Landwirtschaft14. April 2026 · 5 Min. Lesezeit

E-Rechnung in der Landwirtschaft – was sich 2025 geändert hat

Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Versenden zur Pflicht. Das betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb – auch Einzelunternehmer und Kleinbetriebe. Viele Agrarbüros sind darauf nicht vorbereitet.

Was ist eine E-Rechnung überhaupt?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte Daten in einem festgelegten Format – entweder als XRechnung (XML-Datei, vor allem für öffentliche Auftraggeber) oder als ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten, für alle). Ihr Buchhaltungsprogramm oder Steuerberater kann diese Daten automatisch einlesen – ohne manuelles Abtippen.

Was Landwirte jetzt tun müssen

Sofort: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Das heißt: Ihr E-Mail-Programm muss XML-Anhänge verarbeiten können, und Sie brauchen Software, die ZUGFeRD- oder XRechnungs-Dateien lesen kann.

Ab 2027: Sie müssen E-Rechnungen auch versenden. Spätestens dann brauchen Sie ein Rechnungsprogramm, das ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen kann.

Wichtig für Pauschallandwirte: Auch Betriebe, die nach §24 UStG pauschalieren, müssen E-Rechnungen empfangen können. Die Pauschalierung befreit nicht von der Empfangspflicht.

Welche Software hilft

Die meisten Agrar-Programme haben nachgerüstet: top farmplan, JustFarming und NLB unterstützen ZUGFeRD-Rechnungen. Wenn Ihr Steuerberater mit DATEV oder Adnova arbeitet, gibt es Schnittstellen für den automatischen Belegaustausch.

Wer noch kein Rechnungsprogramm nutzt: Einfache und günstige Lösungen gibt es von lexoffice, sevDesk oder eben top farmplan. Wir helfen bei der Auswahl und richten die Software per Fernwartung ein.

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Revisionssicher archivieren

E-Rechnungen müssen GoBD-konform aufbewahrt werden – 10 Jahre lang, unverändert, durchsuchbar. Ein E-Mail-Ordner reicht dafür nicht. Sie brauchen entweder ein DMS (Dokumenten-Management-System) oder zumindest eine strukturierte, geschützte Ablage. Auch dabei helfen wir per IT-Fernwartung für Landwirtschaft.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Kleinbetrieb auch E-Rechnungen empfangen?

Ja. Seit 2025 muessen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen koennen, unabhaengig von der Groesse. Die Versandpflicht folgt 2027.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Nein. Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. E-Rechnungen muessen strukturierte Daten im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format enthalten.

Kann top farmplan E-Rechnungen erstellen?

Ja, top farmplan unterstuetzt ZUGFeRD. Wir richten die Funktion per Fernwartung ein und verbinden sie bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.

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