Betrieb30. Oktober 2026 · 10 Min. Lesezeitbuddywerk©

Mitarbeiter ohne PC erreichen: sieben Fragen, die eine Mitarbeiter-App beantworten muss

Drei Mitarbeitende im Pausenraum besprechen die Anzeige auf einem Wandbildschirm

Im Büro kommt jede Info per Mail an. In der Halle, auf der Baustelle und im Transporter nicht. Dort läuft die Kommunikation über Aushang, Zuruf und eine private Messenger-Gruppe, in der niemand weiß, wer was gelesen hat. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber Nachweise: erfasste Arbeitszeit, dokumentierte Unterweisungen, geprüfte Fahrzeuge. Dieser Beitrag zeigt die sieben Fragen, an denen Zettel und Messenger scheitern, die Regeln dahinter und was eine Mitarbeiter-App dafür liefern muss.

seit 2022Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nach BAG-Beschluss
1 × jährlichUnterweisung mindestens, dokumentiert (DGUV Vorschrift 1)
30 / 45 Min.Pause ab 6 bzw. 9 Stunden Arbeit (§ 4 ArbZG)
jede SchichtKontrolle von Bremsen, Licht & Co. durch den Fahrer

Warum Aushang und Messenger nicht reichen

Ein Aushang erreicht nur, wer an diesem Tag an der Pinnwand vorbeikommt. Ein Anruf erreicht nur, wer gerade abnimmt. Und die Messenger-Gruppe erreicht zwar alle, aber mit drei Problemen:

  • Niemand weiß, wer gelesen hat. Zwei blaue Haken in einer Gruppe mit 25 Leuten sagen nichts. Bei einer neuen Sicherheitsregel brauchen Sie aber den Nachweis.
  • Firmendaten landen auf Privatgeräten. Baustellenfotos, Kundenadressen, Schichtpläne. Wer den Betrieb verlässt, nimmt alles mit.
  • Wichtiges geht im Verlauf unter. Zwischen Geburtstagsgrüßen und Fußballergebnissen verschwindet die geänderte Zufahrt.
  • Sprache. Wer mit Polnisch, Türkisch oder Rumänisch aufgewachsen ist, versteht eine schnell getippte deutsche Nachricht oft nur halb.

Die sieben Fragen, die eine Mitarbeiter-App beantworten muss

Die Ansichten in diesem Beitrag stammen aus dem Musterbetrieb unserer Mitarbeiter-App buddywerk©, mit erfundenen Daten. Sie zeigen, wie eine Antwort aussehen sollte, egal welche Lösung Sie am Ende einsetzen.

1. Hat jeder die neue Regel gelesen?

Eine Information ist erst angekommen, wenn sie bestätigt ist. Eine Mitarbeiter-App braucht deshalb Pflichtbeiträge: Jede Person tippt „Gelesen und verstanden“, und die Leitung sieht mit Namen, wer noch fehlt. Beiträge sollten sich an alle oder gezielt an eine Baustelle, Schicht oder Abteilung richten lassen, damit nicht jede Info alle erreicht.

Pflichtbeitrag zur geänderten Zufahrt mit Lesestand und Liste, wer noch nicht gelesen hat

Im Beispiel geht die geänderte Zufahrt an die Gruppe der Baustelle. Zwei von sechs haben bestätigt, die vier fehlenden Namen sieht die Leitung direkt darunter und kann gezielt nachfragen, statt alle erneut anzuschreiben.

2. Versteht jeder, was gemeint ist?

In vielen Betrieben arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Muttersprachen. Eine App sollte deshalb zwei Dinge können: die gesamte Oberfläche in der Sprache der Person anzeigen und einzelne Texte auf Knopfdruck übersetzen. Wichtig ist dabei, dass das Original erhalten bleibt und die Übersetzung als solche erkennbar ist. Für eine Sicherheitsregel ist die verbindliche Fassung die, die der Betrieb geschrieben hat.

Derselbe Beitrag auf Türkisch übersetzt mit Knopf Gelesen und verstanden
Beitrag auf Türkisch
Baustellen-Chat mit übersetzter Nachricht
Chat mit Übersetzung

Beispielansichten: Oberfläche und Inhalte in der Sprache des Mitarbeiters.

