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Datenzugriff und Prüfung

Die Prüfung ist angekündigt
die Daten liegen in vielen Programmen

Mit der Prüfungsanordnung kommt oft die Bitte, Daten in maschinell auswertbarer Form bereitzustellen. Wir exportieren aus Kasse, Warenwirtschaft, Fakturierung und weiteren Programmen, bringen die Tabellen in das Austauschformat, das die Finanzverwaltung für die Datenüberlassung beschreibt, und legen ein Protokoll daneben. Was übergeben wird, legt Ihre Kanzlei fest.

Besprechungstisch mit Aktenordnern, externer Festplatte, USB-Stick, Notizblock und Notebook mit unscharfer Tabelle
Austauschformat der Finanzverwaltung Aus mehreren Programmen Protokoll mit Mengen und Summen Umfang legt die Kanzlei fest

Vier Lagen, in denen die Datenbereitstellung zum Engpass wird.

Die Anordnung ist da

Bis zum Prüfungsbeginn müssen die Daten vollständig und lesbar vorliegen. Wer erst dann sucht, sucht unter Zeitdruck.

Viele Programme, kein gemeinsamer Export

Kasse, Warenwirtschaft und Fakturierung exportieren jeweils anders, manche gar nicht im verlangten Format.

Das Altsystem ist schon abgelöst

Die Daten früherer Jahre stecken in einem Programm, das inzwischen ersetzt wurde.

Der Export ist da, aber lückenhaft

Ein Zeitraum fehlt, eine Tabelle ist leer, Umlaute sind zerschossen. Auffallen soll das vor der Übergabe, nicht in der Prüfung.

Was wir bereitstellen

Aus den Programmen wird ein geprüftes Datenpaket für die Übergabe.

Export aus den Programmen

Wir ziehen die Daten aus Kasse, Warenwirtschaft, Fakturierung und anderen Programmen, über Exportfunktion, Datenbank oder Dateiablage.

Austauschformat

Die Tabellen gehen in das Format, das die Finanzverwaltung für die Datenüberlassung beschreibt: Datendateien und eine Beschreibungsdatei mit Feldern und Formaten.

Prüfung vor der Übergabe

Zeiträume, Mengen, Summen und Zeichensatz werden gegen das Quellsystem geprüft. Abweichungen stehen im Protokoll.

Übergabepaket

Daten, Beschreibung und Protokoll liegen als Paket bereit, das Sie oder Ihre Kanzlei übergeben.

Welche Daten übergeben werden, für welchen Zeitraum und auf welchem Weg, legen Sie mit Ihrer Kanzlei fest. Die Vertretung in der Prüfung liegt bei der Kanzlei.

So läuft es ab

Von der Anordnung zum geprüften Datenpaket.

Vorgaben senden

Sie senden uns die Liste der Programme und die Vorgaben Ihrer Kanzlei zu Umfang und Zeitraum.

Sichtung und Festbetrag

Wir prüfen, wie die Daten aus den Programmen herauskommen, und nennen Festbetrag und Termin.

Export und Prüfung

Wir exportieren, wandeln in das Austauschformat und prüfen gegen die Quellsysteme.

Übergabe an Sie

Das Paket geht mit Protokoll und Beschreibung an Sie oder Ihre Kanzlei. Übergeben wird von dort.

Für wen das gedacht ist

Für Betriebe, deren Daten für eine Prüfung aus mehreren Programmen kommen.

Betriebe vor einer Prüfung

  • Die Prüfungsanordnung liegt vor oder wird erwartet.
  • Die Daten liegen in mehreren Programmen.
  • Ein Teil stammt aus Systemen, die nicht mehr laufen.

Steuerkanzleien

  • Mandanten liefern Exporte, die nicht passen.
  • Sie möchten ein geprüftes Paket statt einzelner Dateien.
  • Die Auswahl der Daten bleibt bei Ihnen.

Was Sie uns liefern

  • Die Liste der Programme und Zeiträume.
  • Zugriff auf die Programme oder ihre Exporte.
  • Die Vorgaben Ihrer Kanzlei zum Umfang.

Vorher prüfen statt hinterher erklären

Ein fehlender Monat oder eine leere Tabelle fällt im eigenen Protokoll auf, bevor die Daten das Haus verlassen. Dann lässt sich nachbessern, bevor übergeben wird.

Was wir machen und was nicht

Wir liefern Export, Format und Protokoll. Auswahl, Übergabe und Vertretung liegen bei Ihnen und Ihrer Kanzlei.

Das machen wir

  • Export aus Kasse, Warenwirtschaft, Fakturierung und weiteren Programmen
  • Wandlung in das Austauschformat der Finanzverwaltung
  • Prüfung von Zeiträumen, Mengen, Summen und Zeichensatz
  • Übergabepaket mit Beschreibung und Protokoll

Das machen wir nicht

  • Keine Steuerberatung und keine Vertretung in der Prüfung
  • Keine Entscheidung, welche Daten übergeben werden
  • Keine Übergabe an das Finanzamt in Ihrem Namen
  • Keine Bewertung der Daten oder der Buchführung

Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Austauschformat der Finanzverwaltung?

Eine Beschreibung, wie Tabellen für die Datenüberlassung aufgebaut sein sollen: Datendateien und eine Beschreibungsdatei, die Felder, Formate und Zeichensatz erklärt. Für Kassen gibt es mit der DSFinV-K eine eigene Beschreibung.

Übergeben Sie die Daten an den Prüfer?

Nein. Das Paket geht an Sie oder Ihre Kanzlei. Übergabe und Vertretung in der Prüfung liegen bei der Kanzlei.

Wer entscheidet, welche Daten übergeben werden?

Sie mit Ihrer Kanzlei. Wir exportieren, was festgelegt ist, und melden, was sich nicht exportieren lässt.

Geht das auch für Programme, die nicht mehr laufen?

Oft ja, über Datenbank oder Dateiablage. Für dauerhafte Fälle gibt es das Altdaten-Archiv.

Wie schnell geht das?

Das hängt von Zahl und Zustand der Programme ab. Einen Termin nennen wir zusammen mit dem Festbetrag nach der Sichtung.

Was steht im Protokoll?

Je Tabelle Zeitraum, Anzahl der Datensätze, Summen der Betragsfelder und Prüfsummen der Dateien, dazu jede Abweichung gegenüber dem Quellsystem.

Liefern Sie auch Kassendaten nach DSFinV-K?

Den Export erzeugt das Kassensystem selbst. Liegt er vor, prüfen wir ihn technisch auf Vollständigkeit, bevor er ins Paket geht.

Was kostet das?

Einen Festbetrag je Auftrag, abhängig von Zahl und Zugänglichkeit der Programme. Wir nennen ihn nach der Sichtung.

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