Plan, Schema und Verteilerdokumentation prüfen
Fehler in der Planung sind auf dem Papier ein Strich und auf der Baustelle ein Tagewerk. Wir prüfen Übersichtsschaltpläne, Stromlaufpläne, Verteilerbelegungen und Anlagendokumentation auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Normbezug, bevor das erste Kabel gezogen ist.
Wann eine Planprüfung sinnvoll ist
Der günstigste Zeitpunkt für die Korrektur eines Planungsfehlers ist der, an dem er noch im Plan steht.
Nach Gewicht sortiert, nicht nach Reihenfolge im Plan
Eine Mängelliste, die achtzig Punkte in Planreihenfolge aufzählt, ist keine Hilfe. Wir sortieren nach Konsequenz: Was ist sicherheitsrelevant, was verstößt gegen eine anwendbare Norm, was widerspricht einer anderen Stelle im selben Planwerk, und was fehlt schlicht.
- Sicherheitsrelevant — Punkte, die im gebauten Zustand eine Gefährdung ergeben. Diese stehen oben und werden einzeln begründet.
- Normwidrig — Abweichungen von der einschlägigen Norm, jeweils mit Angabe der Norm und der Fassung, auf die wir uns beziehen.
- Unstimmig — Widersprüche innerhalb des Planwerks: Übersichtsplan gegen Stromlaufplan, Verteilerbelegung gegen Legende, Querschnitt gegen Absicherung.
- Unvollständig — Was für eine prüfbare Dokumentation fehlt: Kurzschlussstromangaben, Leitungslängen, Verlegearten, Schutzmaßnahme je Stromkreis.
Wie wir dabei vorgehen
Die Darstellung ist keine Verzierung, sondern das Verfahren selbst. Wer es nachvollziehen kann, kann das Ergebnis prüfen.
Die vier Gewichtsstufen der Mängelliste, von sicherheitsrelevant bis unvollständig.
Was wir von Ihnen brauchen
Eine Planprüfung kann nur so weit gehen, wie das Planwerk reicht. Fehlende Angaben werden als Fehlstelle vermerkt, nicht geschätzt.
Was diese Prüfung nicht leistet
- – Keine Planung. Wir prüfen ein vorliegendes Planwerk. Die Erstellung eines Elektroplans ist eine andere Leistung und wird gesondert vereinbart.
- – Keine Aussage über die Ausführung. Ob gebaut wurde, was im Plan steht, zeigt nur die Prüfung vor Ort.
- – Keine Freigabe und keine Abnahme. Ein Prüfbericht ersetzt weder die Erstprüfung nach der einschlägigen Errichternorm noch die Abnahme durch den dazu Berufenen.
- – Keine bauordnungsrechtliche Bewertung. Ob eine Anlage genehmigungsfähig ist, entscheidet die Bauaufsicht, nicht der Prüfbericht.
- – Keine Bewertung von Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Aufzugssteuerungsanlagen. Diese Sonderanlagen unterliegen eigenen Prüfregimen und eigenen Sachverständigen.
Verwandte Leistungen
Häufig hängen zwei Fragen zusammen. Diese Leistungen greifen dieselbe Anlage von einer anderen Seite an.
Ein Planungsfehler kostet auf Papier fast nichts
Schicken Sie uns Plan und Verteilerbelegung. Sie bekommen eine nach Gewicht sortierte Mängelliste, die Sie direkt an Ihren Planer weitergeben können.
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Häufig gestellte Fragen
Reicht ein PDF oder brauchen Sie CAD-Dateien?
Ein sauberes PDF reicht für die Prüfung aus, solange Beschriftungen lesbar sind. Liegt die Zeichnung zusätzlich in einem Planformat vor, geht die Prüfung schneller und Mengen lassen sich zuverlässiger nachvollziehen. Handskizzen nehmen wir an, dann steht im Bericht ausdrücklich, welche Angaben wir daraus nicht ableiten konnten.
Wir haben gar keine Dokumentation, nur die Anlage.
Dann ist die Planprüfung nicht die passende Leistung. Für einen Bestand ohne Unterlagen ist der erste Schritt eine Bestandsaufnahme vor Ort mit Aufnahme der Verteiler und Stromkreise. Das ist eine Leistung vor Ort und nicht Teil dieses Fernangebots. Wir sagen Ihnen das lieber vorher als nach der Rechnung.
Prüfen Sie auch Pläne für Photovoltaik und Speicher?
Ja, im Rahmen des Anschlusskonzepts: Einspeisepunkt, Zählerkonzept, Schutzeinrichtungen, Netzrückwirkungen aus Sicht der Anlagenplanung. Die wirtschaftliche Bewertung eines PV-Konzepts ist eine eigene Leistung.
Nach welchen Normen prüfen Sie?
Für Niederspannungsanlagen im Wesentlichen nach der Reihe DIN VDE 0100 in der jeweils maßgeblichen Fassung, ergänzt um die anwendungsbezogenen Teile. Welche Fassung maßgeblich ist, hängt vom Errichtungszeitpunkt ab. Wir schreiben in jedem Bericht dazu, an welchem Stand wir gemessen haben, damit Sie es nachvollziehen können.
Bekommen wir eine Liste, mit der wir zum Planer gehen können?
Genau dafür ist der Bericht gebaut. Jeder Punkt ist einzeln formuliert, begründet und benannt, sodass er ohne Umformulierung weitergegeben und abgearbeitet werden kann. Auf Wunsch als Tabelle mit Spalte für die Rückmeldung des Planers.
Wie unterscheidet sich das von der Angebotsprüfung?
Die Angebotsprüfung fragt: Steht im Angebot, was gebraucht wird, und stimmen die Mengen. Die Planprüfung fragt: Ergibt das, was geplant ist, eine funktionierende und normgerechte Anlage. Bei einem Neubau lohnen beide, weil sie unterschiedliche Fehler finden.