Das Format Datanorm
Datanorm ist der Standard des deutschen Großhandels für Artikelstammdaten an das Handwerk, entwickelt vom Datanorm-Arbeitskreis (Verbände des Elektro-, Sanitär- und Baustoffgroßhandels). Version 4.0 von 1994 ist bis heute das Arbeitspferd: Textdateien mit semikolongetrennten Feldern und einer Satzart als erstem Zeichen. Der Vorlaufsatz V trägt Datum, Infotexte, Versionsnummer und Währung. Der Artikelsatz A enthält Verarbeitungskennzeichen (N neu, A ändern, L löschen, X Preis), Artikelnummer, Textkennzeichen, zwei Kurztexte zu je 40 Zeichen, Preiskennzeichen (1 Brutto, 2 Netto), Preiseinheit (0 je 1, 1 je 10, 2 je 100, 3 je 1000), Mengeneinheit, Preis in Cent ohne Komma, Rabattgruppe, Warenhauptgruppe und Langtextschlüssel. Der B-Satz ergänzt Matchcode, Alternativartikelnummer, Katalogseite, Gewicht, EAN und Verpackungsmenge. T-Sätze liefern Langtexte, D-Sätze Dimensionen, S-Sätze Warengruppen, P-Sätze Preisänderungen in eigenen Dateien (.WRG, .PRE), R-Sätze Rabattgruppen (.RAB). Datanorm 5.0 von 1999 erweitert die Felder und erlaubt längere Nummern und Texte; die Satzbeschreibung ist nur Mitgliedern des Arbeitskreises zugänglich, weshalb das Werkzeug 5.0-Dateien strukturell prüft und das als ungeprüft kennzeichnet.
Der Klassiker: die Preiseinheit
Der häufigste Importfehler ist nicht die Datei, sondern die Interpretation. Ein Preis von 9800 bei Preiseinheit 2 bedeutet 98,00 Euro je 100 Mengeneinheiten; je Meter Kabel sind das 0,98 Euro. Ein Import, der die Preiseinheit nicht auswertet, kalkuliert 98 Euro je Meter: Aus 21 Euro Material werden 2.100 Euro im Angebot. Der zweite Klassiker ist die Rabattgruppe: Fehlt sie im System, bleibt der Bruttopreis stehen oder der Nettopreis wird null. Beides fällt erst auf, wenn ein Kunde das Angebot vergleicht. Den Hintergrund beschreibt unser Beitrag unter https://netzhandwerker.de/blog/datanorm-preiseinheit-import.
Rechtslage
Datanorm ist ein Branchenstandard ohne gesetzliche Grundlage; verbindlich sind die Liefer- und Konditionsvereinbarungen mit dem Großhändler. Preisangaben im Angebot an Verbraucher unterliegen der Preisangabenverordnung (Gesamtpreis mit Umsatzsteuer, § 3 PAngV); an Unternehmer gilt Nettopreis mit Hinweis auf die Umsatzsteuer. Ein Kalkulationsfehler aus falschem Import entbindet nicht vom Angebot: Nach § 145 BGB ist der Anbietende an sein Angebot gebunden, eine Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB) ist möglich, löst aber Schadensersatz nach § 122 BGB aus. Preislisten des Großhandels sind nach den GoBD als Geschäftsunterlagen aufzubewahren, wenn sie Grundlage von Buchungen sind.
Typische Fehler
- Preiseinheit ignoriert: Faktor 10, 100 oder 1000 im Preis. Der teuerste Fehler.
- Zeichensatz falsch: CP850 als Windows-1252 gelesen; Umlaute und das Zeichen Ø werden zu Sonderzeichen, Suche findet nichts.
- Verarbeitungskennzeichen überlesen: L-Sätze sollen löschen, werden aber als neue Artikel angelegt; X-Sätze ändern nur den Preis.
- Rabattgruppe ohne Konditionen: Netto wird gleich Brutto oder null.
- B-Satz ohne A-Satz: Zusatzdaten hängen in der Luft, EAN fehlt am Artikel.
- Datei abgeschnitten: Kein E-Satz am Ende; der Import endet still mitten in der Preisliste.
Was eine saubere Lösung ausmacht
Die Dateien werden automatisch vom Händlerportal oder per E-Mail-Postfach abgeholt, vor dem Import mit derselben Prüfung wie hier kontrolliert, Zeichensatz und Preiseinheit sicher umgerechnet, Rabattgruppen gegen die Konditionstabelle aufgelöst und Änderungen (N, A, L, X) in der richtigen Reihenfolge eingespielt. Preisänderungen über einem Schwellwert und Artikel ohne Rabattgruppe landen in einer Klärungsliste. Nach dem Import läuft ein Abgleich von zehn Stichproben gegen die Händlerliste. Wie wir Schnittstellen zwischen Großhandel, Warenwirtschaft und Kalkulation bauen, steht unter https://netzhandwerker.de/anzeige/schnittstellen-integration.
Quellen: Datanorm 4.0 Satzbeschreibung (Datanorm-Arbeitskreis, 1994), Satzarten V, A, B, D, T, P, S, R, E; GS1-Prüfzifferverfahren; PAngV § 3; BGB § 119, § 122, § 145. Datanorm 5.0: Satzbeschreibung nicht öffentlich, strukturelle Prüfung ungeprüft gegen das Original.
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