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Freier Sachverständiger Elektrotechnik

Prüfen, rechnen, beurteilen — ohne Ortstermin

Ein großer Teil sachverständiger Arbeit in der Elektrotechnik ist Rechenarbeit und Dokumentenarbeit. Sie braucht kein Fahrzeug und keinen Termin, sondern Unterlagen, Daten und jemanden, der sie liest. Acht Leistungen, die genau so funktionieren: Sie reichen ein, wir prüfen, Sie bekommen einen schriftlichen Befund.

Wer hier prüft

Qualifikation:Elektrotechniker-Meister Geprüft:8. Oktober 2004, Handwerkskammer Münster Erfahrung:25 Jahre Elektrotechnik Stellung:Freier Sachverständiger, Privat- und Parteigutachten Ausführung:Wir führen keine Elektroinstallation aus
Aufgeschlagener technischer Bericht und ein Elektro-Übersichtsschaltplan auf einem aufgeräumten Schreibtisch, daneben ein Messgerät und ein Normenband, ruhiges Tageslicht
Sie reichen einPläne, Angebote, Gutachten, Messdateien oder Betriebsdaten. Per E-Mail oder über einen Uploadbereich.
Wir prüfenNach den anerkannten Regeln der Technik, mit ausgewiesenen Eingangsdaten und benannten Annahmen.
Sie bekommenEinen schriftlichen Befund als PDF, formuliert zum Weitergeben an Planer, Betrieb, Anwalt oder Versicherer.
Wir bauen nichtWir führen keine Elektroinstallation aus und beurteilen deshalb keine Arbeit, an der wir selbst verdienen.

Acht Leistungen, die aus der Ferne vollständig möglich sind

Jede davon hat eine eigene Seite mit dem, was Sie liefern müssen, was Sie zurückbekommen und wo die Grenze der Aussage liegt. Diese Grenzen stehen dort ausdrücklich drin, weil ein Befund ohne benannte Grenze im Streitfall wertlos ist.

Angebot, Leistungsverzeichnis und Rechnung prüfenWir lesen Angebote, Leistungsverzeichnisse, Nachträge und Schlussrechnungen einer Elektroinstallation gegen und sagen Ihnen, was fehlt, was doppelt steht und was nicht zum Bautenstand passt.Zur Leistung Zweitmeinung zu einem vorliegenden GutachtenEin Gutachten liegt vor und die Schlussfolgerung überzeugt Sie nicht. Wir prüfen Methodik, Datengrundlage und Begründungstiefe und benennen, was der Befund trägt und was nicht.Zur Leistung Plan, Schema und Verteilerdokumentation prüfenStromlaufpläne, Übersichtsschaltpläne, Verteilerbelegung und Anlagendokumentation gegen Norm und gegen sich selbst geprüft, bevor gebaut oder abgenommen wird.Zur Leistung Selektivität und Kurzschlussstrom berechnenNetzberechnung für Niederspannungsanlagen: Kurzschlussströme an jedem Punkt, Abschaltbedingung, Spannungsfall und der Nachweis, dass bei einem Fehler nur die betroffene Sicherung fällt.Zur Leistung Blitzschutz-Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2Die Norm gibt das Rechenverfahren vor. Wir führen es an Ihrem Gebäude durch und zeigen, ob eine Blitzschutzanlage nötig ist, welche Schutzklasse sich ergibt und welche Maßnahme das Risiko am wirksamsten senkt.Zur Leistung PV-Ertragsanalyse aus WechselrichterdatenDie Anlage liefert weniger als versprochen. Aus Wechselrichter- und Stringdaten lässt sich rechnerisch zeigen, ob es am Wetter liegt, an der Auslegung, an einer Verschattung oder an einem Defekt.Zur Leistung Lastmanagement und Ladeinfrastruktur auslegenWie viele Ladepunkte trägt der vorhandene Hausanschluss wirklich, welches Lastmanagement ist dafür nötig und ab wann führt kein Weg an einer Verstärkung vorbei. Gerechnet, nicht geschätzt.Zur Leistung Netzqualität und Messdaten auswertenGeräte sterben reihenweise, das Licht flackert, niemand findet die Ursache. Ein Messgerät zeichnet eine Woche lang auf, wir werten die Aufzeichnung nach EN 50160 aus und benennen, was tatsächlich im Netz passiert.Zur Leistung

Was geht aus der Ferne — und was ausdrücklich nicht

Etwa die Hälfte sachverständiger Arbeit lässt sich nicht aus der Ferne erledigen, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft ein Papier, das im Ernstfall nicht trägt. Die Trennlinie ist einfach zu benennen.

