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§ 42c EnWG Start: 1. Juni 2026 Beratung durch Elektromeister

Energy Sharing 2026
Solarstrom mit den Nachbarn teilen — sauber geplant.

Ab 1. Juni 2026 dürfen Sie nach § 42c EnWG Solarstrom über das öffentliche Netz mit Nachbarn, Hausgemeinschaften oder Quartieren teilen. Wir prüfen, ob Ihre Anlage dafür bereit ist, was sich rechnet und welche Schritte nötig sind – unabhängig von Anbietern und Solarteuren.

Worauf wir Ihre Situation prüfen

  • Smart-Meter-Voraussetzung (intelligentes Messsystem)
  • Anlagengröße und Drosselungs-Risiko ab 7 kWp
  • Bilanzierungsgebiet und Zulässigkeit der Teilnehmer
  • Wirtschaftlichkeit gegenüber Volleinspeisung
  • Vertrags- und Organisationsstruktur (ESC)

Acht Beratungs-Pakete – vom Schnell-Check bis zur Genossenschafts-Begleitung

Vom Schnell-Check für Eigenheime bis zum kompletten Quartiers-Konzept. Alle Pakete laufen rein digital: Sie senden uns die Unterlagen per Mail oder Upload-Link, wir prüfen, schreiben einen Bericht und besprechen die Ergebnisse telefonisch — auf Wunsch mit Bildschirm-Übertragung per Remote-Desktop.

Express-Frage 30 Min

ab 29 €

Sie wollen wissen, ob Energy Sharing für Sie überhaupt in Frage kommt? 30-Minuten-Telefonat zur ersten Einschätzung, ohne schriftlichen Bericht.

  • Eine Frage, klare Antwort
  • Keine Vorbereitung nötig
  • Sofort buchbar

Voraussetzungs-Check

ab 199 €

Schnell-Check, ob Ihre PV-Anlage und Ihr Anschluss die Voraussetzungen für Energy Sharing erfüllen. Mit kurzem PDF-Bericht und Empfehlung der nächsten Schritte. Für die technische Umsetzung einer Plattform siehe unten.

  • iMSys-Status prüfen
  • Anlagengröße und Drosselung
  • Empfehlungen Messstellenbetreiber

Wirtschaftlichkeits-Check

ab 399 €

Wir vergleichen rechnerisch, ob sich Energy Sharing für Sie lohnt – gegenüber klassischer Volleinspeisung, gegenüber Eigenverbrauch mit Speicher und gegenüber dynamischen Tarifen.

  • Lastprofil-Analyse
  • Erlös-Modellrechnung
  • Empfehlung mit Sensitivitäten

Mehrfamilien­haus-Konzept

ab 799 €

Für Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen oder Vermieter: Konzept für ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten – einschließlich Abgrenzung zur Gemein­schaftlichen Gebäudeversorgung.

  • Mess- und Abrechnungs-Konzept
  • Vertragsstruktur
  • Rechtsformwahl ESC vs. GGV

Quartiers-Konzept

ab 1.499 €

Für Genossenschaften, Bauprojekte und Kommunen: Architektur einer Energy Sharing Community über mehrere Gebäude im selben Verteilnetz-Bilanzierungsgebiet.

  • Erzeuger- und Verbraucher-Mapping
  • Bilanz- und Mess-Konzept
  • Kommunikation Netzbetreiber

ESC-Vertrag prüfen

ab 149 €

Sie wurden zur Teilnahme an einer Energy Sharing Community eingeladen und wollen das Angebot vor Unterschrift unabhängig prüfen lassen — Konditionen, Kündigungs-Regeln, Haftung, Mess- und Abrechnungs-Konzept.

  • Vertrags-Konditionen
  • Kündigung und Ausstieg
  • Haftungs-Verteilung

Anbieter-Vergleich

ab 249 €

Welche Energy-Sharing-Plattform passt zu Ihrer Situation? Wir vergleichen aktuelle Anbieter (Plattformen, Stromlieferanten, Genossenschafts-Modelle) anhand Ihrer Anlagengröße und Ziele — herstellerneutral.

  • Plattform-Vergleich
  • Kosten und Provisionen
  • Empfehlung mit Begründung

Genossenschafts-Setup

ab 1.999 €

Premium-Begleitung beim Aufbau einer Bürgerenergie-Genossenschaft oder eGbR für Energy Sharing. Inklusive technisches Konzept, Mitglieder-Onboarding-Plan und Schnittstelle zu Ihrem Notar oder Steuerberater.

  • Rechtsform-Empfehlung
  • Mitglieder-Konzept
  • Schnittstelle Notar / StB
Software-Umsetzung statt Beratung

Sie haben das Konzept — brauchen jetzt die digitale Schicht?

Teilnehmer-Onboarding, Dokumenten-Workflow, Cockpit, Monitoring – wir bauen die operative Software-Schicht für Ihre Energy-Sharing-Community. Readiness-Check ab 690 €, Portal & Workflow ab 1.900 €.

