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Risikoanalyse nach Norm

Blitzschutz-Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2

Ob ein Gebäude eine Blitzschutzanlage braucht, ist keine Ermessensfrage. Die Norm beschreibt ein Rechenverfahren, das aus Gebäudedaten, Nutzung, Umgebung und Blitzdichte ein Risiko ermittelt und es gegen ein akzeptierbares Risiko stellt. Das Verfahren ist vollständig rechnerisch und damit ohne Ortstermin durchführbar.

Fangstange und Ableitung einer Blitzschutzanlage auf einer Dachfläche vor einem aufziehenden Gewitterhimmel, Aufnahme aus der Distanz, keine Menschen, keine Beschriftung
Sie liefernGebäudemaße, Lage, Nutzung, Bauart, vorhandene Schutzmaßnahmen und die einlaufenden Versorgungsleitungen.
Sie bekommenDie Risikowerte je Schadensart, den Schutzbedarf, die erforderliche Schutzklasse und einen Maßnahmenvergleich.
Ohne OrtsterminDas Verfahren der Norm arbeitet mit Kennwerten, nicht mit Messungen.
BearbeitungDrei bis sieben Arbeitstage nach vollständiger Datenaufnahme.

Wann eine Risikoanalyse gebraucht wird

Der Blitzschutz ist einer der wenigen Bereiche, in denen die Norm selbst ein Rechenverfahren zur Entscheidungsfindung anbietet. Es wird selten genutzt und häufig verlangt.

Bei Neubau und UmnutzungOb Blitzschutz erforderlich ist, ergibt sich aus Nutzung, Größe und Umgebung. Die Analyse liefert die Begründung, aus der auch die erforderliche Schutzklasse folgt, und ersetzt die Faustregel durch eine Zahl.
Bei Photovoltaik auf dem DachEine Anlage auf dem Dach verändert die Ausgangslage: zusätzliche Metallteile in exponierter Lage, Gleichstromleitungen quer durch das Gebäude, Wechselrichter mit empfindlicher Elektronik. Die Risikoanalyse berücksichtigt das rechnerisch.
Wenn die Versicherung fragtVersicherer verlangen für bestimmte Nutzungen und Gebäudegrößen einen Nachweis über den Blitzschutz. Die Analyse liefert die Begründung, auch wenn das Ergebnis lautet, dass keine Anlage erforderlich ist.
Um die richtige Maßnahme zu findenDer äußere Blitzschutz ist nicht immer die wirksamste Investition. Das Verfahren erlaubt es, einzelne Maßnahmen zu rechnen und zu vergleichen: Ableiter am Übergabepunkt, Schirmung, Trennungsabstand oder eine Fangeinrichtung. Manchmal senkt der günstigere Eingriff das Risiko stärker.
Dachfläche eines Gebäudes mit Fangstange und Ableitung vor bewölktem Himmel, Aufnahme aus der Distanz ohne Menschen und ohne Beschriftung
DER BERICHT

Das Ergebnis ist eine Entscheidung, keine Empfehlung

Das Verfahren rechnet vier Risikoarten getrennt: Verlust von Menschenleben, Verlust einer Dienstleistung für die Öffentlichkeit, Verlust von Kulturgut und wirtschaftlicher Verlust. Nur die ersten drei entscheiden über die Schutzpflicht, das wirtschaftliche Risiko ist eine gesonderte Rechnung. Der Bericht hält diese Ebenen sauber getrennt.

  • Eingangsdaten — Sämtliche verwendeten Kennwerte mit ihrer Herkunft. Blitzdichte für Ihren Standort, Gebäudekennwerte, Faktoren für Bauart, Umgebung und Nutzung.
  • Risikowerte — Ermitteltes Risiko je Schadensart, jeweils gegen das in der Norm angegebene akzeptierbare Risiko gestellt.
  • Ergebnis — Schutzbedarf ja oder nein. Bei Schutzbedarf die erforderliche Schutzklasse als Vorgabe für die Ausführungsplanung.
  • Maßnahmenvergleich — Wie stark einzelne Maßnahmen das Risiko senken, gerechnet und gegenübergestellt, damit die Entscheidung nicht am Gefühl hängt.

Wie wir dabei vorgehen

Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.

Das Verfahren der Norm in vier Schritten Eingangsdaten Gebäudemaße, Nutzung, Bauart, Umgebung, Blitzdichte am Standort Risiko je Schadensart Menschenleben, Dienst für die Öffentlichkeit, Kulturgut, Wirtschaft Vergleich ermitteltes Risiko gegen das akzeptierbare Risiko der Norm Ergebnis Schutzbedarf ja oder nein, bei ja: die erforderliche Schutzklasse Nur drei der vier Risikoarten begründen eine Schutzpflicht Menschenlebenbegründet Schutzpflicht Öffentlicher Dienstbegründet Schutzpflicht Kulturgutbegründet Schutzpflicht Wirtschaftlicher Verlusteigene Rechnung, freiwillig Wer die vier Ebenen vermischt, kommt zu einer Schutzklasse, die sich aus der Norm so nicht ergibt.

