Blitzschutz-Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2
Ob ein Gebäude eine Blitzschutzanlage braucht, ist keine Ermessensfrage. Die Norm beschreibt ein Rechenverfahren, das aus Gebäudedaten, Nutzung, Umgebung und Blitzdichte ein Risiko ermittelt und es gegen ein akzeptierbares Risiko stellt. Das Verfahren ist vollständig rechnerisch und damit ohne Ortstermin durchführbar.
Wann eine Risikoanalyse gebraucht wird
Der Blitzschutz ist einer der wenigen Bereiche, in denen die Norm selbst ein Rechenverfahren zur Entscheidungsfindung anbietet. Es wird selten genutzt und häufig verlangt.
Das Ergebnis ist eine Entscheidung, keine Empfehlung
Das Verfahren rechnet vier Risikoarten getrennt: Verlust von Menschenleben, Verlust einer Dienstleistung für die Öffentlichkeit, Verlust von Kulturgut und wirtschaftlicher Verlust. Nur die ersten drei entscheiden über die Schutzpflicht, das wirtschaftliche Risiko ist eine gesonderte Rechnung. Der Bericht hält diese Ebenen sauber getrennt.
- Eingangsdaten — Sämtliche verwendeten Kennwerte mit ihrer Herkunft. Blitzdichte für Ihren Standort, Gebäudekennwerte, Faktoren für Bauart, Umgebung und Nutzung.
- Risikowerte — Ermitteltes Risiko je Schadensart, jeweils gegen das in der Norm angegebene akzeptierbare Risiko gestellt.
- Ergebnis — Schutzbedarf ja oder nein. Bei Schutzbedarf die erforderliche Schutzklasse als Vorgabe für die Ausführungsplanung.
- Maßnahmenvergleich — Wie stark einzelne Maßnahmen das Risiko senken, gerechnet und gegenübergestellt, damit die Entscheidung nicht am Gefühl hängt.
Wie wir dabei vorgehen
Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.
Ablauf des Rechenverfahrens und die Trennung der vier Risikoarten.
Was wir von Ihnen brauchen
Die Datenaufnahme ist der aufwendigste Teil. Wir schicken Ihnen dafür eine Abfrageliste, die Sie ausfüllen, statt zu raten, was gebraucht wird.
Was diese Analyse nicht leistet
- – Keine Ausführungsplanung. Die Analyse liefert die Schutzklasse als Vorgabe. Fangeinrichtung, Ableitungen und Trennungsabstände werden davon ausgehend geplant, das ist ein eigener Schritt.
- – Keine Prüfung einer bestehenden Blitzschutzanlage. Die Prüfung setzt Sichtprüfung und Messung der Erdungsanlage voraus und geht nur vor Ort.
- – Keine Bescheinigung. Die Analyse begründet einen Schutzbedarf, sie bescheinigt keine Ausführung.
- – Keine Aussage über bereits eingetretene Blitzschäden. Die Zuordnung eines Schadens zu einem Blitzereignis ist Schadensermittlung und setzt eigene Feststellungen voraus.
- – Kein Ersatz für behördliche oder versicherungsvertragliche Auflagen. Wo eine Auflage besteht, gilt sie unabhängig vom Rechenergebnis.
Verwandte Leistungen
Häufig hängen zwei Fragen zusammen. Diese Leistungen greifen dieselbe Anlage von einer anderen Seite an.
Die Norm rechnet. Wir führen die Rechnung durch.
Schicken Sie uns die Gebäudedaten. Sie bekommen die Risikowerte, den Schutzbedarf, die erforderliche Schutzklasse und den Vergleich der wirksamsten Maßnahmen.
Jetzt anfragenSo funktioniert's
So lösen wir Ihr Problem per Fernwartung – in vier einfachen Schritten.
Anfrage senden
Sie beschreiben Ihr Problem
Verbindung herstellen
Sicherer Zugriff auf Ihren PC
Problem beheben
Wir lösen es vor Ihren Augen
Ergebnis bestätigt
Alles läuft – und Sie wissen warum
Beschreiben Sie Ihr Anliegen
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Braucht wirklich jedes Haus eine Risikoanalyse?
Nein. Für das einzelne Wohnhaus ohne Besonderheiten führt die Analyse in aller Regel zu dem Ergebnis, dass kein Schutzbedarf besteht, und dieses Ergebnis kennt man auch ohne Rechnung. Interessant wird das Verfahren bei größeren Gebäuden, bei besonderer Nutzung, bei exponierter Lage, bei Photovoltaik und immer dann, wenn jemand einen Nachweis sehen will.
Woher kommt die Blitzdichte für unseren Standort?
Aus veröffentlichten Blitzdichtekarten für Deutschland, die für das Verfahren der Norm ausdrücklich vorgesehen sind. Wir geben den verwendeten Wert und seine Quelle im Bericht an, damit das Ergebnis nachrechenbar bleibt.
Was passiert, wenn die Analyse Schutzbedarf ergibt?
Dann steht im Bericht die erforderliche Schutzklasse, und die ist die Vorgabe für die Ausführungsplanung. Mit dieser Angabe können Sie ausschreiben oder Angebote einholen, ohne dass Ihnen jemand eine Schutzklasse verkauft, die sich aus der Rechnung nicht ergibt.
Wir haben eine PV-Anlage geplant. Ändert das etwas?
Häufig ja. Eine Dachanlage bringt exponierte Metallteile und lange Gleichstromleitungen ins Gebäude. Beides geht in die Rechnung ein. Selbst wenn kein äußerer Blitzschutz erforderlich ist, ergibt sich aus der Analyse regelmäßig ein Bedarf an Überspannungsschutz auf der Gleich- und der Wechselstromseite.
Ist die Analyse für die Versicherung ausreichend?
Sie ist die fachliche Grundlage. Ob Ihr Versicherer damit zufrieden ist, hängt vom Vertrag ab, und das können wir nicht für ihn entscheiden. In der Praxis wird eine nachvollziehbare Analyse nach dem Verfahren der Norm anerkannt, weil sie genau das ist, worauf die Vertragsklauseln verweisen.
Können Sie auch den Überspannungsschutz auslegen?
Das Konzept für den Überspannungsschutz, also Anordnung und Schutzpegel der Ableiter über die Schutzzonen hinweg, lässt sich aus den Unterlagen ableiten und gehört auf Wunsch dazu. Die Auswahl konkreter Geräte und deren Einbau ist Sache des ausführenden Betriebs.