nicht

Wir bauen und pflegen den Bestand. Die fachliche Beurteilung bleibt bei denen, die dafür bestellt sind.

Das machen wir

  • Auslesen und Ordnen Ihrer Sicherheitsdatenblätter
  • Gefahrstoffverzeichnis mit Bereich, Menge und Verwendung
  • Betriebsanweisungen im Aufbau nach TRGS 555, je Stoff eine Seite
  • Verknüpfung mit Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Wiedervorlage und Nachführung bei neuer Datenblatt-Fassung

Das machen wir nicht

  • Keine Gefährdungsbeurteilung und keine Ersatzstoffprüfung
  • Keine Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder des Betriebsarztes
  • Keine Messungen am Arbeitsplatz
  • Keine Zusage, dass eine Begehung beanstandungsfrei verläuft

Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss ein Gefahrstoffverzeichnis führen?

Jeder Arbeitgeber, in dessen Betrieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Das beginnt beim Reinigungsmittel im Putzraum und endet nicht beim Lack. Maßgeblich ist der Umgang, nicht die Betriebsgröße.

Was muss im Verzeichnis stehen?

Bezeichnung des Gefahrstoffs, Einstufung oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, die im Betrieb vorhandene Menge, die Arbeitsbereiche, in denen er verwendet wird, und wofür er eingesetzt wird.

Was ist die TRGS 555?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe, die Aufbau und Inhalt von Betriebsanweisungen beschreibt. Sie gibt vor, welche Abschnitte eine Anweisung hat und in welcher Reihenfolge sie stehen.

Reicht es, das Sicherheitsdatenblatt auszuhängen?

Nein. Das Datenblatt richtet sich an den Betrieb, die Betriebsanweisung an die Beschäftigten am Arbeitsplatz. Sie ist kürzer, auf die Tätigkeit bezogen und in verständlicher Sprache verfasst.

Wie oft muss aktualisiert werden?

Sobald sich etwas ändert: neues Produkt, neue Datenblatt-Fassung, geänderte Tätigkeit, neuer Arbeitsbereich. Deshalb hängt bei uns hinter jedem Eintrag die Fassung des Datenblatts mit Datum.

Übernehmen Sie die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Wir bauen Verzeichnis und Anweisungen aus den Datenblättern auf und halten sie aktuell. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt bei Ihnen und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Geht das auch für mehrere Standorte?

Ja. Verzeichnis und Anweisungen lassen sich je Betriebsstätte und Arbeitsbereich trennen, mit gemeinsamem Stammbestand für Produkte, die überall verwendet werden.

Was kostet es?

Festpreis nach Sichtung. Der Aufwand hängt an der Zahl der Produkte, der Qualität der vorhandenen Datenblätter und daran, ob Arbeitsbereiche mit abgebildet werden sollen.

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