Netzqualität und Messdaten auswerten
Wiederkehrende Geräteschäden, flackerndes Licht, Wechselrichter, die grundlos abschalten: Das sind Symptome der Spannungsqualität, und sie lassen sich messen. Der Logger hängt eine Woche in der Anlage, aufgezeichnet werden Spannung, Oberschwingungen, Flicker, Einbrüche und Unsymmetrie. Die Auswertung dieser Aufzeichnung ist reine Rechenarbeit und passiert bei uns.
Wann eine Netzqualitätsmessung die richtige Antwort ist
Immer dann, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist und deshalb bei jedem Ortstermin verschwindet.
Grenzwerte, Ereignisse und die Frage nach der Richtung
Die Norm legt fest, welche Merkmale der Spannung innerhalb welcher Grenzen liegen müssen und über welchen Zeitraum bewertet wird. Die eigentliche Arbeit beginnt danach: Ein Grenzwert kann eingehalten sein und trotzdem erklärt eine Auffälligkeit den Schaden. Und die wichtigste Frage lautet fast immer, ob die Störung aus dem Netz kommt oder in der Anlage selbst erzeugt wird.
- Bewertung nach EN 50160 — Spannungshöhe, Oberschwingungen bis zur festgelegten Ordnung, Flicker als Kurz- und Langzeitwert, Unsymmetrie und Frequenz, jeweils gegen den Grenzwert der Norm.
- Ereignisliste — Einbrüche, Überhöhungen und Unterbrechungen mit Zeitpunkt, Dauer und Tiefe, aufbereitet als Liste und im Verlauf.
- Zeitliche Korrelation — Abgleich der Ereignisse mit Ihren Betriebszeiten und Ihren Störungsmeldungen. Ein Einbruch, der jeden Werktag um dieselbe Uhrzeit auftritt, hat eine andere Ursache als einer, der nachts kommt.
- Richtungsbewertung — Einordnung, ob die Auffälligkeit aus dem vorgelagerten Netz stammt oder in Ihrer Anlage entsteht. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, wer zuständig ist.
Wie wir dabei vorgehen
Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.
Wochenaufzeichnung mit drei zeitlich gemusterten Ereignissen und die Richtungsbewertung, die über die Zuständigkeit entscheidet.
Wie die Messung zustande kommt
Die Auswertung übernehmen wir. Das Setzen des Geräts ist eine Handbewegung an der Anlage und geht deshalb nicht aus der Ferne.
Was diese Auswertung nicht leistet
- – Kein Setzen und Abklemmen des Messgeräts. Der Anschluss an die spannungsführende Anlage ist eine Arbeit an der Anlage und wird von einem Elektrobetrieb ausgeführt.
- – Keine Anlagenprüfung. Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und Schutzleiterdurchgang sind eigene Messungen und gehören zur Prüfung vor Ort.
- – Keine Aussage über Ursachen außerhalb des Messzeitraums. Tritt die Störung während der Aufzeichnung nicht auf, ist das ein Zwischenstand und kein Freispruch. Dann wird länger gemessen.
- – Keine Vertretung gegenüber dem Netzbetreiber. Der Bericht ist die fachliche Grundlage für Ihre Beschwerde, geführt wird sie von Ihnen.
- – Keine Beurteilung, ob ein bestimmtes Gerät durch das gemessene Ereignis zerstört wurde. Diese Zuordnung setzt eine Untersuchung des Geräts voraus.
Verwandte Leistungen
Häufig hängen zwei Fragen zusammen. Diese Leistungen greifen dieselbe Anlage von einer anderen Seite an.
Der Fehler, der beim Ortstermin nie auftritt
Eine Woche aufzeichnen, dann auswerten. Sie bekommen die Bewertung nach Norm, die Ereignisliste und die Einordnung, ob die Ursache im Netz oder in Ihrer Anlage liegt.
Jetzt anfragenSo funktioniert's
So lösen wir Ihr Problem per Fernwartung – in vier einfachen Schritten.
Anfrage senden
Sie beschreiben Ihr Problem
Verbindung herstellen
Sicherer Zugriff auf Ihren PC
Problem beheben
Wir lösen es vor Ihren Augen
Ergebnis bestätigt
Alles läuft – und Sie wissen warum
Beschreiben Sie Ihr Anliegen
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange muss gemessen werden?
Die Norm bewertet über einen vollen Wochenzeitraum, und dafür gibt es einen guten Grund: Erst über sieben Tage sind Werktag und Wochenende, Tag- und Nachtbetrieb sowie der Wochenrhythmus des Gebäudes abgedeckt. Bei einer gezielten Suche nach einem bekannten Ereignis kann ein kürzerer Zeitraum genügen, für die Bewertung nach Norm nicht.
Wer darf den Logger anschließen?
Eine Elektrofachkraft. In der Regel ist das der Betrieb, der Ihre Anlage ohnehin betreut. Wir liefern eine schriftliche Anweisung mit Messpunkt, Einstellungen und Aufzeichnungsdauer, damit die Daten am Ende verwertbar sind. Der häufigste Grund für eine unbrauchbare Messung ist eine falsche Einstellung, nicht ein falscher Messpunkt.
Welche Geräte und Dateiformate können Sie auswerten?
Die gängigen Netzanalysatoren geben ihre Aufzeichnungen als CSV oder in einem herstellereigenen Format aus, das sich exportieren lässt. Sagen Sie uns, welches Gerät im Einsatz ist, dann klären wir das Format vorab. Ist ein Export nicht möglich, sagen wir es, bevor Sie eine Woche lang umsonst messen.
Was, wenn die Grenzwerte eingehalten sind, die Geräte aber trotzdem sterben?
Das ist ein häufiger und wichtiger Fall. Die Norm beschreibt, was ein Netzbetreiber liefern muss, nicht was jedes Gerät verträgt. Empfindliche Elektronik kann an Ereignissen scheitern, die normativ zulässig sind. Der Bericht sagt das dann ausdrücklich und benennt, welche Maßnahme in der Anlage die Empfindlichkeit auffängt, statt eine Auseinandersetzung zu befeuern, die nicht zu gewinnen ist.
Können wir damit zum Netzbetreiber gehen?
Ja, das ist einer der Hauptzwecke. Eine Beschwerde ohne Messung führt zu einer allgemeinen Antwort. Eine Beschwerde mit einer Wochenaufzeichnung, ausgewertet nach der Norm, auf die sich der Netzbetreiber selbst beruft, führt zu einer inhaltlichen. Wichtig ist dabei die Richtungsbewertung, weil sie klärt, ob die Ursache überhaupt im vorgelagerten Netz liegt.
Werten Sie auch andere Messreihen aus?
Ja. Aufzeichnungen von Energiezählern, Lastgänge, Temperaturverläufe aus der Anlagenüberwachung und Logdateien von Wechselrichtern und Steuerungen lassen sich mit denselben Verfahren auswerten. Wenn eine Größe über die Zeit aufgezeichnet wurde, lässt sich damit arbeiten. Beschreiben Sie uns die Fragestellung und das vorhandene Format.