Gefahrstoffverzeichnis: warum die Liste nach drei Jahren nicht mehr stimmt
Die kurze Antwort
Ein Gefahrstoffverzeichnis veraltet nicht, weil jemand schlampt, sondern weil Lieferanten ihre Sicherheitsdatenblätter neu ausstellen und niemand davon erfährt.
Ins Verzeichnis gehören Bezeichnung, Einstufung, vorhandene Menge, Arbeitsbereich und Verwendungszweck. Die Betriebsanweisung ist etwas anderes und richtet sich an die Beschäftigten.
Wer hinter jedem Eintrag die Fassung des Datenblatts mit Datum führt, kann prüfen. Wer nur Produktnamen führt, kann nur nachschlagen.
Fast jeder Betrieb hat eine Liste. Sie entstand an einem Nachmittag, umfasste zwölf Produkte und war korrekt. Drei Jahre später stehen dort Produkte, die nicht mehr verwendet werden, es fehlen vier neue, und bei der Hälfte stimmt die Einstufung nicht mehr, weil die Datenblätter zwischenzeitlich neu ausgestellt wurden.
Was ins Verzeichnis gehört
Für jeden Gefahrstoff im Betrieb werden geführt:
Das klingt nach wenig und ist es auch. Der Aufwand steckt nicht im Aufbau, sondern im Aktuellhalten.
- die Bezeichnung, und zwar so, wie der Stoff im Haus genannt wird
- die Einstufung oder die Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften
- die im Betrieb vorhandene Menge, als Größenordnung, nicht auf das Gramm
- die Arbeitsbereiche, in denen er verwendet wird
- wofür er eingesetzt wird
Warum Listen still veralten
Ein Sicherheitsdatenblatt hat eine Fassung und ein Datum. Stellt der Hersteller ein neues aus, ändern sich manchmal nur Formulierungen, manchmal die Einstufung, manchmal die vorgeschriebene Schutzausrüstung. Eine Benachrichtigung darüber gibt es nicht.
Wer im Verzeichnis nur den Produktnamen stehen hat, merkt davon nichts. Wer Fassung und Datum mitführt, kann beim Lieferanten gezielt nachfragen oder den Bestand regelmäßig gegen die veröffentlichten Datenblätter prüfen.
Der zweite stille Alterungsweg ist der Sortimentswechsel: Ein Produkt wird durch ein ähnliches ersetzt, der Name im Regal bleibt gleich, die Zusammensetzung nicht.
Verzeichnis und Betriebsanweisung sind zweierlei
Das Verzeichnis ist die Übersicht für den Betrieb. Die Betriebsanweisung richtet sich an die Beschäftigten am Arbeitsplatz und beantwortet vier Fragen: Womit habe ich es zu tun, wie schütze ich mich, was tue ich im Gefahrfall, wie wird entsorgt.
Sie ist kurz, in verständlicher Sprache geschrieben und bezieht sich auf die Tätigkeit. Eine Anweisung, die den Wortlaut des Datenblatts wiederholt, erfüllt die Form und wird nicht gelesen.
Beide speisen sich aus derselben Quelle. Deshalb gehören sie in einen Bestand: Ändert sich das Datenblatt, ändern sich beide zur selben Zeit.
Die Tätigkeit entscheidet über die Schutzmaßnahme
Derselbe Stoff kann harmlos im Gebinde stehen und beim Verarbeiten gefährlich werden. Wird gewischt, gespritzt, umgefüllt, erwärmt oder geschliffen, entstehen ganz unterschiedliche Belastungen.
Deshalb beginnt eine brauchbare Anweisung mit der Frage nach der Tätigkeit und nicht mit dem Gebinde im Regal. Wer das überspringt, schreibt für alle Stoffe dieselben Schutzmaßnahmen hin, und genau das fällt bei einer Begehung auf.
Der Aufwand ist einmalig, die Pflege ist die Arbeit
Der Aufbau kostet einen Tag: Datenblätter zusammentragen, veraltete aussortieren, Produkte streichen, die niemand mehr nutzt, den Rest erfassen. Danach steht der Bestand.
Die eigentliche Arbeit ist die Pflege. Jedes neue Produkt braucht ein Datenblatt, jede neue Fassung eine Prüfung, jede neue Tätigkeit eine angepasste Anweisung. Wer das an eine Wiedervorlage hängt, hat es im Griff. Wer darauf wartet, dass es jemandem auffällt, hat in drei Jahren wieder die Liste von vorhin.
Wen das betrifft
Maler und Lackierer, Kfz- und Lackierbetriebe, Reinigungsdienste, Metallbau und Galvanik, Tischlereien mit Beize und Lack, Labore, Schwimmbäder, Hausmeisterdienste, landwirtschaftliche Betriebe mit Pflanzenschutz und Reinigungsmitteln.
Die Pflicht hängt am Umgang mit dem Stoff, nicht an der Betriebsgröße. Auch ein Zwei-Mann-Betrieb mit einem Regal voller Gebinde führt ein Verzeichnis.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann muss ich ein Gefahrstoffverzeichnis führen?
Sobald im Betrieb mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Eine Mindestmenge oder Mindestbetriebsgröße gibt es nicht.
Reicht ein Ordner mit Sicherheitsdatenblättern?
Nein. Die Datenblätter sind die Quelle, das Verzeichnis ist die Übersicht mit Menge, Bereich und Verwendung. Beides wird gebraucht.
Wie oft muss ich aktualisieren?
Bei jeder Änderung: neues Produkt, neue Datenblatt-Fassung, neue Tätigkeit, neuer Arbeitsbereich. Eine feste Frist gibt es nicht, ein jährlicher Durchgang hat sich bewährt.
Was ist die TRGS 555?
Die Technische Regel, die Aufbau und Inhalt von Betriebsanweisungen beschreibt: welche Abschnitte in welcher Reihenfolge stehen.
Muss die Anweisung ausgehängt werden?
Sie muss den Beschäftigten am Arbeitsplatz zugänglich sein und ist Grundlage der Unterweisung. Ein Aushang am Einsatzort ist der übliche Weg.
Wer darf das erstellen?
Erstellen darf es der Arbeitgeber oder wer damit beauftragt ist. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt davon unberührt und gehört in andere Hände.
Bauen die Netzhandwerker so einen Bestand auf?
Ja, aus Ihren Sicherheitsdatenblättern, mit Wiedervorlage bei neuer Fassung. Verzeichnis anfragen →
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