Ablauf des Rechenverfahrens und die Trennung der vier Risikoarten.

Was wir von Ihnen brauchen

Die Datenaufnahme ist der aufwendigste Teil. Wir schicken Ihnen dafür eine Abfrageliste, die Sie ausfüllen, statt zu raten, was gebraucht wird.

ZwingendGebäudemaße: Länge, Breite, Höhe, gegebenenfalls Aufbauten. Dazu die genaue Adresse für die standortbezogene Blitzdichte.
ZwingendNutzung des Gebäudes und Zahl der Personen, die sich darin aufhalten, sowie Angaben zu besonders schutzbedürftigen Bereichen.
ZwingendBauart: Tragwerk, Dachdeckung, Fassade, und ob elektrisch leitende Verbindungen bis in den Boden bestehen.
ZwingendAlle einlaufenden Versorgungsleitungen: Strom, Telekommunikation, Datenleitungen. Erdverlegt oder oberirdisch, mit Angabe der Länge.
Sehr hilfreichVorhandene Schutzmaßnahmen, Lageplan mit Nachbarbebauung und Geländeform, Angaben zur Erdungsanlage.

Was diese Analyse nicht leistet

  • – Keine Ausführungsplanung. Die Analyse liefert die Schutzklasse als Vorgabe. Fangeinrichtung, Ableitungen und Trennungsabstände werden davon ausgehend geplant, das ist ein eigener Schritt.
  • – Keine Prüfung einer bestehenden Blitzschutzanlage. Die Prüfung setzt Sichtprüfung und Messung der Erdungsanlage voraus und geht nur vor Ort.
  • – Keine Bescheinigung. Die Analyse begründet einen Schutzbedarf, sie bescheinigt keine Ausführung.
  • – Keine Aussage über bereits eingetretene Blitzschäden. Die Zuordnung eines Schadens zu einem Blitzereignis ist Schadensermittlung und setzt eigene Feststellungen voraus.
  • – Kein Ersatz für behördliche oder versicherungsvertragliche Auflagen. Wo eine Auflage besteht, gilt sie unabhängig vom Rechenergebnis.


Die Norm rechnet. Wir führen die Rechnung durch.

Schicken Sie uns die Gebäudedaten. Sie bekommen die Risikowerte, den Schutzbedarf, die erforderliche Schutzklasse und den Vergleich der wirksamsten Maßnahmen.

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Häufig gestellte Fragen

Braucht wirklich jedes Haus eine Risikoanalyse?

Nein. Für das einzelne Wohnhaus ohne Besonderheiten führt die Analyse in aller Regel zu dem Ergebnis, dass kein Schutzbedarf besteht, und dieses Ergebnis kennt man auch ohne Rechnung. Interessant wird das Verfahren bei größeren Gebäuden, bei besonderer Nutzung, bei exponierter Lage, bei Photovoltaik und immer dann, wenn jemand einen Nachweis sehen will.

Woher kommt die Blitzdichte für unseren Standort?

Aus veröffentlichten Blitzdichtekarten für Deutschland, die für das Verfahren der Norm ausdrücklich vorgesehen sind. Wir geben den verwendeten Wert und seine Quelle im Bericht an, damit das Ergebnis nachrechenbar bleibt.

Was passiert, wenn die Analyse Schutzbedarf ergibt?

Dann steht im Bericht die erforderliche Schutzklasse, und die ist die Vorgabe für die Ausführungsplanung. Mit dieser Angabe können Sie ausschreiben oder Angebote einholen, ohne dass Ihnen jemand eine Schutzklasse verkauft, die sich aus der Rechnung nicht ergibt.

Wir haben eine PV-Anlage geplant. Ändert das etwas?

Häufig ja. Eine Dachanlage bringt exponierte Metallteile und lange Gleichstromleitungen ins Gebäude. Beides geht in die Rechnung ein. Selbst wenn kein äußerer Blitzschutz erforderlich ist, ergibt sich aus der Analyse regelmäßig ein Bedarf an Überspannungsschutz auf der Gleich- und der Wechselstromseite.

Ist die Analyse für die Versicherung ausreichend?

Sie ist die fachliche Grundlage. Ob Ihr Versicherer damit zufrieden ist, hängt vom Vertrag ab, und das können wir nicht für ihn entscheiden. In der Praxis wird eine nachvollziehbare Analyse nach dem Verfahren der Norm anerkannt, weil sie genau das ist, worauf die Vertragsklauseln verweisen.

Können Sie auch den Überspannungsschutz auslegen?

Das Konzept für den Überspannungsschutz, also Anordnung und Schutzpegel der Ableiter über die Schutzzonen hinweg, lässt sich aus den Unterlagen ableiten und gehört auf Wunsch dazu. Die Auswahl konkreter Geräte und deren Einbau ist Sache des ausführenden Betriebs.


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