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In eigener Sache2. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

50 Euro Amazon-Gutschein für Ihre Empfehlung

Zwei Hände reichen über einen Holztisch einen 50-Euro-Schein weiter, daneben ein leerer Notizblock

Sie kennen jemanden, der eine Website, eine Anwendung oder eine eigene Software bauen lassen will? Nennen Sie unseren Namen. Wird daraus ein Auftrag, bekommen Sie von uns einen Amazon-Gutschein über 50 Euro.

Einfach und klar geregelt. Ob der Auftrag klein ausfällt oder groß – die Prämie bleibt gleich.

Wie es abläuft

Sie geben unseren Namen weiter

Und sagen dazu: bei der Anfrage bitte Ihren Namen nennen. Fremde Kontaktdaten schicken Sie uns nicht – wir schreiben niemanden an, der uns nicht selbst geschrieben hat.

Die Anfrage erreicht uns

Der Interessent nennt dabei Ihren Namen. Wir ordnen die Empfehlung zu und bestätigen Ihnen das schriftlich.

Aus der Anfrage wird ein Auftrag

Analyse, Festpreis, Umsetzung. Was daraus wird, entscheidet der neue Kunde allein – Sie haben damit nichts mehr zu tun.

Die Prämie geht raus

Sobald unsere erste Rechnung für den Auftrag bezahlt ist. Amazon-Gutschein als Code oder Überweisung, wie Sie es möchten.

Was zählt – und was nicht

Es zählt alles, was wir bauen. Eine Website oder der Neuaufbau einer bestehenden Seite. Eine Web-Anwendung. Individualsoftware, die es so noch nicht gibt. Eine Automatisierung, die jemandem eine wiederkehrende Handarbeit abnimmt. Eine KI-Anbindung an vorhandene Systeme. Sensorik, die Temperatur, Feuchte oder Zustände misst und meldet.

Es zählt nicht, wenn wir mit dem Unternehmen bereits im Gespräch waren, bevor Ihre Meldung einging. Es zählt nicht, wenn Sie sich selbst empfehlen – also Ihre eigene Firma oder eine, an der Sie beteiligt sind. Und es zählt nicht rückwirkend für Aufträge, die vor dem 2. September 2026 erteilt wurden.

Zwei Wege, die Prämie zu bekommen

Als Privatperson bekommen Sie einen Amazon-Gutschein über 50 Euro als Code per E-Mail. Wenn Ihnen eine Überweisung lieber ist, sagen Sie es uns – dann überweisen wir.

Als Unternehmen oder Selbständiger bekommen Sie eine Gutschrift über 50 Euro netto auf Ihr Konto. Umsatzsteuer weisen wir zusätzlich aus, soweit sie gesetzlich geschuldet wird. Das Gutschriftverfahren vereinbaren wir vorher mit Ihnen, dann müssen Sie keine Rechnung schreiben.

Amazon ist kein Sponsor dieser Aktion, ist an ihr nicht beteiligt und steht in keiner Verbindung zu uns. Wir kaufen den Gutschein wie jeder andere Kunde auch. Es gelten die Nutzungsbedingungen von Amazon für Geschenkgutscheine.

Zur Steuer, kurz

Die steuerliche Behandlung der Prämie hängt von den persönlichen Verhältnissen des Empfängers ab; die ordnungsgemäße Versteuerung liegt in seiner Verantwortung. Wir sind keine Steuerberater – im Zweifel fragen Sie Ihren.

Wer nicht teilnehmen kann

Ausgeschlossen sind Beschäftigte, Organe und Beauftragte des empfohlenen Unternehmens sowie alle, die an dessen Auftragsvergabe beteiligt sind oder sie beeinflussen können. Das ist keine Misstrauensbekundung, sondern der einfachste Weg, uns und Sie aus einem Interessenkonflikt herauszuhalten.

Alle anderen sind willkommen: Bekannte, Nachbarn, Steuerberater, Kollegen aus anderen Branchen, frühere Kunden.

Teilnahmebedingungen auf einen Blick

  • Amazon-Gutschein über 50 Euro je neu gewonnenem Kunden, unabhängig vom Auftragswert. Auf Wunsch stattdessen eine Überweisung.
  • Auszahlung nach Auftragserteilung und Zahlungseingang unserer ersten Rechnung.
  • Die Zuordnung erfolgt über die Nennung Ihres Namens durch den neuen Kunden bei seiner ersten Anfrage. Fremde Kontaktdaten nehmen wir nicht entgegen.
  • Wird mehr als ein Name genannt, zählt der bei der ersten Anfrage genannte.
  • Keine Eigenempfehlung, keine Empfehlung von Unternehmen, an denen Sie beteiligt sind.
  • Ausgeschlossen sind Beschäftigte, Organe und Beauftragte des empfohlenen Unternehmens sowie Personen, die an dessen Auftragsvergabe beteiligt sind oder sie beeinflussen können.
  • Je neu gewonnenem Kunden wird die Prämie einmal gezahlt, nicht erneut für Folgeaufträge.
  • Die Prämie begründet kein Vertragsverhältnis und keine Vertretungsbefugnis. Sie treten nicht als Vermittler für uns auf.
  • Gültig ab 2. September 2026. Wir können das Programm jederzeit für die Zukunft beenden; bereits gemeldete Empfehlungen bleiben davon unberührt.

Sie kennen jemanden, der etwas bauen lassen will?

Website, Web-Anwendung, Individualsoftware, Automatisierung oder Sensorik. Geben Sie unseren Namen weiter – und bitten Sie darum, Ihren bei der Anfrage zu nennen.

Fragen zur Prämie stellen

Passend dazu

Problem nicht gelöst? Wir helfen.

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Beschreiben Sie Ihr Anliegen

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und melden uns per E-Mail mit dem nächsten Schritt.


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