Website für die Ferienwohnung: Direktbuchung statt Portalprovision

Portale bringen Gäste, aber sie kosten mit. Airbnb berechnet Gastgebern inzwischen standardmäßig 15,5 Prozent der Zwischensumme, und auch Booking.com arbeitet mit Provision. Eine eigene Website ersetzt die Portale nicht. Sie fängt die Gäste auf, die Sie schon kennen oder gezielt nach Ihnen suchen.
Die Rechnung
Rechenbeispiel: Bei 10.000 Euro Buchungsumsatz im Jahr über ein Portal mit 15,5 Prozent gehen 1.550 Euro an die Plattform. Kommen 30 Prozent davon direkt, also 3.000 Euro, bleiben 465 Euro im Jahr mehr bei Ihnen, abzüglich möglicher Zahlungsgebühren. Eine einmal bezahlte Website kann sich damit über einige Saisons rechnen. Die Zahlen sind Beispielwerte, setzen Sie Ihre eigenen ein.
Woher die Direktbuchungen kommen
- Stammgäste: Ein Kärtchen in der Wohnung mit Ihrer Website-Adresse wirkt oft stärker als jede Werbung.
- Namenssuche: Gäste sehen Sie im Portal und suchen danach Ihren Namen bei Google.
- Google Maps: Ein gepflegtes Profil führt direkt auf die Seite.
- Empfehlungen: Ein Link lässt sich leichter weitergeben als ein Portalangebot.
Was auf die Seite gehört
| Baustein | Warum |
|---|---|
| Große, helle Fotos | Sie verkaufen die Wohnung, also an erster Stelle |
| Fakten auf einen Blick | Personen, Schlafzimmer, Bad, Parkplatz, Haustiere |
| Lage mit Entfernungen | Strand, Bäcker und Bahnhof mit Gehminuten oder Kilometern |
| Belegungskalender | Erspart Rückfragen zu belegten Terminen |
| Preise mit allen Pflichtkosten | Keine Überraschung bei Endreinigung |
| Anfrage oder Buchung | Ein klarer nächster Schritt |
| Gästestimmen | Nur echte, mit Einverständnis |
Kalender: das eigentliche Risiko
Doppelbuchungen sind der häufigste Einwand. Die Portale bieten Kalender im iCal-Format an, der sich mit der Website abgleichen lässt. Der Abgleich läuft zeitversetzt, nicht sekundengenau. Deshalb ist es sicherer, wenn Direktbuchungen zunächst als Anfrage eingehen, die Sie bestätigen.
Drei Ausbaustufen
| Stufe | Inhalt | Für wen |
|---|---|---|
| 1. Vorstellung mit Anfrage | Fotos, Fakten, Preise, Formular | Eine Wohnung, wenige Direktgäste |
| 2. Mit Belegungskalender | Dazu Kalenderabgleich mit den Portalen | Wer auf mehreren Portalen vermietet |
| 3. Direktbuchung mit Zahlung | Dazu Zahlung und automatische Bestätigung | Mehrere Einheiten, viele Stammgäste |
Rechtliches kurz
- Preise: Gegenüber Verbrauchern gilt der Gesamtpreis nach der Preisangabenverordnung. Pflichtnebenkosten wie Endreinigung gehören in die Angabe.
- Widerruf: Für Beherbergung zu bestimmten Terminen gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Deshalb brauchen Sie klare Stornobedingungen.
- Pflichtseiten: Impressum und Datenschutzerklärung gehören dazu, auch bei nur einer Wohnung, wenn Sie gewerblich vermieten.
- Kurtaxe: Regelt Ihre Gemeinde. Geben Sie an, wie sie erhoben wird.
Ein Muster für eine schlanke Seite finden Sie unter Onepage-Website. Wer mehrere Einheiten verwaltet, findet unter Vermietung ohne Excel weitere Ideen.
Wir bauen Ihre Ferienwohnungs-Website als Unikat, auf Wunsch mit Belegungskalender und Direktbuchung, zum Festpreis ohne Monatsrate an uns.
Website anfragenHäufig gestellte Fragen
Brauche ich neben Booking und Airbnb eine eigene Website?
Nicht zwingend, aber sie lohnt sich, sobald Sie Stammgäste haben. Jede Direktbuchung spart die Provision, und Sie bekommen den direkten Draht zum Gast.
Wie verhindere ich Doppelbuchungen?
Gleichen Sie die Kalender per iCal ab und lassen Sie Direktbuchungen zunächst als Anfrage eingehen. Der Abgleich läuft zeitversetzt, deshalb ist die Bestätigung von Hand der sicherste Weg.
Darf ich auf der Website günstiger sein als im Portal?
Das hängt von den Bedingungen des Portals ab, die sich ändern können. Prüfen Sie Ihren Vertrag und die aktuellen Regeln.
Haben Gäste bei Online-Buchung ein Widerrufsrecht?
Für Beherbergung zu festen Terminen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich keines. Ihre Stornobedingungen regeln deshalb, was bei Absagen gilt.
Quellen: Smoobu, Airbnb-Gebühr, Update Juli 2026, § 312g BGB, § 3 PAngV. Alle Angaben Stand 02.11.2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.