E-Rechnung in der Landwirtschaft – was sich 2025 geändert hat
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Versenden zur Pflicht. Das betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb – auch Einzelunternehmer und Kleinbetriebe. Viele Agrarbüros sind darauf nicht vorbereitet.
Was ist eine E-Rechnung überhaupt?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte Daten in einem festgelegten Format – entweder als XRechnung (XML-Datei, vor allem für öffentliche Auftraggeber) oder als ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten, für alle). Ihr Buchhaltungsprogramm oder Steuerberater kann diese Daten automatisch einlesen – ohne manuelles Abtippen.
Was Landwirte jetzt tun müssen
Sofort: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Das heißt: Ihr E-Mail-Programm muss XML-Anhänge verarbeiten können, und Sie brauchen Software, die ZUGFeRD- oder XRechnungs-Dateien lesen kann.
Ab 2027: Sie müssen E-Rechnungen auch versenden. Spätestens dann brauchen Sie ein Rechnungsprogramm, das ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen kann.
Wichtig für Pauschallandwirte: Auch Betriebe, die nach §24 UStG pauschalieren, müssen E-Rechnungen empfangen können. Die Pauschalierung befreit nicht von der Empfangspflicht.
Welche Software hilft
Die meisten Agrar-Programme haben nachgerüstet: top farmplan, JustFarming und NLB unterstützen ZUGFeRD-Rechnungen. Wenn Ihr Steuerberater mit DATEV oder Adnova arbeitet, gibt es Schnittstellen für den automatischen Belegaustausch.
Wer noch kein Rechnungsprogramm nutzt: Einfache und günstige Lösungen gibt es von lexoffice, sevDesk oder eben top farmplan. Wir helfen bei der Auswahl und richten die Software per Fernwartung ein.
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Software auswählen, installieren, Steuerberater-Schnittstelle einrichten – per Fernwartung. Ab 29 €.
Jetzt Hilfe anfragenRevisionssicher archivieren
E-Rechnungen müssen GoBD-konform aufbewahrt werden – 10 Jahre lang, unverändert, durchsuchbar. Ein E-Mail-Ordner reicht dafür nicht. Sie brauchen entweder ein DMS (Dokumenten-Management-System) oder zumindest eine strukturierte, geschützte Ablage. Auch dabei helfen wir per IT-Fernwartung für Landwirtschaft.
Passende Hardware
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Kleinbetrieb auch E-Rechnungen empfangen?
Ja. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von der Größe. Die Versandpflicht folgt 2027.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?
Nein. Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. E-Rechnungen müssen strukturierte Daten im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format enthalten.
Kann top farmplan E-Rechnungen erstellen?
Ja, top farmplan unterstuetzt ZUGFeRD. Wir richten die Funktion per Fernwartung ein und verbinden sie bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.
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