Webseite & Recht2. November 2026 · 3 Min. Lesezeit

Webdesigner nicht erreichbar: So kommen Sie wieder an Ihre Website

Grafik: Website läuft, Zugang fehlt, darunter die Schritte sichern, Inhaber klären, auffordern und Domain umziehen

Die Mail kommt zurück, das Telefon klingelt ins Leere, die Firma ist vielleicht aufgelöst. Solange die Seite läuft, fällt das kaum auf. Bis eine Änderung ansteht, das Zertifikat abläuft oder der Hosting-Vertrag endet. Dann zählt die richtige Reihenfolge: erst sichern, dann klären, dann wechseln.

Schritt 1: Sichern, was noch läuft

  • Speichern Sie alle Seiten und Bilder, solange sie online sind. Texte lassen sich auch ohne Zugang kopieren.
  • Prüfen Sie im Internet Archive (archive.org), ob ältere Fassungen vorliegen.
  • Sichern Sie Ihre E-Mails in einem Mailprogramm auf dem eigenen Rechner. Hängt das Postfach am selben Vertrag, verschwindet es sonst mit.
  • Suchen Sie Rechnungen, Vertrag, Angebote und alte Mails mit Zugangsdaten.

Schritt 2: Klären, wer Inhaber der Domain ist

Davon hängt alles ab. Die Antwort steht meist auf der Rechnung des Domainanbieters. Fehlt sie: Bei .de-Domains zeigt die öffentliche Abfrage keine Inhaberdaten. Die DENIC gibt sie bei berechtigtem Interesse auf Antrag heraus. Wer die Domain technisch verwaltet, lässt sich dagegen über die Nameserver ablesen, etwa mit unserem Werkzeug Domain prüfen.

Schritt 3: Schriftlich auffordern

Schreiben Sie an alle bekannten Adressen und setzen Sie eine Frist. Verlangen Sie die Zugänge zu Hosting und Domain, die Dateien der Website und den AuthInfo-Code. Halten Sie Versand und Zustellung fest. Das brauchen Sie, falls es später streitig wird.

Schritt 4: Domain umziehen

Ihre LageDer Weg
Sie sind Inhaber, Anbieter reagiertAuthInfo-Code anfordern und beim neuen Anbieter eingeben
Sie sind Inhaber, Anbieter reagiert nichtNeuer Anbieter startet das AuthInfo2-Verfahren, die DENIC schickt den Code per Post an die eingetragene Inhaberanschrift
Kein Anbieter mehr zuständigDENIC übernimmt, TRANSIT-Brief kommt. Innerhalb der Frist wechseln, sonst wird die Domain gelöscht
Der Webdesigner ist InhaberRechtsweg prüfen, DISPUTE-Eintrag bei der DENIC beantragen

Prüfen Sie vorher die eingetragene Anschrift. Sind Sie umgezogen, erreicht Sie der Brief nicht. Eine Änderung braucht wiederum Zugang zum Anbieter, deshalb lohnt der Blick früh.

Wenn die Domain auf den Webdesigner läuft

Das ist der harte Fall. Ohne dessen Mitwirkung geht der Wechsel nicht. Ein DISPUTE-Eintrag bei der DENIC friert die Domain ein: Der Inhaber darf sie weiter nutzen, aber nicht an Dritte übertragen. Löscht er sie, werden Sie unmittelbar neuer Inhaber. Sie müssen dafür darlegen, dass Ihnen ein Recht an der Domain zustehen könnte. Der Eintrag gilt zunächst ein Jahr. Ist Ihr Firmenname betroffen, stehen Ihre Chancen besser. Das gehört in die Hände einer Anwaltskanzlei.

Schritt 5: Website neu aufbauen

Haben Sie keine Dateien, ist das kein Weltuntergang. Texte und Bilder von der laufenden Seite reichen als Grundlage, und ein sauberer Neuaufbau ist oft besser als die alte Technik. Wichtig ist, dass alte Adressen auf die neuen Seiten weiterleiten. Wie das läuft, steht unter Website-Umzug.

So passiert es nicht noch einmal

  • Domain und Hosting immer auf Ihren eigenen Namen.
  • Zugänge selbst aufbewahren, am besten in einem Passwortmanager.
  • Domain und E-Mail nicht an den Webdesigner koppeln.
  • Regelmäßig eine eigene Sicherung.
  • „Was bekomme ich, wenn wir uns trennen?“ vor dem Auftrag fragen.

Sie stehen ohne Zugänge da? Beschreiben Sie uns die Lage. Wir übernehmen Inhalte von der laufenden Seite und bauen die Website neu auf, mit Domain und Hosting auf Ihren Namen.

Vorhaben beschreiben

Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich ohne Webdesigner an meine Domain?

Sind Sie Inhaber, reicht bei .de-Domains das AuthInfo2-Verfahren: Der neue Anbieter stößt es an, und die DENIC schickt den Code per Post an die eingetragene Anschrift. Ist der Webdesigner Inhaber, geht es nur mit seiner Mitwirkung oder über den Rechtsweg.

Was ist ein DISPUTE-Eintrag?

Ein Eintrag bei der DENIC, der die Domain für Übertragungen an Dritte sperrt. Der Inhaber kann sie weiter nutzen. Gibt er sie frei, werden Sie als Antragsteller neuer Inhaber. Sie müssen darlegen, dass Ihnen ein Recht an der Domain zustehen könnte.

Was passiert mit meinen E-Mails?

Sie hängen an der Domain und dem Postfachanbieter. Sichern Sie alte Mails vor jedem Umzug. Beim neuen Anbieter legen Sie die Postfächer an, bevor die Domain umzieht, damit keine Nachricht verloren geht.

Bekomme ich die Website-Dateien zurück, wenn die Firma aufgelöst ist?

Oft nicht mehr. Sichern Sie deshalb zuerst alles, was öffentlich sichtbar ist. Texte, Bilder und Struktur reichen für einen Neuaufbau meist aus.

Quellen: DENIC, FAQ, DENIC, TRANSIT-Verfahren, IT-Recht Kanzlei, DISPUTE-Eintrag, HOSTtest, Hoster nicht erreichbar. Alle Angaben Stand 02.11.2026. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Das Verfahren gilt für .de-Domains, andere Endungen haben eigene Regeln.

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