E-Rechnung in der Landwirtschaft – was sich 2025 geändert hat
Seit Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Versenden zur Pflicht. Das betrifft jeden landwirtschaftlichen Betrieb – auch Einzelunternehmer und Kleinbetriebe. Viele Agrarbüros sind darauf nicht vorbereitet.
Was ist eine E-Rechnung überhaupt?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Eine echte E-Rechnung enthält strukturierte Daten in einem festgelegten Format – entweder als XRechnung (XML-Datei, vor allem für öffentliche Auftraggeber) oder als ZUGFeRD (PDF mit eingebetteten XML-Daten, für alle). Ihr Buchhaltungsprogramm oder Steuerberater kann diese Daten automatisch einlesen – ohne manuelles Abtippen.
Was Landwirte jetzt tun müssen
Sofort: Sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Das heißt: Ihr E-Mail-Programm muss XML-Anhänge verarbeiten können, und Sie brauchen Software, die ZUGFeRD- oder XRechnungs-Dateien lesen kann.
Ab 2027: Sie müssen E-Rechnungen auch versenden. Spätestens dann brauchen Sie ein Rechnungsprogramm, das ZUGFeRD oder XRechnung erzeugen kann.
Wichtig für Pauschallandwirte: Auch Betriebe, die nach §24 UStG pauschalieren, müssen E-Rechnungen empfangen können. Die Pauschalierung befreit nicht von der Empfangspflicht.
Welche Software hilft
Die meisten Agrar-Programme haben nachgerüstet: top farmplan, JustFarming und NLB unterstützen ZUGFeRD-Rechnungen. Wenn Ihr Steuerberater mit DATEV oder Adnova arbeitet, gibt es Schnittstellen für den automatischen Belegaustausch.
Wir entwickeln eine passende Softwarelösung für Ihren wiederkehrenden Ablauf. Sie erhalten eigenen Code, dokumentierte Schnittstellen und nachvollziehbare Prüfergebnisse. Vorhaben beschreiben
Wir entwickeln eine passende Software für Ihren wiederkehrenden Ablauf.
Für wiederkehrende Aufgaben entwickeln wir eigene Software, Konverter und Prüfskripte. Beschreiben Sie den Ablauf und das gewünschte Ergebnis; Sie erhalten eine dokumentierte Lösung.
Vorhaben beschreibenRevisionssicher archivieren
E-Rechnungen müssen GoBD-konform aufbewahrt werden – 10 Jahre lang, unverändert, durchsuchbar. Ein E-Mail-Ordner reicht dafür nicht. Sie brauchen entweder ein DMS (Dokumenten-Management-System) oder zumindest eine strukturierte, geschützte Ablage. Auch dabei helfen wir per IT-Software für Landwirtschaft.
Passende Hardware
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Kleinbetrieb auch E-Rechnungen empfangen?
Ja. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von der Größe. Die Versandpflicht folgt 2027.
Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?
Nein. Eine PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. E-Rechnungen müssen strukturierte Daten im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format enthalten.
Kann top farmplan E-Rechnungen erstellen?
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