3. Wer arbeitet wann, und wer ist gerade da?

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen. Die Form ist frei. Am Handy ist sie für Leute ohne festen Arbeitsbereich am einfachsten: Kommen, Gehen, Pause. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz stehen bei mehr als sechs Stunden 30 Minuten Pause zu, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten. Eine gute App schlägt die Pause beim Ausstempeln vor und lässt vergessene Zeiten nachtragen, sichtbar als Nachtrag. Am Monatsende geht eine Datei an die Lohnabrechnung.

Wer darf Anwesenheit sehen?

Ob jemand eingestempelt ist, ist ein Mitarbeiterdatum. Es gehört zur Leitung, nicht in das Telefonbuch für alle Kollegen. Achten Sie darauf, dass die App das trennt.

4. Ist die Unterweisung erledigt und nachweisbar?

Unterweisen müssen Sie bei der Einstellung, bei Veränderungen und regelmäßig (§ 12 ArbSchG), nach § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich und dokumentiert. Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). In der Praxis heißt das: Unterschriftenlisten suchen, wenn die Berufsgenossenschaft fragt. Eine App kann Inhalt, Verständnisfragen und Bestätigung mit Namen zusammenführen und zeigen, wer offen, bald fällig oder abgelaufen ist.

Unterweisung Brandschutz mit Inhalt und Verständnisfragen am Handy

Eine Grenze gilt dabei immer: Die Software organisiert und dokumentiert. Arbeitsbereich Inhalte, Rückfragen und praktische Einweisungen gehören weiter in den Betrieb. Eine App mit Abschlusstest ersetzt die persönliche Kontrolle des Verständnisses nicht vollständig.

5. Ist das Fahrzeug in Ordnung?

Für Fahrzeuge gelten zwei Ebenen. Die regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen, mindestens jährlich (UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70), und die Kontrolle durch den Fahrer vor Beginn jeder Arbeitsschicht (§ 36 DGUV Vorschrift 70). Die zweite findet in vielen Betrieben statt, wird aber nirgends festgehalten. Am Handy dauert die Dokumentation einen Moment: Prüfpunkte abhaken, Kilometerstand eintragen. Fehlt ein Haken, sollte die Leitung sofort eine Mangelmeldung bekommen, auf Wunsch mit Foto.

Abfahrtskontrolle mit Prüfpunkten und Fristen für UVV, HU und Service

Dazu gehören die Fristen: UVV, Hauptuntersuchung und Service je Fahrzeug, mit Ampel und Erinnerung. Wichtig: Die Dokumentation in der App ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung durch eine befähigte Person, sie macht nur sichtbar, was ansonsten im Kopf des Fahrers bleibt.

6. Wer macht was bis wann?

„Mach mal eben“ per Zuruf ist schnell vergessen. Eine Aufgabe in der App hat eine zuständige Person, eine Fälligkeit und einen Status. Erledigt heißt: Haken dran, Foto dran, kurze Rückmeldung. Der Auftraggeber bekommt Bescheid, ohne nachzutelefonieren. Für Baustellen ist das gleichzeitig eine Fotodokumentation, die nicht auf privaten Handys verstreut liegt.

7. Wie kommt jeder rein, und wie wieder raus?

Viele Mitarbeitende ohne PC haben keine Firmen-E-Mail. Eine Anmeldung, die eine E-Mail-Adresse voraussetzt, scheitert damit schon am ersten Tag. Besser: Einladungslink per SMS, die Person legt eine PIN fest. Genauso wichtig ist der Ausgang: Wer den Betrieb verlässt, wird gesperrt, alle Sitzungen enden sofort, und die Firmendaten bleiben im Betrieb.

Privates Handy und Betriebsrat

Die Nutzung des Privatgeräts sollte freiwillig sein, mit einer Alternative wie Firmenhandy oder gemeinsamem Tablet. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei technischen Einrichtungen mit, die Verhalten oder Leistung überwachen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Lesebestätigungen und Zeiterfassung gehören dazu. Eine Betriebsvereinbarung regelt, wer welche Daten sieht.

