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KassensystemVeröffentlicht: · 4 Min. Lesezeit

DSFinV-K-Export: was der Prüfer verlangt

Die kurze Antwort

Die DSFinV-K beschreibt den Export, den ein Kassensystem bei einer Außenprüfung oder Kassen-Nachschau auf einem Datenträger liefern muss. Er enthält Kasseneinzelbewegungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse in einheitlicher Struktur. Anzuwenden ist die Version 2.3 für Aufzeichnungen ab dem 1. Juli 2022; die Version 2.4 von 2024 ändert laut Finanzverwaltung nichts am Inhalt. Mit dem DATEV-Export für die Buchhaltung hat die DSFinV-K nichts zu tun.

Was die DSFinV-K ist

Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme ist die Beschreibung eines Exports aus elektronischen Aufzeichnungssystemen für die Datenträgerüberlassung, den sogenannten Z3-Zugriff. Sie legt einheitliche Namen für Dateien und Datenfelder fest, gleich welches Kassensystem ein Betrieb nutzt. Grundlage ist die einheitliche digitale Schnittstelle nach § 146a AO, die seit dem 1. Januar 2020 gilt; die technischen Anforderungen hat die Finanzverwaltung nach § 4 KassenSichV erarbeitet.

Die einheitliche digitale Schnittstelle besteht aus drei Teilen: Einbindungsschnittstelle, Exportschnittstelle und DSFinV-K. Das Bundeszentralamt für Steuern verweist dafür auf die Nummern 1.13 und 2.3 des Anwendungserlasses zu § 146a AO.

Wann der Export verlangt wird

Die DSFinV-K ist für zwei Anlässe beschrieben: die Außenprüfung und die Kassen-Nachschau. Das Unternehmen stellt die Daten nach den Konventionen der DSFinV-K auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung. Wie der Export im eigenen System entsteht, sollte deshalb vorher bekannt sein. Bei Zettle etwa werden die Exporte per E-Mail an die Adresse des Inhabers geschickt, nicht an die Person, die gerade an der Kasse steht.

Was vollständig sein muss

BestandteilEinordnung
Kasseneinzelbewegungenjeder aufgezeichnete Vorgang als Grundaufzeichnung
Stammdatendie Angaben, auf die sich die Bewegungen beziehen
Kassenabschlüssedie Brücke zur Erfassung im Hauptbuch

Ziel ist laut BZSt eine progressive und retrograde Prüfbarkeit: vom einzelnen Bon bis zur Buchung in der Finanzbuchhaltung und zurück. Außerdem soll die Struktur erlauben, alle erfassten Daten in ein Archivsystem auszulagern und die in die Buchhaltung übernommenen Daten vereinfacht zu prüfen.

Welche Version gilt

  • Version 2.3 ist für Aufzeichnungen ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden; sie durfte schon vorher genutzt werden.
  • Version 2.4 vom Januar 2024 enthält laut BMF-Schreiben vom 12. Januar 2024 redaktionelle Änderungen und Anpassungen an den neu gefassten Anwendungserlass zu § 146a AO. Inhaltlich hat sich gegenüber 2.3 nichts geändert; Systeme müssen nicht auf 2.4 umgestellt werden.

Die Spezifikation liegt als Dateiensammlung beim BZSt zum Download bereit.

Typische Lücken

  • Nie ausprobiert: Erst in der Prüfung zeigt sich, wer den Export anstoßen kann und wohin er geht.
  • Nur ein Teil: Exporte werden je Standort und Zeitraum erzeugt. Wer mehrere Standorte hat, braucht jeden einzeln.
  • TSE-Export verwechselt: TSE-Export und DSFinV-K-Export sind getrennte Dateien. Zettle liefert den DSFinV-K-Export als tar.gz-Archiv mit CSV-Dateien, den TSE-Export in einem Format, das die Finanzverwaltung mit eigener Software liest.
  • Ältere Zeiträume: Bei Zettle sind TSE-Exporte über die App erst für Kassendaten ab September 2021 möglich, ältere laufen über my.zettle.com.
  • DATEV-Datei gereicht: Ein Buchungsstapel ist keine DSFinV-K. Er enthält Buchungen, keine Einzelbewegungen der Kasse.
  • Leerer Export: Bei Zettle bedeutet ein leerer TSE-Export, dass die Kasse an diesem Standort im gewählten Zeitraum nicht genutzt wurde. Das sollte zur Wirklichkeit passen.

So bereiten Sie den Export vor

  1. Im eigenen System nachsehen, wo der Export liegt. Bei Zettle: App > Kassensystem > TSE- und DSFinV-K-Exporte. ready2order nennt im Datenexport ausdrücklich das Journal für eine Kassennachschau.
  2. Einen Probeexport für einen Monat erzeugen, entpacken und prüfen, ob die CSV-Dateien lesbar sind.
  3. Festlegen, wer den Export im Ernstfall erzeugt und auf welchen Datenträger er kommt.
  4. Vor einem Wechsel des Kassensystems klären, wie Exporte für die alten Zeiträume erzeugt werden können.

Wenn das Bordmittel nicht reicht

Liefert das Kassensystem den Export nicht vollständig oder passt die TSE nicht, beheben wir das technisch. Zu TSE und Kasse: Kassensystem und TSE. Zu Datenwegen zwischen Kasse und Buchhaltung: Kassen-DATEV-Brücke. Ob und in welchem Umfang Daten vorzulegen sind, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Häufige Fragen

Was ist der DSFinV-K-Export?

Ein Export aus dem Kassensystem in der Struktur, die die Finanzverwaltung für die Datenträgerüberlassung bei Außenprüfung und Kassen-Nachschau beschrieben hat. Er enthält Kasseneinzelbewegungen, Stammdaten und Kassenabschlüsse.

Welche DSFinV-K-Version muss meine Kasse können?

Für Aufzeichnungen ab dem 1. Juli 2022 ist die Version 2.3 anzuwenden. Die Version 2.4 vom Januar 2024 ist laut Finanzverwaltung nur redaktionell geändert; eine Umstellung ist nicht nötig.

Ist der DATEV-Export dasselbe wie die DSFinV-K?

Nein. Der DATEV-Export liefert Buchungen für die Buchhaltung. Die DSFinV-K liefert die Einzelaufzeichnungen der Kasse für die Prüfung.

Ist der TSE-Export dasselbe wie der DSFinV-K-Export?

Nein. Beides sind getrennte Dateien. Zettle etwa liefert den DSFinV-K-Export als tar.gz-Archiv mit CSV-Dateien und den TSE-Export in einem eigenen Format.

Beraten die Netzhandwerker zu Kassenprüfungen?

Nein. Wir sorgen dafür, dass Kasse und Export technisch funktionieren. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

Quellen

Alle Angaben geprüft am 11.09.2026. Das BMF-Schreiben vom 12. Januar 2024 ist in der Anwendungsregelung auf der BZSt-Seite wiedergegeben. Keine Steuer- oder Rechtsberatung; Pflichten im Einzelfall klärt Ihre Kanzlei.

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Kassenexport für die Prüfung unklar?

Wir prüfen, ob Ihr Kassensystem den Export liefert, und beheben technische Lücken. Rechtliche Fragen bleiben bei Ihrer Kanzlei.

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