Die Grenze verläuft nicht am Aufwand, sondern an der Frage: braucht es eigene Feststellungen an der Anlage Geht aus der Ferne Rechenarbeit, Dokumentenarbeit, Datenauswertung Angebots-, Nachtrags- und Rechnungsprüfung Zweitmeinung zu einem vorliegenden Gutachten Plan-, Schema- und Dokumentationsprüfung Selektivität und Kurzschlussstrom Blitzschutz-Risikoanalyse PV-Ertragsanalyse aus Betriebsdaten Lastmanagement und Ladeinfrastruktur Messdaten- und Netzqualitätsauswertung Braucht einen Ortstermin Alles, was eigene Feststellungen an der Anlage verlangt Erst- und Wiederholungsprüfung Prüfung ortsfester Anlagen und Betriebsmittel Thermografie Beweissicherung und Zustandsfeststellung Schadensgutachten mit Ortsbefund Fachbauleitung und Abnahmebegleitung Bestandsaufnahme ohne Dokumentation Setzen und Abklemmen von Messgeräten Ein Bericht ohne eigene Inaugenscheinnahme heißt Stellungnahme nach Aktenlage und wird auch so bezeichnet — samt Liste dessen, was uns vorlag. Wer daraus ein Gutachten macht, verliert vor Gericht und beim Versicherer gleichzeitig. Deshalb steht diese Grenze auf jeder Seite.

Gegenüberstellung der Leistungen, die sich aus der Ferne erbringen lassen, und derjenigen, die einen Ortstermin verlangen.

Stellung und Titel

Was „freier Sachverständiger" bedeutet — und was nicht

Die Bezeichnungen Sachverständiger und Gutachter sind in Deutschland nicht geschützt. Das ist gut zu wissen, wenn man Angebote vergleicht, und es ist der Grund, warum wir die eigene Stellung offenlegen, statt sie zu umschreiben.

  • Wir sind ein freies Sachverständigenbüro. Die fachliche Grundlage ist der Meisterbrief im Elektrotechniker-Handwerk, abgelegt vor der Handwerkskammer Münster, und 25 Jahre Berufspraxis.
  • Wir erstellen Privatgutachten und Parteigutachten sowie schriftliche Stellungnahmen nach Aktenlage.
  • Wir sind nicht öffentlich bestellt und vereidigt und nicht personenzertifiziert. Wir werden deshalb nicht als gerichtlich bestellter Sachverständiger tätig.
  • Wir beraten nicht rechtlich. Wir beantworten die technische Frage. Ob daraus ein Anspruch folgt, beurteilt ein Anwalt — das ist keine Höflichkeit, sondern die Grenze des Rechtsdienstleistungsgesetzes.
  • Wir ermitteln keine Brandursachen. Das ist ein eigenes Fachgebiet mit eigener Ausbildung.
Gebundener technischer Prüfbericht auf einem Schreibtisch, aufgeschlagen bei einer Tabelle, daneben ein geschlossener Ordner und eine Lesebrille

Für wen wir arbeiten

Die Fragestellung ist jedes Mal dieselbe: Es liegt etwas Technisches vor, und im Haus kann niemand beurteilen, ob es stimmt.

AnwaltskanzleienBau- und Werkvertragsrecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht. Sie brauchen für den Schriftsatz eine technische Grundlage, die trägt. Wir liefern den technischen Teil und schreiben nichts, was in Ihre Zuständigkeit fällt.
Bauherren und EigentümerEin Angebot, das hoch klingt. Ein Nachtrag, der nicht einleuchtet. Eine Abnahme, bei der die Dokumentation fehlt. Alles Fälle, in denen fachliches Gegenlesen die Verhandlungslage ändert.
Hausverwaltungen und EigentümergemeinschaftenLadeinfrastruktur, Anschlussreserven, wiederkehrende Prüfpflichten und die Frage, was ein Objekt langfristig trägt. Meist geht es nicht um eine Anlage, sondern um eine Reihenfolge.
Versicherer und VersicherungsmaklerPlausibilität einer Schadensmeldung, Nachprüfung eines vorliegenden Gutachtens, Beurteilung von Betriebsdaten. Der Auftraggeber wird in jedem Bericht offengelegt, das Ergebnis richtet sich nicht nach ihm.
Betriebe und IndustrieSelektivität, Netzqualität, Lastspitzen, Erweiterung der Anschlussleistung. Fragen, die sich rechnen lassen und deren Beantwortung in aller Regel günstiger ist als die Maßnahme, die man sonst vorsorglich ergreift.
Betreiber von PhotovoltaikanlagenMinderertrag, Stringauffälligkeiten, Abregelung, Blitz- und Überspannungsschutz. Anlagen aus den starken Ausbaujahren laufen jetzt aus der Gewährleistung, und das ist ein Zeitfenster.
Planungsbüros und ArchitektenEin zweites Paar Augen auf das Elektrokonzept, bevor ausgeschrieben wird. Vier Augen auf dem Plan sind günstiger als vier Hände auf der Baustelle.
ElektrobetriebeRechenleistungen, die im Tagesgeschäft liegen bleiben: Selektivitätsnachweis, Risikoanalyse, Auslegung. Wir treten dabei nicht in Ihren Markt ein, weil wir nicht installieren.