Zettel, Messenger und Mitarbeiter-App im Vergleich

AufgabeAushang und ZettelPrivater MessengerMitarbeiter-App
Wichtige Infonur wer vorbeikommterreicht alle, kein NachweisPflichtbeitrag mit Lesebestätigung
Sprachennur Deutschnur was getippt wurdeOberfläche und Übersetzung je Person
ArbeitszeitStundenzettel abtippennicht vorgesehenStempeln am Handy, Export für den Lohn
UnterweisungUnterschriftenlistenicht vorgesehenFragen, Bestätigung, Nachweisliste
FahrzeugePrüfheft im HandschuhfachFoto in der GruppeAbfahrtskontrolle, Mangelmeldung, Fristen
AusscheidenunkritischDaten bleiben auf dem PrivatgerätZugang sperren, Daten bleiben im Betrieb

Checkliste für die Auswahl

  • Gibt es Pflichtbeiträge mit Lesebestätigung und Namensliste der Fehlenden?
  • Kommen Ihre Leute ohne Firmen-E-Mail hinein, und lassen sich Zugänge sofort sperren?
  • Ist die Oberfläche in den Sprachen Ihres Teams verfügbar, und ist die Übersetzung als solche erkennbar?
  • Werden Pausen nach Arbeitszeitgesetz berücksichtigt, und gibt es einen Export für die Lohnabrechnung?
  • Sind Unterweisungen mit Fälligkeit und Nachweis abgebildet?
  • Lässt sich die Abfahrtskontrolle mit Mangelmeldung dokumentieren?
  • Wer sieht welche Mitarbeiterdaten, und passt das zu einer Betriebsvereinbarung?
  • Wo liegen die Daten, was läuft über externe Dienste (Push, Übersetzung), und was lässt sich exportieren?
  • Wird pro Kopf abgerechnet, oder gibt es eine Lizenz für den Betrieb?

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Weiterlesen: Zeiterfassung mit Übergabe an die Lohnabrechnung und Team-Plattform mit Daten in Deutschland.

Quellen

Stand: 30. Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Alle App-Ansichten stammen aus einem Musterbetrieb mit erfundenen Daten.

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Häufig gestellte Fragen

Müssen wir die Arbeitszeit unserer Mitarbeitenden erfassen?

Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Grundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Die Form ist bisher nicht vorgeschrieben, Papier, Terminal oder App sind möglich.

Wie oft müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?

Bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln (§ 12 ArbSchG). Nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, mit Dokumentation. Jugendliche werden nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich unterwiesen.

Darf ich verlangen, dass Mitarbeitende ihr privates Handy nutzen?

Eine Pflicht zur Nutzung des Privatgeräts lässt sich nicht einfach anordnen. Üblich ist eine freiwillige Nutzung mit klarer Regelung, ergänzt um eine Alternative: Firmenhandy, gemeinsames Tablet mit eigener PIN je Person oder ein Bildschirm in Halle oder Pausenraum.

Braucht die Einführung einer Mitarbeiter-App die Zustimmung des Betriebsrats?

Wenn ein Betriebsrat besteht: in aller Regel ja. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt er bei technischen Einrichtungen mit, die geeignet sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Lesebestätigungen und Zeiterfassung fallen darunter. Eine Betriebsvereinbarung regelt, wer welche Daten sieht.

Ist WhatsApp für die Kommunikation im Betrieb erlaubt?

Für Firmeninformationen mit Kunden- oder Mitarbeiterdaten ist ein privater Messenger heikel: Das Adressbuch wird mit dem Anbieter abgeglichen, Daten liegen außerhalb Ihres Einflusses, und beim Ausscheiden bleiben Fotos und Chats auf dem Privatgerät. Eine eigene App mit Rollen und Sperrfunktion löst diese Punkte.

Ersetzt eine App die persönliche Unterweisung?

Nein. Eine App organisiert Inhalt, Verständnisfragen und Nachweis. Arbeitsbereich Inhalte, Rückfragen und praktische Einweisungen gehören weiter dazu. Die DGUV weist darauf hin, dass eine Software mit Abschlusstest die persönliche Kontrolle des Verständnisses nicht vollständig ersetzt.

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