Zur IT-Umsetzung →
Wichtiger Hinweis: Wir erstellen fachliche Stellungnahmen und Konzepte als Elektrotechniker-Meister – keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei vertrags- oder steuerrechtlichen Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Anwalts oder Steuerberaters.

Die wichtigsten Termine

Was bisher entschieden ist und was noch kommt – auf einen Blick.

25. Februar 2025
Solarspitzengesetz tritt in Kraft. Neue PV-Anlagen ab 7 kWp ohne intelligentes Messsystem werden dauerhaft auf 60 % Einspeisung gedrosselt.
22. Dezember 2025
§ 42c EnWG (Energy Sharing) tritt formal in Kraft – gesetzliche Grundlage für das gemeinschaftliche Teilen von Solarstrom über das öffentliche Netz.
1. Juni 2026
Operativer Start. Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebiets zu ermöglichen. Erste ESCs können Verträge schließen.
1. Juni 2028
Erweiterung auf direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete. Damit werden größere Quartiers- und Gemeinde-Lösungen praktikabel.

So läuft die Beratung ab

Komplett digital. Kein Vor-Ort-Termin nötig. Sie schicken uns die Unterlagen, wir liefern den Bericht.

1

Anfrage und Unterlagen

Sie schildern uns Ihre Situation per Formular. Wir senden Ihnen einen verschlüsselten Upload-Link für Ihre Anlagendaten, Zählerstand, ggf. Pläne und Verträge.

2

Prüfung und Bericht

Wir analysieren Ihre Unterlagen, modellieren bei Bedarf Wirtschaftlichkeit und schreiben einen Bericht als PDF mit klaren Empfehlungen.

3

Telefonat zur Besprechung

30 bis 60 Minuten zur Erklärung der Ergebnisse, Rückfragen und Festlegung der nächsten Schritte. Auf Wunsch mit kurzem Folge-Termin.

Häufige Fragen zu Energy Sharing

Die wichtigsten Fragen, die uns Anlagenbetreiber und Hausgemeinschaften gerade stellen.

Wann kann ich Energy Sharing überhaupt nutzen?

Operativ ab dem 1. Juni 2026. Bis dahin sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, die nötigen Prozesse bereitzustellen. Voraussetzung auf Ihrer Seite: ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway), das Erzeugung und Verbrauch im Viertelstunden-Takt erfasst.

Wer darf an einer Energy Sharing Community teilnehmen?

Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen sowie kommunale Einrichtungen, die im selben Bilanzierungsgebiet des Verteilnetzbetreibers angesiedelt sind. Große Unternehmen sind ausgeschlossen. Ab Juni 2028 sind auch direkt angrenzende Bilanzierungsgebiete einbezogen.

Was unterscheidet Energy Sharing von der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV)?

Die GGV gilt nur innerhalb eines Gebäudes – etwa wenn eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses dessen Mieter direkt versorgt, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Energy Sharing nach § 42c EnWG geht darüber hinaus: Solarstrom kann über das öffentliche Netz auch zwischen Gebäuden geteilt werden, solange alle im selben Bilanzierungsgebiet liegen.

Lohnt sich Energy Sharing finanziell?

Das hängt stark vom Einzelfall ab. Vorteilhaft ist es typischerweise, wenn Ihre PV-Anlage einen hohen Überschuss hat und Sie Verbraucher in der Nähe kennen. Statt rund 8 Cent Einspeisevergütung können Sie individuelle Preise vereinbaren – meist zwischen Einspeisevergütung und Haushaltsstrompreis. Netzentgelte und Abgaben bleiben jedoch bestehen. Im Wirtschaftlichkeits-Check rechnen wir Ihren konkreten Fall durch.

Brauche ich neue Technik, um teilzunehmen?

Ja. Sie benötigen mindestens ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) sowie eine digitale Abrechnung. Den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber, Sie müssen ihn dulden – bei Anlagen ab 7 kWp ohnehin Pflicht. Für das Energy Sharing selbst kommt eine Abrechnungs-Plattform hinzu, die der jeweilige Anbieter bereitstellt.

Was, wenn ich nur den Standardtarif behalten will?

Energy Sharing ist freiwillig. Sie können Ihre Anlage weiterhin klassisch betreiben mit Eigenverbrauch und Volleinspeisung. Für viele Bestandsanlagen ohne Smart Meter wird das auch weiterhin der einfachere Weg sein.

Warum Beratung durch einen Elektromeister statt durch den Stromanbieter?

Stromanbieter, Plattformbetreiber und Solarteure haben jeweils eigene wirtschaftliche Interessen. Wir haben in diesem Bereich keine Provisions-Vereinbarungen mit Energy-Sharing-Plattformen, Stromanbietern oder Solarteuren — unsere Empfehlung folgt der Sache, nicht einer Vergütung. Sie kann auch lauten: „Energy Sharing lohnt sich in Ihrem Fall nicht.“

Beschreiben Sie Ihr Problem

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