Der Ablauf

Vier Schritte, bei jeder der acht Leistungen gleich. Der Aufwand wird vor Beginn schriftlich genannt, nicht hinterher.

AnfrageSie beschreiben die Fragestellung in ein paar Sätzen und nennen, welche Unterlagen vorliegen. Daraus ergibt sich, ob die Frage aus der Ferne überhaupt beantwortbar ist.
UnterlagenSie reichen ein, was da ist. Fehlt Wesentliches, sagen wir es vorher und benennen, welche Aussage dann nicht möglich sein wird.
PrüfungWir arbeiten die Unterlagen durch und rechnen, was zu rechnen ist. Jede Annahme, die eine fehlende Angabe ersetzt, wird als Annahme gekennzeichnet.
BefundSie bekommen den Bericht als PDF, mit Zusammenfassung auf der ersten Seite und ausgewiesenen Grundlagen dahinter. Rückfragen dazu sind Teil der Leistung.

Wie ein Bericht aufgebaut ist

Gleiche Gliederung bei allen acht Leistungen. Das ist kein Formalismus: Ein Bericht, dessen Grundlagen nicht auffindbar sind, lässt sich von der Gegenseite in zwei Sätzen erledigen.

AbschnittWas darin stehtWarum er drin steht
ZusammenfassungDas Ergebnis auf einer Seite, ohne Herleitung.Damit die Entscheidung nicht davon abhängt, ob jemand vierzig Seiten liest.
FragestellungDie Frage, die beantwortet wurde, im Wortlaut des Auftrags.Ein Bericht kann nur an seiner eigenen Frage gemessen werden.
GrundlagenListe aller Unterlagen und Daten, die vorlagen, mit Datum und Herkunft.Das ist der Abschnitt, an dem im Streitfall zuerst angesetzt wird.
AnnahmenJede Angabe, die fehlte und ersetzt wurde, samt Auswirkung auf das Ergebnis.Verschwiegene Annahmen sind der häufigste Angriffspunkt gegen ein Gutachten.
FeststellungenWas sich aus den Unterlagen ergibt, getrennt von der Bewertung.Feststellung und Schlussfolgerung sind zwei Dinge und werden nicht vermischt.
BewertungDie fachliche Einordnung, mit Angabe des Regelwerks und seiner Fassung.Eine Norm ohne Fassungsangabe ist kein Maßstab.
GrenzenWas aus dieser Grundlage ausdrücklich nicht gesagt werden kann.Ein Bericht ohne benannte Grenze wird über seine Grenze hinaus gelesen.

Was wir ausdrücklich nicht tun

  • – Keine Rechtsberatung. Wir beantworten die technische Frage, nicht die rechtliche. Diese Trennung ist gesetzlich vorgegeben und wir halten sie ein, auch wenn danach gefragt wird.
  • – Keine Gerichtsgutachten als bestellter Sachverständiger. Wir sind nicht öffentlich bestellt und vereidigt und behaupten das an keiner Stelle.
  • – Keine Prüfung, die eigene Feststellungen an der Anlage verlangt, aus der Ferne. Messen heißt messen, nicht schätzen.
  • – Keine Elektroinstallation. Wir bauen nicht, was wir beurteilen, und wir empfehlen keinen Betrieb, mit dem uns etwas verbindet.
  • – Keine Ermittlung von Brandursachen. Eigenes Fachgebiet, eigene Ausbildung, eigene Sachverständige.
  • – Keine Beurteilung von Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Aufzugssteuerungen. Diese Sonderanlagen unterliegen eigenen Prüfregimen.
  • – Keine Zahlen ohne Quelle. Was wir nicht selbst gerechnet oder aus einer benannten Unterlage entnommen haben, steht nicht im Bericht.


Beschreiben Sie den Fall, wir sagen, ob er aus der Ferne lösbar ist

Ein paar Sätze zur Fragestellung und eine Liste dessen, was an Unterlagen vorliegt. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung samt Aufwand, bevor gearbeitet wird.

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Häufig gestellte Fragen

Ist ein Bericht ohne Ortstermin überhaupt etwas wert?

Es kommt auf die Frage an. Für alles, was Rechenarbeit oder Dokumentenarbeit ist, ändert ein Ortstermin am Ergebnis nichts: Eine Risikoanalyse nach Norm, ein Selektivitätsnachweis oder die Auswertung einer Messreihe wird nicht dadurch richtiger, dass jemand hingefahren ist. Für alles, was eigene Feststellungen an der Anlage verlangt, ist ein Bericht ohne Ortstermin dagegen wertlos, und wir nehmen solche Aufträge nicht an. Deshalb steht auf jeder Leistungsseite ausdrücklich, wo die Grenze verläuft.

Wie heißt so ein Bericht dann korrekt?

Stellungnahme nach Aktenlage. Diese Bezeichnung steht auf jedem Bericht, den wir ohne eigene Inaugenscheinnahme erstellen, zusammen mit einer vollständigen Liste dessen, was uns vorlag. Wer daraus ein Gutachten macht, gefährdet die eigene Position: Vor Gericht und beim Versicherer ist eine falsch bezeichnete Grundlage der schnellste Weg, einen sachlich richtigen Befund zu verlieren.

Sind Sachverständiger und Gutachter geschützte Bezeichnungen?

Nein. Beide Bezeichnungen kann in Deutschland jeder führen. Geschützt sind Zusätze wie „öffentlich bestellt und vereidigt" und Bezeichnungen, die auf eine Personenzertifizierung verweisen. Wir führen keinen dieser Zusätze. Was wir führen, ist der Meisterbrief im Elektrotechniker-Handwerk, und der ist geschützt. Wenn Sie Angebote vergleichen, ist genau das die Frage, die Sie stellen sollten.

Können Sie auch vor Ort kommen?

Diese Seiten beschreiben ausdrücklich die Leistungen, die ohne Ortstermin auskommen. Ob und in welchem Umfang eine Leistung vor Ort in Frage kommt, klären wir im Einzelfall. Wir schreiben es hier bewusst nicht als Angebot hin, weil eine Zusage, die an Kalender und Anfahrt hängt, anders zu behandeln ist als eine, die es nicht tut.

Wie schnell geht das?

Je nach Leistung drei bis zehn Arbeitstage nach vollständigem Eingang der Unterlagen. Der zeitbestimmende Faktor ist fast nie die Bearbeitung, sondern das Zusammentragen der Unterlagen auf Ihrer Seite. Rechnen Sie diesen Vorlauf mit ein, besonders wenn Angaben beim Netzbetreiber oder beim ausführenden Betrieb angefordert werden müssen.

Was kostet eine Prüfung?

Der Aufwand hängt vom Umfang der Unterlagen und der Fragestellung ab, und beides unterscheidet sich stark. Deshalb steht hier keine Zahl. Beschreiben Sie uns den Fall und nennen Sie, welche Unterlagen vorliegen — Sie bekommen den Aufwand schriftlich genannt, bevor gearbeitet wird.

Arbeiten Sie bundesweit?

Ja. Leistungen ohne Ortstermin haben kein Einsatzgebiet. Unterlagen, Messdateien und Betriebsdaten kommen digital, der Bericht geht digital zurück. Der Standort spielt nur dort eine Rolle, wo er in die Rechnung eingeht, etwa bei der Blitzdichte am Gebäudestandort oder bei der Einstrahlung für eine Ertragsanalyse.

Nehmen Sie Aufträge an, wenn das Ergebnis gegen den Auftraggeber ausfallen könnte?

Ja, und das ist der Regelfall. Ein Befund, der nur eine Richtung kennt, ist im Streit nichts wert, weil die Gegenseite genau das als Erstes vorträgt. Wenn die Unterlagen die erhoffte Aussage nicht hergeben, steht das im Bericht. Diese Auskunft erspart in vielen Fällen ein Verfahren, das ohnehin nicht zu gewinnen gewesen wäre.

Wie kommen die Unterlagen zu Ihnen?

Per E-Mail, bei größeren Datenmengen über einen Uploadbereich, den wir einrichten. Aufnahmen mit dem Telefon genügen, solange jede Zeile lesbar ist. Für Messdateien und Betriebsdaten klären wir das Format vorab, damit Sie nicht exportieren, was am Ende nicht auswertbar ist.

Sie sind IT-Betrieb und Sachverständigenbüro zugleich. Wie passt das zusammen?

Über die Messtechnik. Ein großer Teil dieser Arbeit besteht darin, Zeitreihen auszuwerten: Lastgänge, Stringdaten, Netzqualitätsaufzeichnungen, Protokolle aus Anlagensteuerungen. Wer täglich mit Sensordaten und Auswertung arbeitet, hat dafür Werkzeug und Übung. Der Meisterbrief liefert die fachliche Einordnung, die Datenarbeit liefert die Geschwindigkeit.


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